FAQ rund um Ihren Strombezug
Ob Sie Fragen zu unseren Stromtarifen, Ihrem Stromzähler oder zum Energiesparen im Allgemeinen haben: Hier finden Sie mit wenigen Klicks die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Strom.
Haben Sie noch Informationsbedarf? Sie erhalten online Produktinformationen, wir freuen uns jedoch auch sehr über einen persönlichen Kontakt: so schauen Sie doch einfach mal in einem unserer ServicePunkte vorbei oder rufen uns an unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000 (von montags bis freitags 7 bis 20 Uhr und samstags 8 bis 16 Uhr).
Strom online anmelden können Sie hier: Produktübersicht EWE Strom.
Seit der Marktöffnung des Energiemarktes 1998 hat sich der Anteil staatlicher Steuern, Abgaben und Umlagen des Strompreises von 25% auf 52% erhöht. Dies bedeutet, dass über 52 Cent jedes Euros, den Sie für Strom bezahlen, staatlich verursacht sind. Die eigentlichen Stromkosten (Strombeschaffung, Vertrieb und Service) machen nur noch rund 22% des Strompreises aus.
Im Allgemeinen lässt sich der Strompreis in drei Kostenblöcke unterteilen:- Nutzungsentgelte
- Steuern und Abgaben
(Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG-, KWK-G-, §19-, §18- , Offshore-Umlage und MwSt.) - Energiekosten inkl. Vertrieb
Nutzungsentgelte und Messtellenbetrieb
Die Netznutzungsentgelte fallen für die Instandhaltung, den Betrieb sowie den Ausbau des Stromnetzes an, damit der Strom auch zu den Kunden gelangt. Die Höhe dieser Entgelte für das jeweilige Stromverteilnetz, das im Übrigen für alle Stromanbieter in ganz Deutschland gilt, ist staatlich reguliert und wird jährlich neu festgesetzt. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands einen erheblichen Investitionsbedarf in die Übertragungs- und Verteilnetze, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Daher variieren die Netznutzungsentgelte sehr stark von Region zu Region, abhängig davon wie stark der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt.
Trotz gestiegener Netzentgelte beim vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Tennet kann die EWE NETZ GmbH seine Netzentgelte 2018 senken. Grund ist eine gesetzlich festgelegte teilweise Reduzierung der so genannten vermiedenen Netzentgelte. Der Gesetzgeber hat im Sommer mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz reagiert und eine stufenweise Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte ab 2018 beschlossen. Dieser Effekt wirkt sich positiv auf die Strom-Netzentgelte aus: EWE NETZ senkt seine Strom-Netzentgelte um durchschnittlich neun Prozent.
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt das durchschnittliche Entgelt für Netznutzung und Abrechnung jährlich um netto 27,55 Euro.
2018 machen diese einen Anteil von rund 26 Prozent am Strompreis für Haushaltskunden aus.
Die Netzentgelte 2018 setzen sich zusammen aus:
- Grundpreis
- Messstellenbetrieb
- Arbeitspreis je Kilowattstunde

Grafik: Entwicklung der Netzentgelte seit 2010 (Referenzverbrauch 3.200 kWh) für Kunden ohne Leistungsmessung inkl. Kosten des Messstellenbetrieb.
Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben machen den größten Teil der Stromkosten aus. Hierunter fallen staatliche veranlasste Umlagen und Abgaben sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Stromsteuer
Seit 2003 liegt die Stromsteuer, auch als Ökosteuer bekannt, bei 2,05 Cent/kWh. Weil auf den Endpreis des Stroms die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben wird, gilt diese auch für den Ökosteueranteil. Mit der Stromsteuer werden finanzpolitische und umweltpolitische Ziele verknüpft. Zudem soll die Stromsteuer einen Anreiz zur Energieeinsparung geben.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der größte Anteil der Steuern und Umlagen entfällt auf die Förderung der Erneuerbaren Energien. Mit der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie, gesetzlich gefördert. Die aus dem EEG entstehenden Mehrbelastungen werden an die Stromkunden weitergegeben. Die EWE kann die Höhe der EEG-Umlage, die sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis an der Strombörse und dem Vergütungspreis, den die Anlagenbetreiber erhalten, errechnet, nicht beeinflussen. Diese wird unter anderem durch Entwicklungen der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ausgleiche für vorangegangene Kalenderjahre, sowie energieträgerspezifische Einspeisemengen und Wetterverhältnisse, insbesondere Windaufkommen und Sonnenstunden, beeinflusst. Nachdem hatte die EEG-Umlage 2017 einen Rekordwert von 6,880 Cent/kWh erreicht hatte, sinkt sie dieses Jahr sinkt wieder leicht auf 6,792 Cent/kWh. Trotzdem ist die EEG-Umlage in den vergangenen 10 Jahren von netto 1,16 Cent/kWh auf netto 6,88 Cent/kWh gestiegen.

