Wissenswertes zur Abrechnungsinformation


Die Abrechnungsinformation bietet Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Energieverbrauch. So haben Sie Ihre Kosten frühzeitig im Blick und können reagieren – zum Beispiel durch Änderung Ihres Verbrauchsverhaltens, die Nutzung von Energiesparmaßnahmen oder die Anpassung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages.

Sie erhalten dieses Dokument – unentgeltlich und unaufgefordert – immer ein halbes Jahr vor der regelmäßigen Rechnung. Neben der Schaffung von Transparenz zu Ihrem Energieverbrauch kommen wir damit gleichzeitig der entsprechenden Verpflichtung aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach.

Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Abrechnung.

Wichtig: Im Gegensatz zur tatsächlichen Rechnung ergibt sich durch die Abrechnungsinformation keine Zahlungsverpflichtung. In anderen Worten: Sie sieht aus wie eine Rechnung, ist es aber nicht und dient – wie der Name schon sagt – lediglich zu Ihrer Information.

Sie haben weitere Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Was bedeutet der momentane Saldo?

Der momentane Saldo ist lediglich eine Momentaufnahme Ihres Energieverbrauchs. Er wird aus der ermittelten Verbrauchsmenge und den bisher geleisteten Abschlagszahlungen errechnet. Hieraus ergibt sich weder für Sie noch für EWE eine Zahlungsverpflichtung. Der Saldo kann entweder positiv oder negativ (-) sein, das heißt:

  • Der Saldo ist positiv, wenn die Summe der bisher geleisteten Abschlagszahlungen größer als der bislang angefallene Verbrauch ist.
  • Umgekehrt sprechen wir von einem negativen Saldo, wenn der bislang angefallene Verbrauch die bisher geleisteten Abschlagszahlungen übersteigt.
Welche Ursachen kann ein hoher Saldo haben?

Die Höhe des momentanen Saldos sollte immer in Zusammenhang mit verschiedenen Faktoren gesetzt werden. Hier zum Beispiel in Bezug zum Betrachtungszeitraum.

  • Ein positiver Saldo bei Gas oder Heizstrom im Sommer wird sich im Laufe eines vollständigen Abrechnungsjahres inklusive heizintensiver Wintermonate wieder auflösen.
  • Umgekehrt muss auch ein negativer Saldo (-) bei Erhalt der Abrechnungsinformation im Winter kein Grund zur Beunruhigung sein, da die warmen Sommermonate hier den entsprechenden Ausgleich schaffen.
Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Die Berechnung Ihrer Abschlagsbeträge erfolgt immer auf Grundlage des von Ihnen ursprünglich mitgeteilten oder im Vorjahr tatsächlich angefallenen Verbrauchs. Daher empfehlen wir, den hochgerechneten Verbrauch in der Abrechnungsinformationen mit Ihren vorherigen Verbräuchen zu vergleichen.

  • Hat sich der Verbrauch stark verändert? Dann empfehlen wir eine Anpassung Ihres Abschlagsbetrages. Die prozentuale Abweichung dient Ihnen hier als Ansatz für eine etwaige Änderung.
  • Die Gründe für eine Änderung des persönlichen Verbrauchsverhaltens sind vielfältig. Haben Sie zum Beispiel häufiger von zu Hause aus gearbeitet oder sich ein E-Bike oder E-Auto angeschafft? Dann führt das zu einem gestiegenen Energieverbrauch. Umgekehrt hat der Austausch von Geräten wie Kühlschränken und Heizungsanlagen einen positiven Energiespar-Effekt.
  • Bei konstanten Verbrauchswerten können Sie den Abschlag hingegen getrost so belassen wie er ist.

Unabhängig von Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihres Abschlagsbetrages, sofern Sie innerhalb Ihres Abrechnungsturnus eine oder mehrere Preiserhöhungen/Preisanpassungen erhalten.

Auf welcher Grundlage wurde der Verbrauch ermittelt?
Wir ermitteln den Verbrauch für die Abrechnungsinformation auf Grundlage der uns vorliegenden Daten. Haben Sie uns zum Stichtag einen Zählerstand mitgeteilt? Dann haben wir diesen berücksichtigt. Liegt uns kein Zählerstand vor, so haben wir diesen geschätzt.
Kann ich auf die Bereitstellung des Dokumentes verzichten?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen, Ihren Kunden dieses Dokument zur Verfügung zu stellen. Daher dürfen wir selbst auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht darauf verzichten.
Kann ich eine korrigierte Abrechnungsinformation bekommen, wenn mein Zählerstand geschätzt wurde?
Nein, eine bereits erstellte Abrechnungsinformation kann nicht korrigiert werden.
Wie kann ich das Dokument beauftragen?
Wir stellen Ihnen eine Abrechnungsinformation sechs Monate vor der tatsächlichen Rechnung unentgeltlich und unaufgefordert in Ihrem Kundenportal Mein EWE zur Verfügung.
Wie wird das Dokument zur Verfügung gestellt?
Die Abrechnungsinformation ist jederzeit in Ihrem persönlichen Posteingang im Kundenportal Mein EWE für Sie verfügbar. Sie haben sich noch nicht registriert? Hier finden Sie alle Infos, wie Sie das schnell und einfach erledigen können.