FAQ rund um Ihren Gasbezug

Ob Sie Fragen zu unseren Gastarifen, Ihrem Gaszähler oder zur Umstellung von H- auf L-Gas haben: Hier finden Sie mit wenigen Klicks die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Gasbezug.

Zu welchem Themenbereich haben Sie eine Frage?
Produkte und Tarife
Frage: Ich möchte meinen Tarif wechseln
Antwort:

Suchen Sie sich den für Sie passenden Tarif direkt auf unserer Webseite unter „Produktübersicht“ aus. Prüfen Sie die Verfügbarkeit für Ihren Wohnort und klicken Sie auf „jetzt bestellen“. Sie werden automatisch durch den Bestellprozess geführt.

Übrigens ist es am unkompliziertesten, wenn Sie sich direkt bei „Mein EWE - Energie“ registrieren. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten, Rechnungen, Verträge und können Ihre wichtigsten Anliegen direkt online erledigen.

Frage: Was ist der Grundpreis?
Antwort:

Der Erdgas Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Gaspreises und setzt sich im Wesentlichen so zusammen:

  • den festen Kosten für das Gasleitungsnetz
  • den Kosten für die Messung (Vorhaltung des Zählers, jährliche Ablesung)
  • den Kosten für die Abrechnung (Jahresabschlussrechnung, Inkasso).
Frage: Was ist der Arbeitspreis?
Antwort:

Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) wird entsprechend ihres tatsächlichen Verbrauchs bestimmt. Je weniger sie verbrauchen, desto geringer ist der Arbeitspreis.

Frage: Was sind Netzkosten?
Antwort:

EWE liefert Ihnen Strom und Erdgas – wir sind Ihr Energielieferant. Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu liefern, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers, da EWE Vertrieb keine eigenen Leitungen besitzt. Für diese Nutzung zahlen wir sogenannte Netzentgelte an den Netzbetreiber. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Diese Entgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt. EWE hat darauf keinen Einfluss.

Übrigens, wussten Sie schon, dass Sie bei EWE viele Tipps erhalten, um sinnvoll Energie zu sparen?

Frage: Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Antwort:

Der Erdgaspreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) wird entsprechend Ihres tatsächlichen Verbrauchs bestimmt. Der Grundpreis ist ein fixer, von Ihrem Verbrauch unabhängiger Betrag.

Im Allgemeinen lässt sich der Erdgaspreis in drei Kostenblöcke unterteilen:

  1. Netzkosten
  2. Steuern und Abgaben
  3. Energiekosten inkl. Vertrieb
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gaspreis.
Umstellung von L-Gas auf H-Gas
Frage: Kostet H-Gas mehr als L-Gas?
Antwort:

H-Gas ist zwar etwas teurer, allerdings setzt es bei der Verbrennung mehr Energie frei als das L-Gas. Sie benötigen also weniger Gas, um dasselbe Heizergebnis zu erzielen und zahlen unterm Strich nicht mehr.

Frage: Warum wird auf H-Gas umgestellt?
Antwort:

Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Dieses Erdgas stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Bereits in wenigen Jahren exportieren die Niederlande kein L-Gas mehr nach Deutschland. Der Netzbetreiber muss daher sein Netz umstellen, sodass Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgt werden können. Dazu werden Leitungen, Stationen und Ihre Geräte angepasst. Der Netzbetreiber stellt die gesamte Versorgung auf H-Gas um. Unsere Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erhalten bereits heute H-Gas.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen H-Gas und L-Gas?
Antwort:

Die chemische Zusammensetzung ist unterschiedlich. H-Gas enthält mehr Methan und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Das "L" in L-Gas steht für das englische "low caloric" also "niederkalorisch". Dieses Gas hat einen vergleichsweise niedrigen Brennwert und Energiegehalt. Das „H“ in H-Gas steht für das englisch „high caloric“ also „hochkalorisch“ und hat einen höheren Brennwert und Energiegehalt.
Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, sodass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasart vorhanden ist.

Mein Gaszähler
Frage: Wer liest meinen Zähler ab?
Antwort:

In der Regel benötigen wir Ihren Zählerstand einmal im Jahr, der von Ihrem Messstellenbetreiber oder Messstellendienstleister abgelesen wird bzw. Ihnen ein Ableseformular in Ihren Briefkasten wirft.