Grafik: Die Infografik zeigt die Entwicklung der EEG-Umlage in den Jahren 2006 bis 2017. Seit 2006 ist die EEG-Umlage von 0,63 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde in 2017 gestiegen und hat sich somit seit 2010 mehr als verdreifacht.
Ein Grund zum Anstieg der EEG-Umlage sind die sinkenden Strompreise an der Börse. Klingt paradox, ist es auch. Das große Angebot an Strom aus erneuerbaren Energien lässt den Strompreis an der Börse deutlich sinken. Grundsätzlich ein wünschenswerter Effekt, nur leider nachteilig für die EEG-Umlage. Denn mit sinkenden Börsenpreisen sinken auch die Erlöse bei der Veräußerung des EEG-Stroms und die Differenz zwischen ausgezahlter Einspeisevergütung und erzielten Erlösen nimmt deutlich zu, und damit auch die Belastung der Stromkunden in Form steigender Umlagen.
§ 17 Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage haften Verbraucher für wirtschaftliche Risiken, die insbesondere durch Verzögerung des Netzanschlusses entstehen können. Diese Umlage reduziert somit das wirtschaftliche Risiko von Anlagenbetreibern beim Windkraftausbau. Wenn sich der Netzanschluss für Windparkbetreiber auf hoher See verzögert, fängt diese Umlage einen Teil der entstehenden Verluste ab.
Die Offshore-Haftungsumlage lag in den Jahren 2013 und 2014 bei 0,25 Cent/kWh. Im Jahr 2015 betrug diese für Endkunden -0,051 Cent/kWh und war damit zwei Jahre nach ihrer Einführung erstmals negativ. Dies lag daran, dass die Rückverrechnung aus dem Jahr 2013 die Kosten im Jahr 2015 überstieg und auf diesem Weg den Kunden zurückerstattet werden konnte. Die Offshore-Haftungsumlage wird gesetzlich festgelegt und ist von der EWE nicht beeinflussbar. Die Offshore-Haftungsumlage änderte sich 2017 auf -0,028 Cent/kWh und war ähnlich wie 2015 negativ. Für das Jahr 2018 beträgt diese Haftungsumlage netto 0,037 Cent pro Kilowattstunde und ist somit nach 2017 wieder positiv.

Entwicklung der Offshore-Haftungsumlage (Angaben in ct/kWh)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die dadurch entstehenden Kosten fließen in den Strompreis ein. Im Zuge der Novellierung des KWK-Gesetzes will die Bundesregierung die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent erhöhen. Diese wird auf die Endverbraucher umgelegt. Trotzdem sinkt die KWK-G Umlage in 2018 von 0,438 Cent/kWh auf 0,345 Cent/kWh.

Grafik: Entwicklung der KWK-G Umlage (Angaben in ct/kWh)
Konzessionsabgabe
Energieversorger zahlen für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen ein Entgelt direkt an die Kommunen, also z. B. an die Gemeinden. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Kommune.
§ 18 Umlage für abschaltbare Lasten
Große Stromabnehmer können sich dazu verpflichten lassen, zeitweise vom Stromnetz getrennt zu werden. Ziel hierbei ist die Stabilisierung der Übertragungsnetze. Für diese Maßnahme bekommen Eigentümer großer Stromabnahmestellen eine Entschädigung. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Endverbraucher umgelegt.
In 2016 lag keine Verordnung der Umlage für abschaltbare Lasten vor, daher wurde diese auf 0,000 ct./kWh festgelegt.
Die § 18 Umlage für abschaltbare Lasten wurde in 2017 neu festgelegt und betrug 0,006 ct./kWh. 2018 wird sie wieder steigen, auf 0,011 Cent/kWh.
§ 19 Industrieumlage
Die sogenannte „Industrieumlage“ nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung beinhaltet die Befreiung stromintensiver Betriebe von der Zahlung der Netzentgelte. Aufgrund der erhöhten Anzahl von Unternehmen, die sich von der Industrieumlage befreien lassen können, wird sich die §19-StromNEV-Umlage im Jahr 2017 auf 0,388 Cent/kWh erhöhen. Die sich so ergebenden entgangenen Erlöse werden auf die Endverbraucher umgelegt.

Grafik: Entwicklung der §19 Industrieumlage (Angaben in ct./kWh)
Mehrwertsteuer
Der Nettostrompreis wird wie bei allen anderen Produkten mit 19 % Mehrwertsteuer belastet und wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben. Die EWE nimmt lediglich die Mehrwertsteuer ein und führt diese 1:1 an das Finanzamt ab.
Energiekosten
Energie- und Vertriebskosten machen neben den staatlichen Umlagen und Abgaben, den Netzentgelten sowie den Steuern nur noch einen relativ kleinen Teil am Strompreis aus. EWE kauft Strom und Erdgas an der Strombörse oder bei Vorlieferanten ein. Die Höhe der Energiekosten ergibt sich in der Regel aus dem Angebot, also der produzierten Energiemenge, und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb bilden einen kleinen Bestandteil der Energiekosten. Hier sind u.a. Kosten für die Abrechnung, Serviceleistungen und Kundenbetreuung enthalten.
Entwicklung der Stromsteuer ab 1999:
1999 | 1,02 ct/kWh |
2000 | 1,28 ct/kWh |
2001 | 1,53 ct/kWh |
2002 | 1,79 ct/kWh |
seit 2003 |
2,05 ct/kWh |
Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie gerne bei einem unserer Servicepunkte vorbei. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über Angebote wie EWE smart living oder auch den EWE Energieausweis.
- den festen Kosten für das Netz (Erdgas- bzw. Stromnetz),
- den Kosten für die Messung (Vorhaltung des Zählers, jährliche Ablesung) und
- den Kosten für die Abrechnung (Jahresabschlussrechnung, Inkasso).
Ein Grundpreis als Preisbestandteil ist in der Energiewirtschaft durchaus üblich. Dieser fällt bei vielen Anbietern sogar deutlich höher aus als bei EWE. Denn als Stromanbieter legen wir großen Wert darauf, unseren Kunden immer den bestmöglichen Tarif zur Verfügung zu stellen.
Als Kunde bekommen Sie Strom und Erdgas von EWE als Ihrem Energielieferanten. Damit beides bei Ihnen zu Hause ankommt, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers. Für die Benutzung der Strom- und Erdgasnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
Übrigens, wussten Sie schon, dass Sie bei EWE viele Tipps erhalten, um sinnvoll Energie zu sparen?
- Kostenlose Servicehotline: 0800 3932000
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
- Auf der Internetseite der EWE NETZ
- Über das EWE-Kundenportal
Sind Sie Hausbesitzer? Dann ist der Zähler meist im Keller oder in der Nähe des Heizkessels angebracht. Sind Sie Mieter einer Wohnung, befindet sich dieser meist im Treppenhaus oder im Keller. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes, auf einer unserer Rechnungen oder einer Rechnung Ihres Altversorgers.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich jeder Zeit an einen unserer Service Punkte. Hier erhalten Sie auch Infos zu für Sie relevanten Themen, wie beispielsweise der Bereitstellung eines Energieausweises.
Befinden sich nach der angegebenen End-Nr. Buchstaben, so handelt es sich um folgende Abkürzungen: H=Tagstrom, N=Nachtstrom, S=Schaltgerät, k=kumulierte Leistungsanzeige, R=Rückstellzählwerk, A=Abzähler, M=Maximumzählwerk.
Als Ihr Stromanbieter möchten wir Ihnen helfen, passend zu Ihrem Verbrauch und Ihren Bedürfnissen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen. Informieren Sie sich hierzu zum Beispiel über das Thema Smart Living.
(Single Euro Payments Area).
Er wird gebildet aus den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Diese Staaten haben sich verpflichtet, bis zum 1. Februar 2014 einen sicheren, europaweit einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzurichten.