Am schnellsten und bequemsten teilen Sie uns Ihren Zählerstand direkt über „Mein EWE“ mit. In einigen Fällen, z. B. zu Vertragsbeginn, bitten wir Sie ebenfalls, uns den Zählerstand mitzuteilen.

Eine weitere bequeme Möglichkeit ohne Registrierung finden Sie hier: Zählerstand mitteilen | EWE NETZ GmbH.

Frage: Wo finde ich meinen Zähler und die Zählernummer?
Antwort:

Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus? Dann finden Sie den Zähler meist im Keller, im Eingangsbereich oder in der Nähe des Heizkessels angebracht. In Mietwohnungen befindet sich der Zähler oft im Treppenhaus oder im Keller. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hauswart sollte Ihnen helfen können.
Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers. Sie finden Sie auch auf den Rechnungen Ihres Gasversorgers.

Frage: Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Antwort:

Den aktuellen Zählerstand können Sie direkt am Gaszähler ablesen. Haben Sie mehrere Gaszähler, so lesen Sie alle Stände ab und notieren sich die dazugehörige Zählernummer, die ebenfalls auf jeden einzelnen Gaszähler eingetragen ist.

Frage: Benötige ich bei einem Wechsel des Lieferanten einen neuen Zähler?
Antwort:

Nein, der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Der Netzbetreiber ist in der Regel auch der sogenannte Messstellenbetreiber und bleibt für den Zähler selbst sowie die Technik rund um den Zähler verantwortlich.

Meine Energierechnung
Frage: Wann und wie erhalte ich meine Rechnung von EWE?
Antwort:

Als Neukunde erhalten Sie Ihre Rechnung einmal jährlich, und zwar 365 Tage nach dem Start der Belieferung und im jährlichen Turnus. Bei unseren Bestandskunden ist der Abrechnungsmonat auch einmal jährlich, stimmt aber mitunter nicht mit dem Lieferbeginn überein. Somit kann es sein, dass Sie, obwohl Sie erst kurze Zeit bei uns in Belieferung sind, bereits Ihre Abrechnung erhalten. Der dann folgende Turnus ist auf zwölf Monate angelegt.


Ihre Rechnungen stehen Ihnen in Mein EWE – Energie in Ihrem Postfach und unter Letzte Rechnung rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn eine neue Rechnung bereitsteht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.


Sollten Sie Rechnungen aktuell noch postalisch empfangen, wird Ihnen auf dem Dashboard angezeigt, ob Sie auf einen digitalen Versand umstellen können. Ist das der Fall, können Sie die Aktivierung einfach unter Digitaler Versand vornehmen – nicht nur für Rechnungen, sondern für sämtliche Dokumente, die Sie von EWE erhalten.

Frage: Wie bezahle ich meine Rechnung?
Antwort:

Nehmen Sie bequem an unserem Einzugsverfahren teil. Wir buchen dann von Ihrem Konto ab oder erstatten Guthaben automatisch auf Ihr Konto.


Falls Sie doch lieber überweisen möchten, können Sie auch auf eines der folgenden Konten überweisen. Hinweis: Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob sich Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn Sie sowohl Strom und Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.


Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

 

Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

 

Frage: Ich möchte eine Einzugsermächtigung erteilen, benötigt EWE diese schriftlich?
Antwort:
Ja, aus sicherheitstechnischen Aspekten ist es für Sie und uns notwendig, die Einzugsermächtigung von Ihnen unterschreiben zu lassen. Eine Einzugsermächtigung können Sie uns gerne formlos unter Angabe der Vertragsnummer per Kontaktformular oder über den Online-Servicebereich Mein EWE – Energie erteilen.
Frage: Wie rechnet EWE ab, wenn ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige?
Antwort:

Zunächst benötigen wir Ihren tagesaktuellen Zählerstand, den Sie unter „Mein EWE“ unkompliziert mitteilen können. Wir erstellen zeitnah eine Schlussabrechnung, indem wir Ihre Verbrauchsmengen ermitteln und verrechnen die Kosten mit den geleisteten Abschlägen. Sie erhalten zeitnah eine Rechnung bzw. eine Rückerstattung.

Frage: Kann ich auch eine Abrechnung zur Monatsmitte erhalten?
Antwort:

In der Regel buchen wir Ihren Abschlag zum 01. eines Monats ab. Auf Wunsch passen wir den Fälligkeitstermin individuell an.
Wählen Sie dazu Ihren favorisierten Servicekanal.