Besonders kennzeichnend für SEPA ist der Wegfall der bisher gebräuchlichen Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl. Diese werden in Deutschland durch die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number oder Internationale Bankkontonummer) ersetzt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine komplett neue Zahlenkombination, sondern um eine Zusammensetzung aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl:
EWE wendet die SEPA-Regeln schrittweise ab Anfang 2013 an. Die erforderliche Vorabmitteilung – die sogenannte „Prenotification“ – erfolgt sukzessive unter anderem mit der Rechnungsstellung und der Bekanntgabe neuer Abschläge.
Unabhängig von Ihrem Stromtarif oder ob Privat- oder Geschäftskunden: Keiner von Ihnen muss aktiv werden. EWE wandelt entsprechend der SEPA-Verordnung bereits bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften um.
Der Netzbetreiber legt den Abrechnungsmonat fest, den wir für die Erstellung Ihrer Jahresrechnung übernehmen. Ihre Rechnung erhalten Sie dann per Post.
Eine Übersicht aller Tarife bei EWE als Ihr Stromanbieter erhalten Sie hier.
Sie möchten doch lieber überweisen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Konto:
EWE VERTRIEB GmbH
Oldenburgische Landesbank AG
BLZ 280 200 50
Konto 142 21121 00
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
BIC: OLBODEH2XXX
Wichtig für uns: Geben Sie dabei immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck an. Danke!
Hier erhalten Sie eine Übersicht über unsere Stromprodukte.
Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer zum 1. des Monats fällig.
Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen folgendes vorschlagen:
Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum nächsten 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihre Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihre Vertrags- und Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000. Besuchen Sie uns auch gerne in einem unserer ServicePunkte.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückgezahlt, Forderungen in Rechnung gestellt.
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern oder die Anschaffung neuer Elektrogeräte. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Abschlag auch zu Ihrem persönlichen Verbrauch passt, ermitteln wir gerne gemeinsam mit Ihnen die individuelle Höhe.
Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:
1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 12 Monate = monatlicher Abschlag
Als Ihr Stromanbieter beraten wir Sie natürlich auch individuell und persönlich bei der Findung des für Sie passenden Stromtarifs.
Sie möchten doch lieber überweisen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Konto:
EWE VERTRIEB GmbH
Oldenburgische Landesbank AG
BLZ 280 200 50
Konto 142 21121 00
Wichtig für uns: Geben Sie dabei immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck an. Danke!
Alles Weitere machen wir für Sie - von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.
Aus welchem Grund? Der entscheidende Punkt ist, der Netzanbieter gibt uns den Ablesetermin vor. Davon hängt dann der Abrechnungszeitpunkt ab. Dazu kommt, dass wir durch die Anzahl unserer Kunden die Ablesungen und somit auch die Abrechnungen auf das komplette Jahr gleichmäßig verteilen müssen. Eine individuelle Veränderung ist daher nicht möglich.
Welche Alternative haben Sie? Teilen Sie uns gerne Ihren Zählerstand zum Jahreswechsel telefonisch oder schriftlich mit. Sie sehen diesen dann auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgegrenzt zum restlichen Verbrauch.
Möchten Sie dennoch außerhalb der turnusgemäßen Abrechnung eine gesonderte Abrechnung („Zwischenabrechnung“) oder eine für von mehreren bezogenen Verbrauchsarten (Erdgas, Elektrizität, Wasser/Abwasser) gesonderte, zeitlich vorgezogene Schlussabrechnung, berechnen wir hierfür ein gesondertes Entgelt in Höhe von 25,00 Euro (brutto).
Dabei berücksichtigen wir:
- Ihren Energieverbrauch - umgerechnet auf 365 Tage im Jahr, um jahreszeitliche Schwankungen zu berücksichtigen
- die Temperaturen - ein Vergleich der Temperaturen des letzten Abrechnungsjahres mit einem langjährigen Mittelwert
- die aktuellen Preise
Gerne können Sie uns jedoch auch unterjährig im Verlauf eines Abrechnungsjahres einen aktuellen Zählerstand mitteilen. Wenn dieser vom ursprünglich geschätzten Verbrauch abweicht, können wir den monatlichen Abschlagsbetrag anpassen.
Übrigens, wussten Sie schon, dass EWE als ihr Stromanbieter Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum sinnvollen Energie sparen aufzeigt?
Damit wir in Zukunft Ihre Zahlungen richtig zuordnen können: Geben Sie bitte bei Ihren Überweisungen immer Ihre Vertragsnummer an. Vielen Dank.
Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung. Dies geht schriftlich, persönlich oder per Telefon unter 0800 3932000.
Viele Einsparungen sind oft durch einfache Mittel wie eine Änderung des Verbrauchsverhaltens und/oder den Austausch veralteter Elektrogeräte zur erreichen. Dabei wird nicht nur der Energiebedarf gesenkt, sondern auch Umwelt und natürliche Ressourcen geschont. Wie das Ganze wirkt, kann auf unserer kostenlosen EWE Energiemanager-APP nachgeprüft werden. Mit dieser App haben Sie u.a. regelmäßig einen aktuellen Überblick über die Entwicklung Ihres Verbrauchs von Strom sowie Erdgas.
Darüber hinaus bietet EWE seinen Kunden verschiedene Strom- und Gas, mit denen die Kosten gesenkt werden können.
Besonders günstig wird es mit EWE trio, unserem Rund-um-Sorglos-Paket aus Strom, Erdgas und Telekommunikation, mit dem Kunden bis zu 75 Euro im Jahr über die Grundgebühr sparen können.
Ausserdem bieten wir Ihnen die Erstellung eines
Energieausweises an und beraten Sie zu dem Thema Smart Living.So können Sie noch effizienter Energie sparen.
Sind Sie bei einem anderen Energieversorger und möchten zu uns wechseln? Dann übernehmen wir das gerne für Sie. Wir beraten Sie diesbezüglich auch gerne in unseren ServicePunkten oder telefonisch. Für Sie kostenlos können Sie uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0800 3932000 erreichen.
Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet und bleiben Sie uns in der Region erhalten? Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause weiterhin mit unseren Dienstleistungen, wie zum Beispiel dem EWE Energieausweis versorgen dürfen. Nutzen Sie unseren Onlineservice oder rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000 an, damit wir für Sie einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.
Oder ziehen Sie um? Dann nutzen Sie doch einfach unseren Umzugsservice. Wir klären alles weitere für Sie und freuen uns, Ihnen weiterhin als Energielieferant zur Seite zur stehen.
Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Kunden, lediglich zwei Punkte sind im Vorfeld zu bedenken:
- Die Anmeldung Minderjähriger kann mit Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten / Vormund eingefordert werden. Der Erziehungsberechtigte / Vormund (=Vertragspartner) muss schriftlich erklären, wer in der Lieferstelle wohnt (Kind = Abnehmer). Zudem muss er bestätigen, dass er damit einverstanden ist, das Vertragsverhältnis mit EWE für diese Abnahmestelle einzugehen.
- Zusätzlich benötigen wir Ihre Postleitzahl, damit wir Ihnen sagen können, welche unserer Produkte Ihnen zur Verfügung stehen.
Wechseln Sie ganz einfach zu EWE, indem Sie online Ihr Wunschprodukt wie beispielsweise einen unserer Stromtarife bei uns bestellen.
Klicken Sie dazu auf den Button „Jetzt bestellen“ auf der Seite Ihres Wunschprodukts. Daraufhin gelangen Sie in den Online-Bestellprozess. Bitte geben Sie dort alle notwendigen Informationen ein, um das Produkt bestellen zu können. Alternativ können Sie uns aber auch gerne über einen dieser Kanäle kontaktieren:
- Kostenlose Servicehotline: 0800 3932000
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer ServicePunkte. Hier nimmt sich ein Mitarbeiter gerne Zeit Sie zu beraten und über die weiteren Schritte zu informieren.
- Kostenlose Servicehotline: 0800 3932000
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer ServicePunkte.
Hier können Sie sich auch über unseren Energieausweis und unser Smart Living informieren.
- Lassen Sie sich zuerst beraten, welches für Sie das richtige Produkt ist. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Mitarbeiter in unseren ServicePunkten freuen sich auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch kostenlos anrufen (0800 3932000 Mo.-Fr. von 7 bis 20 Uhr und Sa. von 8 bis 16 Uhr).
Oder möchten Sie sich online informieren? Unter „Strom “ finden Sie unser Produktportfolio mit detaillierten Informationen zu allen Stromtarifen, sowie Ihren persönlichen Vorteilen. - Sie haben das richtige Produkt für Ihre Ansprüche gefunden? Dann einfach auf „Jetzt bestellen“ klicken und die Bestellmaske ausfüllen. Daraufhin klicken Sie auf „Weiter zur Bestellübersicht“. Hier können Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen ehe Sie dann auf „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ klicken, um Ihre Bestellung an uns zu senden. Wir bearbeiten Ihren eingehenden Auftrag umgehend. Falls es Fragen gibt, stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne in den KundenCentern und ServicePunkten sowie telefonisch zur Verfügung.