Frage: Was ist ein Abschlag?
Antwort:

Die Abschlagszahlung („der Abschlag“) ist die gängigste Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung und erfolgt monatlich. Die Höhe berechnen wir anhand Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum. Diese monatlichen Zahlungen werden am Ende der nächsten Abrechnungsperiode mit der tatsächlich verbrauchten Energiemenge verrechnet. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie selbstverständlich zurückgezahlt.
Übrigens, bei allgemein steigenden Energiepreisen lohnen sich Angebote mit Preisgarantien.

Frage: Wie berechnet EWE meinen monatlichen Abschlag?
Antwort:

Ihr monatlicher Abschlag ist so individuell wie Sie selbst. Unsere Berechnung basiert auf Ihrem Verbrauch in der Vergangenheit oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Wenn sich an Ihrer persönlichen Situation etwas ändert, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Familienmitgliedern oder der Anschaffung neuer Elektrogeräte, passen Sie Ihren Abschlag gern jederzeit unter „Mein EWE“ an.

Frage: Wie zahle ich meinen Abschlag?
Antwort:
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns im Online-Servicebereich Mein EWE-Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.
Frage: Wie kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen?
Antwort:

Unter „Mein EWE“ können Sie jederzeit Ihren Abschlag überprüfen, berechnen und selbstverständlich auch anpassen.

Frage: Kann ich den Zeitpunkt meiner Jahresabrechnung selbst bestimmen?
Antwort:

Leider ist das nicht möglich, denn der Netzbetreiber gibt den Ablesetermin vor und davon hängt der Abrechnungszeitpunkt ab.

Frage: Passt EWE die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Antwort:

Ihr monatlicher Abschlag ist so individuell wie Sie selbst. Wenn sich an Ihrer persönlichen Situation etwas ändert, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Familienmitgliedern oder der Anschaffung neuer Elektrogeräte, passen Sie Ihren Abschlag gern jederzeit unter „Mein EWE“ an.

Frage: Ich habe fristgerecht überwiesen und erhalte dennoch eine Mahnung.
Antwort:

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:

  • Wann erfolgte Ihre Überweisung?
  • Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
  • An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
  • Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.


Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns gerne im Online-Servicebereich Mein EWE – Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank.

Energiesparen
Frage: Wie kann ich Energie sparen und meine Rechnung senken?
Antwort:
Durch eine effiziente Energienutzung kann jeder seinen Verbrauch und dadurch seine Stromkosten reduzieren. Unsere Umwelt und natürlichen Ressourcen werden dabei ebenfalls geschont. In diesem Video der EWE Smartgeber werden Ihnen Tipps zum Energiesparen vorgestellt wie in der EWE-Energiesparwelt. Außerdem berät EWE Sie kostenlos zum Thema „Energie sparen“ in jedem EWE Shop vor Ort oder rufen Sie uns an.
Anbieterwechsel
Frage: Ich ziehe bald um, bis wann muss ich spätestens kündigen?
Antwort:

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug müssen Sie Ihr Vertragsverhältnis kündigen. So vermeiden Sie eine unnötige Zahlungsverpflichtung für die bisherige Wohnung.

Sie bleiben in der Region? Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet? Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen.

Frage: Soll ich selbst meinem alten Energieversorger kündigen?
Antwort:

Wir übernehmen das gerne für Sie und kündigen in Ihrem Auftrag bei Ihrem bisherigen Lieferanten.

Frage: Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?
Antwort:

Wenn Ihr Energieversoger eine Preisanpassung ankündigt, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu kündigen.

Frage: Habe ich ein Widerrufsrecht?
Antwort:

Selbstverständlich haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufen Sie Ihren Vertrag per Kontaktformular oder schicken uns eine eindeutige Erklärung per E-Mail (info@ewe.de), per Post (EWE VERTRIEB, Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg) oder per Fax (0800 393 2222).

Frage: Wie kann ich kündigen?
Antwort:

Schade, dass Sie kündigen möchten. Um Ihren Vertrag zu kündigen, füllen Sie einfach die Daten in unserem Vertragskündigungsformular aus und senden Sie uns diese zu.