- Jetzt übernimmt EWE alles Weitere für Sie. Wir kündigen Ihren alten Vertrag und melden Sie beim örtlichen Netzbetreiber an. Für Sie fällt kein weiterer Papierkram an.
- Wir freuen uns, Sie als neuen Kunden begrüßen zu dürfen. Ein kleiner Tipp: Schauen Sie jetzt doch mal in einem unserer ServicePunkte in ihrer Region vorbei. Erkundigen Sie sich vor Ort doch gerne über kommende Aktionen. Wir bieten Ihnen verschiedene Veranstaltungen zu aktuellen Themen rund um Energie und Telekommunikation an. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Sie!
Nein, diese Gefahr besteht nicht. Es ist durch den Gesetzgeber gesetzlich geregelt, dass der Kunde auch bei Komplikationen beim Lieferantenwechsel mit Strom oder Erdgas versorgt bleibt.
Der sogenannte Grundversorgungstarif wird durch den Grundversorger Ihrer Region zur Verfügung gestellt, dazu ist er verpflichtet. So wird der Kunde auch weiterhin mit Energie versorgt.
Sobald alle notwendigen Daten ausgetauscht sind, erhalten Sie von uns den genauen Lieferbeginn. Dieser Vorgang kann 8-10 Wochen in Anspruch nehmen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in einem unserer ServicePunkte oder KundenCenter. Gerne informieren wir Sie – kompetent, persönlich und mit der richtigen Energie.
Wir freuen uns auf Sie!
- Zählerstand:
Teilen Sie uns online Ihren Zählerstand mit. - Abschlag:
Ändern Sie Ihren Abschlag und lassen Sie Ihren Abschlagsbetrag berechnen.
- Auf unserer Webseite finden Sie unter „Mein EWE“ den Bereich „Mein EWE - Energie“. Per Klick gelangen Sie auf die Login-Seite für Ihr persönliches EWE Kundenportal.
- Für einen sicheren Zugang zu Ihren Daten benötigen Sie ein individuelles Login. Wenn Sie sich bisher direkt am Kundenportal angemeldet haben, registrieren Sie sich bitte neu (siehe Punkt 4.).
- Haben Sie sich bereits für "Mein EWE - Energie" oder die TV app kostenlos registriert und ein eigenes Login angelegt, können Sie sich auf der Seite „Login EWE Energie“ direkt anmelden. Füllen Sie bitte die angezeigten Felder zum Login aus.
- Möchten Sie sich registrieren, klicken Sie bitte auf den Link „Jetzt registrieren“ und geben auf der Folgeseite Ihre bekannten Daten so an, wie Sie auf Ihrer letzten Abrechnung stehen (selbst mit Tippfehlern). Danach wählen Sie sich selbst ein Login (Benutzer und Passwort) aus, mit dem Sie alle Energie-Services zukünftig noch sicherer nutzen können, gehen zurück auf die Login-Seite und melden sich mit Ihren neuen Daten an.
- Jetzt steht Ihnen unser Online Kundenportal zur Verfügung.
Hat die Anmeldung nicht geklappt? Füllen Sie bitte unser E-Mail-Formular aus, wir melden uns bei Ihnen.
Oder besuchen Sie uns in einem unserer ServicePunkte. Alle Angaben gelten unabhängig von Ihrem Stromtarif.
Denken Sie bitte daran Ihre Vertragsnummer mit anzugeben. Vielen Dank!
-
Kostenlose Servicehotline: 0800 3932000
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
Oder besuchen Sie uns in einem unserer ServicePunkte.
Übrigens, haben Sie schon Ihren Energieausweis beantragt? Als Ihr Stromanbieter bietet wir Ihnen hiermit eine bessere Transparenz zum energetischen Zustand Ihres Hauses und konkrete Ideen, wie Sie diesen noch optimieren können.
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe (bitte mit Angabe des Datums der Abmeldung)
- die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers
- Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung
- Ihre aktuelle Bankverbindung
- den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung.
Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Sie erhalten diese per Post an Ihre neue Adresse.
Was passiert mit Ihrer Einzugsermächtigung?Ihre Einzugsermächtigung für ein Produkt (Bitte bedenken: Sie können verschiedene Produkte über uns beziehen) erlischt automatisch mit der Abbuchung der Schlussabrechnung.
Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet und bleiben Sie uns in der Region erhalten?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause weiterhin mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen. Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000 an, damit wir für Sie einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer ServicePunkte. Informieren Sie sich hier auch über unseren Energieausweis.
Sie möchten sich anmelden? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Ihren Namen und Ihre bisherige Adresse
- Ihre neue Adresse und den Namen Ihres Vormieters bzw. falls unbekannt den Namen des Eigentümers oder Verwalters
- die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
Haben Sie auch schon Ihre bisherige Wohnung abgemeldet? Weitere nützliche Tipps rund um Ihren Umzug bekommen Sie in unserem Umzugsservice. Oder rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000.
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer ServicePunkte. Informieren Sie sich hier auch über unseren Energieausweis.
Falls der Zähler in Ihrer neuen Wohnung gesperrt sein sollte, finden Sie üblicherweise am gesperrten Zähler ein Kärtchen mit der Info, an wen Sie sich wenden können. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den Netzbetreiber, der in der Regel Eigentümer des Zählers ist.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an EWE als Ihren Stromanbieter.
Wo finde ich Sie?
Eine Übersicht unserer ServicePunkte, ihrer Öffnungszeiten und der jeweiligen Anfahrtsskizzen finden Sie hier.
Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3932000.
-
Kostenlose Servicehotline: 0800 3932000
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) gibt es seit dem Jahr 2000. Die Gesetzte besagen, dass die Abnahme von Strom durch den Energieversorger vorrangig aus Erzeugnissen durch erneuerbare Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen getätigt werden muss . Zusätzlich wird Energie aus erneuerbaren Quellen höher als aus herkömmlichen Methoden zur Stromgewinnung vergütet. Durch die zusätzlichen Kosten fließen rund 1,5 bis 2 Cent/kWh in den Endpreis für den Stromabnehmer ein.
Die Überarbeitung des EEG im Jahr 2004 führte zur erneuten Anhebung der Vergütungen, die die Energieversorger an Betreiber von regenerativen Stromgewinnungs und KWK-Anlagen zahlen müssen. Daraus resultierte die Erhöhung des allgemeinen Verbrauchspreises.
§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung ermöglicht stromintensiven Industriebetrieben die Beantragung einer vollständigen Befreiung von den Netzentgelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Abnahmestellen mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mindestens 10 Gigawattstunden Stromverbrauch im Jahr aufweisen. Die bisherige Regelung sah für energieintensive Betriebe mit diesen Abnahmezahlen ein individuelles Netzentgelt vor, das nicht weniger als 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts betragen durfte. Die aus der Entlastung der stromintensiven Industrie entstehenden Kosten, in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde werden, anders als bisher, nicht mehr über die Netzentgelte finanziert, sondern in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
Die Industrieumlage ist eine politisch gewollte Umlage, die EWE nicht weiter kommentiert. EWE muss diese Umlage, wie auch alle anderen Energieversorgungsunternehmen, in den Strompreis des Kunden mit aufnehmen und an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten.
Die Wattstunde (Einheitenzeichen: Wh) ist eine Maßeinheit der Arbeit und damit eine Energieeinheit. Eine Wattstunde entspricht der Energie, welche ein Energiewandler (Energie wird im eigentlichen Sinne nicht verbraucht, sondern lediglich umgewandelt) mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Kilowattstunde, das Tausendfache der Wattstunde.
Hier finden Sie weitere Infos speziell zu unseren Stromtarifen.
Wissen Sie, was Sie mit einer Kilowattstunde Strom machen können? Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne ein paar Beispiele aus der täglichen Praxis nennen.
Verbauchswerte:
Mit einer Kilowattstunde (kWh) kann man...
- einen Raum 90 Stunden mit einer 11 W Energiesparlampe beleuchten, aber nur 16 Stunden mit einer 60 W Glühampe
- 9 Liter Tee aufbrühen
- 133 Toastbrote toasten
- 70 Tassen Kaffee kochen
- 40 Stunden CDs hören
- 15 Hemden bügeln