EWE-Kunde werden
Frage: Wer kann EWE-Kunde werden?
Antwort:

EWE-Kunde kann jeder werden, der volljährig ist.
Ist der Verbraucher noch minderjährig, übernimmt der/die Erziehungsberechtigte oder Vormund das Vertragsverhältnis mit EWE. Es reicht eine schriftliche Erklärung, wer in der Lieferstelle wohnt.
Um Ihnen mitteilen zu können, mit welchen unserer Produkte wir Sie versorgen können, benötigen wir nur noch Ihre Postleitzahl.

Frage: Wie kann ich mich bei EWE anmelden?
Antwort:

Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihr Wunschprodukt online auf unserer Homepage www.ewe.de bestellen: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und lassen Sie die verfügbaren Tarife berechnen. Wählen Sie dann Ihr Wunschprodukt aus und klicken Sie auf den Button “Jetzt bestellen”. Das System führt Sie automatisch durch den Online-Bestellprozess.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Telefonisch erreichen Sie uns über unsere Servicehotline: 0441 8000-5555.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen zu folgenden Zeiten für Sie bereit: Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr, Sa.: 8 bis 16 Uhr.
Sie möchten lieber persönlich mit jemandem sprechen? Dann besuchen Sie uns gerne in einem unserer EWE Shops in Ihrer Nähe. Wir nehmen uns Zeit, um Sie bestmöglich zu beraten.

Frage: Wer kündigt meinem alten Energieversorger?
Antwort:

EWE übernimmt alle Formalitäten für Sie – so auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger.

Frage: Besteht die Gefahr, dass ich bei einem Wechsel des Versorgers ohne Energie dastehe?
Antwort:

Nein, diese Gefahr besteht nicht. Ihr Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Energieversorgung sicherzustellen. So sind Sie selbst dann versorgt, wenn es zu Komplikationen beim Lieferantenwechsel kommen sollte.

Frage: Kostet mich der Wechsel eines Energielieferanten etwas?
Antwort:

Nein, der Wechsel ist kostenlos. Rufen Sie uns gerne an oder kommen Sie in einen unserer Shops – EWE kümmert sich um alle Formalitäten und übernimmt den Wechsel für Sie.

Frage: Wie lange dauert der Wechsel?
Antwort:

Sobald wir Ihren alten Vertrag gekündigt und die Nutzung des Energienetzes beim Netzbetreiber angemeldet haben, erhalten Sie den genauen Liefertermin. Dies kann 8 bis 10 Wochen dauern.
Haben Sie in der Zwischenzeit Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.

Frage: Benötige ich bei einem Wechsel des Lieferanten einen neuen Zähler?
Antwort:

Nein, der Zähler muss bei einem Lieferantenwechsel nicht ausgetauscht werden.

Frage: Muss ich meinen Vermieter darüber informieren, dass ich meinen Energieanbieter wechseln werde?
Antwort:
Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.
Frage: Kann eine andere Person meinen Vertrag übernehmen?
Antwort:

Nein, das ist leider nicht möglich. In dem Fall muss ein neuer Vertrag mit der anderen Person geschlossen werden.

Mein EWE – Energie, Ihr Online-Servicebereich
Frage: Wie gelange ich zur Registrierung oder zur Login-Seite?
Antwort:
Erstmalig registrieren können Sie sich auf dieser Seite. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Energiekundennummer. Sollten Sie bereits einen Benutzernamen haben, können Sie sich hier direkt einloggen.
Frage: Was benötige ich zur Registrierung für “Mein EWE” und wie geht das?
Antwort:

Ihre Schritte zur Registrierung für „Mein EWE“:

  1. Wählen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort aus.
  2. Geben Sie Ihre E-Mailadresse an.
  3. Sie erhalten einen Bestätigungscode an Ihre E-Mailadresse.
  4. Klicken Sie in der Bestätigungsmail auf den Bestätigungslink.
  5. Melden Sie sich bei “Mein EWE” an.
  6. Fügen Sie Ihre Verträge hinzu.
Hier finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung.
Frage: Wie registriere ich mich mit meinem Firmennamen?
Antwort:
  1. Wählen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort aus.
  2. Geben Sie Ihre E-Mailadresse an.
  3. Sie erhalten einen Bestätigungscode an Ihre E-Mailadresse.
  4. Klicken Sie in der Bestätigungsmail auf den Bestätigungslink.
  5. Melden Sie sich bei “Mein EWE” an.
  6. Fügen Sie Ihre Verträge zu.
Beachten Sie: Der Firmenname sollte als Vor- und als Nachname angegeben werden.
Frage: Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Antwort:

Rufen Sie die Login-Seite “Mein EWE" auf, wählen Sie “Passwort vergessen” aus und folgen Sie den Anweisungen, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Frage: Wie und wo kann ich mein Passwort ändern, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine alte E-Mail-Adresse habe, mit der ich aktuell registriert bin?
Antwort:
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Kundenservice, um Ihre E-Mail-Adresse anzupassen. Sie erreichen unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frage: Ich habe falsche Zugangsdaten eingegeben und kann mich nicht mehr einloggen. Was nun?
Antwort:

Rufen Sie die Login-Seite "Mein EWE" auf, wählen „Passwort vergessen“ aus und folgen Sie anschließend den dort beschriebenen Schritten, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Einfach und direkt können Sie für Ihre Fragen und Wünsche auch unser Kontaktformular nutzen.
Klappt nicht? Dann kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555. Unsere Servicezeiten sind montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.

Frage: Mein Energie-Vertrag beginnt in der Zukunft. Kann ich mich jetzt schon registrieren?
Antwort:
Ja, Sie können sich bereits registrieren. Den Vertrag können Sie aber erst zu Ihrem „Mein EWE – Energie“-Konto hinzufügen, wenn er aktiv ist.
Frage: Kann ich meine Vertragsinformationen in „Mein EWE – Energie“ einsehen?
Antwort:

Ja, Sie können Ihre Vertragsinformationen online einsehen.
Hinweis: Für jede Energieart (Strom oder Gas) gibt es eine Vertragsübersicht.

Frage: Kann ich meinen Zählerstand über Mein EWE – Energie melden?
Antwort:
Ja, als Energiebestandskunde können Sie uns Ihren Zählerstand online mitteilen. Wählen Sie hierfür in Ihrem persönlichen Bereich in Mein EWE – Energie in der jeweiligen Vertragsübersicht den Button „Zählerstand eingeben“ aus.
Frage: Kann ich meine hinterlegten Bankdaten in „Mein EWE – Energie“ einsehen und abändern?
Antwort:
Ja, Sie haben online die Möglichkeit, zu Ihren bestehenden Verträgen vorhandene SEPA-Lastschriftmandate einzusehen, neue Mandate einzurichten und die Bankeinzugsermächtigung zu vereinheitlichen.
Frage: Was sind die Vorteile vom EWE Kundenportal?
Antwort:

Im Kundenportal „Mein EWE – Energie“ stehen Ihnen als Strom- bzw. Gas-Kunde kostenlose Services rund um die Uhr zur Verfügung:

  • Zählerstand: Teilen Sie uns online Ihren Zählerstand mit.
  • Abschlag: Ändern Sie Ihren Abschlag und lassen Sie Ihren Abschlagsbetrag berechnen.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Sehen Sie Ihre aktiven Lastschriftmandate ein, legen Sie für bestehenden Verträge neue Mandate an oder ändern Sie eine Bankverbindung.
  • Online-Rechnung: Aktivieren Sie Ihre digitale Rechnung und laden Sie selbige zukünftig online herunter. Sobald eine neue Online-Rechnung vorliegt, benachrichtigen wir Sie automatisch per E-Mail.
Frage: Wie kann ich das EWE Kundenportal nutzen?
Antwort:

Wenn Sie bereits bei uns Strom- oder Gas-Kunde sind, können Sie sich zum Kundenportal registrieren und ein eigenes Login anlegen:

  1. Auf unserer Website im Bereich "Mein EWE – Energie “ gelangen Sie auf die Registrierungsseite: Klicken Sie dort einfach auf „Jetzt registrieren“.
  2. Haben Sie sich bereits für „Mein EWE – Energie“ registriert und ein eigenes Login angelegt, können Sie sich auf der Seite https://service-portal.ewe.de/energie direkt anmelden. Füllen Sie bitte die angezeigten Felder zum Login aus.
  3. Sie möchten sich ein neues Login anlegen? Wählen Sie dazu einfach einen Benutzernamen und ein Passwort aus und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie auf der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse einen Bestätigungscode, mit dem Sie Ihre Registrierung abschließen können. Nach der Anmeldung kann der Kunde seine Verträge hinzufügen, indem er seine Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen eingibt.
  4. Jetzt steht Ihnen unser Online Kundenportal zur Verfügung.

Hat die Anmeldung nicht geklappt? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.

Frage: Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort:

Melden Sie sich im Bereich „Mein EWE – Energie“ an und aktualisieren Sie Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Ihre Bankverbindung.
Auch unsere kostenlose Service-Hotline steht Ihnen unter 0441 8000-5555 montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr zu Verfügung.
Oder besuchen Sie uns in einem unserer Shops. Denken Sie bitte an Ihre Vertragsnummer.

Frage: Kostet mich der Zugang zu EWE Kundenportal etwas?
Antwort:
Nein, der Service ist für Sie als Strom- und Gas-Kunde kostenlos und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Frage: Sind meine Daten bei EWE sicher?
Antwort:

Ja, Ihre Daten sind bei uns sicher. EWE hält sich streng an alle aktuellen Datenschutzvorschriften.

Frage: Wie und wo kann ich mein Passwort ändern, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?
Antwort:
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Kundenservice, um Ihre E-Mail-Adresse anzupassen. Sie erreichen unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frage: Wie kann ich mein Login absichern?
Antwort:
Sie werden als Kunde aufgefordert, ein sicheres Passwort einzugeben, um die verbesserten Services zu nutzen. Zudem müssen Sie einmalig Ihre eingegebene E-Mail-Adresse bestätigen: Dazu erhalten Sie nach der Registrierung von uns eine E-Mail an Ihre eingegebene Adresse mit weiteren Informationen.
Frage: Wie kann ich das Passwort ändern?
Antwort:
  1. Melden Sie sich wie gewohnt unter https://service-portal.ewe.de/energie an.
  2. Klicken Sie auf „Passwort ändern“.
  3. Zur Überprüfung geben Sie das alte Passwort einmal ein.
  4. Danach zweimal das neue.
Frage: Ich habe mich angemeldet, kann meine Verträge aber nicht sehen. Was nun?
Antwort:
Nach der Anmeldung müssen Sie einmalig Ihre Verträge hinzufügen, indem Sie die folgenden Daten eingeben: Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen.
Frage: Was mache ich, wenn mein bisheriger Benutzername nicht mehr gültig ist?
Antwort:
Ihr bisheriger Benutzername ist nicht mehr gültig? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (0441 8000-5555).
Frage: Wie kann ich meine Telekommunikations- und Energieverträge zusammenfügen?
Antwort:

Im oberen Bereich der Startseite Ihres persönlichen Online-Servicebereichs Mein EWE – Energie finden Sie den Eintrag Kunden- und Nutzerdaten bearbeiten. Klicken Sie darauf und auf der darauffolgenden Seite anschließend auf „Jetzt verknüpfen“. Melden Sie sich anschließend mit Ihren Zugangsdaten für Mein EWE – Telekommunikation einmalig an.


Auf diese Weise haben Sie beide Accounts zusammengefügt und können zukünftig über die Anmeldung in Mein EWE – Energie automatisch auch auf den Bereich Telekommunikation zugreifen. Eine separate Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.

Frage: Wie kann ich die Verknüpfung meiner Telekommunikations- und Energieverträge aufheben?
Antwort:
Rufen Sie Ihr „Mein EWE – Telekommunikation“ auf und wählen Sie auf der Startseite den Menüpunkt "Logins & Sicherheit" aus. Dort können Sie die Verknüpfung beider Konten aufheben.
Frage: Wie kann ich meine Kommunikations- bzw. E-Mail-Adresse ändern?
Antwort:
  1. Melden Sie sich bei Mein EWE – Energie an.
  2. Auf der Startseite im oberen Bereich „Kunden- und Nutzerdaten bearbeiten“ auswählen.
  3. Nun können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern.
Frage: Ich kann meinen „Mein EWE – Energie“-Zugang weder mit meinem Vertrag verknüpfen noch kann ich meine Kundennummer aufrufen. Was nun?
Antwort:

Bitte überprüfen Sie die Vertrags- und Kundendaten, die Ihnen zu Vertragsbeginn zugegangen sind. Stimmen die Daten überein und der Fehler tritt erneut auf, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline 0441 8000-5555. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.
Schnell und einfach erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular.

Frage: Ich soll zur Registrierung oder Änderung eines Passworts einen Bestätigungscode eingeben. Wo finde ich diesen?
Antwort:
Der Bestätigungscode wird automatisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie ursprünglich mit Ihrer Registrierung angegeben hatten. Sollten Sie an die E-Mail-Adresse keinen Bestätigungscode erhalten haben, klicken Sie auf „Bestätigungscode erneut senden“.
Frage: Ich habe eine E-Mail-Bestätigung erhalten, der Bestätigungslink funktioniert aber nicht. Wie kann ich die Registrierung bzw. die Änderung des Passworts abschließen?
Antwort:

Geben Sie den in der E-Mail verschickten Bestätigungscode händisch auf der Seite ein.

Service bei EWE
Frage: Welche Angaben werden benötigt, wenn ich ausziehe?
Antwort:

Sie möchten sich abmelden? Dann brauchen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe (bitte mit Angabe des Datums der Abmeldung)
  • die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers 
  • Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung 
  • Ihre aktuelle Bankverbindung
  • den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung.

Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Sie erhalten diese per Post an Ihre neue Adresse.

Was passiert mit Ihrer Einzugsermächtigung?
Ihre Einzugsermächtigung für ein Produkt (Bitte bedenken: Sie können verschiedene Produkte über uns beziehen) erlischt automatisch mit der Abbuchung der Schlussabrechnung.

Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet und bleiben Sie uns in der Region erhalten?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause weiterhin mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen. Nutzen Sie unseren Onlineservice oder rufen Sie uns gerne unter der Rufnummer 0441 8000-5555 an, damit wir für Sie einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.

Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops.

Frage: Welche Angaben werden bei einem Einzug benötigt?
Antwort:

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und Ihr Vertrauen.
Sie möchten sich anmelden? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Ihren Namen und Ihre bisherige Adresse
  • Ihre neue Adresse und den Namen Ihres Vormieters bzw. falls unbekannt den Namen des Eigentümers oder Verwalters 
  • die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers 
  • die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe

Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erhalten Sie per Post eine Tarifübersicht und Informationen zu unseren Konditionen.

Haben Sie auch schon Ihre bisherige Wohnung abgemeldet? Weitere nützliche Tipps rund um Ihren Umzug bekommen Sie von unserem Umzugsservice. Oder rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0441 8000-5555.

Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops.

Frage: Was kann ich tun, wenn der Zähler in der neuen Wohnung gesperrt ist?
Antwort:

Falls der Erdgas-Zähler in Ihrer neuen Wohnung gesperrt sein sollte, finden Sie üblicherweise am gesperrten Zähler ein Kärtchen mit der Info, an wen Sie sich wenden können. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den Netzbetreiber, der in der Regel Eigentümer des Zählers ist.

Frage: Ich habe weitere Fragen. Wer kann mich fachkundig beraten?
Antwort:

Haben Sie weitere Fragen zu Strom- und/oder Erdgas, Lieferbedingungen, Vertragskonditionen, Produktpalette sowie Anbieter- und Produktwechsel? In unseren ServicePunkten werden Sie von unseren Mitarbeitern fachkundig, individuell und in entspannter Atmosphäre beraten. Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da. Kostenlos können Sie uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0800 3932000 erreichen.

Über EWE
Frage: Was verstehe ich unter dem Konzern EWE?
Antwort:

EWE mit Hauptsitz in Oldenburg ist eines der größten Energieunternehmen in Deutschland. Das Leistungsspektrum des Konzerns umfasst Strom-, Gas und Wasserversorgung, Energie- und Umwelttechnik, Gastransport und -handel sowie Internet, Mobilfunk und Informationstechnologie. Damit bietet EWE klassische und innovative Dienstleistungen aus einer Hand. Die Netz-Infrastruktur von EWE zeichnet sich aus durch hohe technische Qualität, Versorgungssicherheit und wirtschaftlich effizienten Betrieb. Frühzeitig hat EWE seine Kernkompetenzen zum Betreiben komplexer Netze und sein umfassendes Know-how an Fernwirk- und Regeltechnik zu einem zukunftsorientierten Multi-Service-Angebot ausgebaut. Über das angestammte Geschäftsgebiet in Norddeutschland hinaus ist EWE auch in den neuen Bundesländern, Polen und in der Türkei erfolgreich tätig. Der EWE-Konzern beschäftigte 2013 rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und setzte rund 8,8 Mrd. Euro um.

Frage: Was macht EWE VERTRIEB GmbH als Energielieferant so besonders?
Antwort:

Wir bieten Ihnen neben einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis auch regionale Anlaufstellen, in denen kompetente Ansprechpartner all Ihre Fragen zu Energiethemen fachkundig beantworten. Ob Energiespartipps, Umzugsservice, individuelle Beratung zu unseren Erdgastarifen und vieles mehr.
Kommen Sie doch mal vorbei und testen Sie uns!

Wo finde ich Sie?
Eine Übersicht unserer EWE Shops, ihrer Öffnungszeiten und der jeweiligen Anfahrtsskizzen finden Sie hier.

Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0441 8000-5555.


Frage: Wie erreiche ich EWE?
Antwort:

Folgende Kontaktmöglichkeiten bietet Ihnen EWE:

  • Servicehotline: 0441 8000-5555
    Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
    Sa.: 8 bis 16 Uhr 
  • Nutzen Sie unser Kontaktformular
  • Oder besuchen Sie uns in einem unserer EWE Shops.
Allgemeines
Frage: Was mache ich, wenn es nach Gas riecht?
Antwort:
  • Ruhe bewahren
  • Funken und Flammen vermeiden
  • Fenster auf
  • Absperrhahn schließen
  • Hausbewohner warnen und Haus verlassen
  • Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers anrufen - außerhalb des Hauses!
Mehr Infos und Rufnummer Bereitschaftsdienst EWE NETZ GmbH
Frage: Wie merke ich, wenn Erdgas entweicht?
Antwort:
Erdgas riecht normalerweise fast gar nicht. Daher wird dem Erdgas immer ein stark riechender Duftstoff beigemischt. So warnt Sie Ihre Nase recht schnell, selbst bei kleinsten ausgetretenen Mengen. Ihr Netzbetreiber beantwortet gerne weitere Fragen dazu.
Frage: Warum wird eigentlich von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet?
Antwort:

Gas wird in Kilowattstunden abgerechnet, jedoch wird Gas in m³ gemessen. Damit eine Abrechnung erfolgen kann, muss Gas in kWh umgerechnet werden.

Sie wünschen weitere Informationen? Hier wird Ihre Erdgasrechnung einfach erklärt.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Grundversorger?
Antwort:

Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig. Der Energielieferant nutzt diese Netze und liefert Ihnen Strom und Gas. Grundversorger ist der Energielieferant, der in Ihrem Gebiet die meisten Kunden beliefert. Alle 3 Jahre wird dies von der Bundesnetzagentur bestimmt.

Frage: Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)?
Antwort:

Das EEG fördert die erneuerbaren Energien und sorgt dafür, dass erneuerbare Energien durch Energieversorger vorrangig abgenommen werden. Beispiel: Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen. Zusätzlich wird diese Energie höher vergütet als der herkömmliche Strom. Diese zusätzlichen Kosten werden über die EEG-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 6,5 Cent/kWh.

Das KWK-G fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in effizienter Weise Strom und Wärme erzeugen. Auch hier werden die Kosten über KWKG-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Derzeit beträgt die Umlage 0,254 Cent/kWh.

Frage: Was ist die Konzessionsabgabe?
Antwort:
Die Konzessionsabgabe wird von Netzbetreibern an die Städte und Gemeinden gezahlt. Dafür kann der Netzbetreiber die öffentlichen Verkehrswege nutzen, um Strom- und Erdgas-Netze zu verlegen. Je nach Energieart, der Einwohnerzahl und Verwendungszweck der Energie variiert der Cent-Betrag je Kilowattstunde.
Frage: Was ist die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung und welche Position vertritt EWE gegenüber dieser Umlage?
Antwort:
Die Umlage wird auch “Industrieumlage“ genannt und macht einen Teil des Strompreises aus. Stromintensive Industriebetriebe können die vollständige Befreiung von Netzentgelten beantragen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. EWE leitet diese Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber.
Frage: Was ist ein Brennwert?
Antwort:

Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung frei wird. Wir geben den Brennwert in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m³) an. Multipliziert man den Brennwert mit den Kubikmetern an verbrauchtem Gas, ergibt sich die verbrauchte Kilowattstundenmenge. Genauere Angaben zum Brennwert des bezogenen Gases finden Sie auf Ihrer Gasrechnung.

Frage: Was ist eine Kilowattstunde? Was ist elektrische Arbeit?
Antwort:

Es handelt sich um eine Energieeinheit. Eine Wattstunde (Wh) entspricht der Energie, die ein elektrisches Gerät mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Eine Kilowattstunde (kWh) ist das Tausendfache der Wattstunde.