Rechnungskorrektur

Warum wurde Ihre Rechnung korrigiert? Was tun, wenn der verwendete Zählerstand nicht stimmt? Und was gilt es zu beachten, wenn Sie einen Wasserschaden hatten? Antworten auf Fragen wie diese rund um eine Rechnungskorrektur finden SIe hier.

Ich hatte einen Wasserschaden. Was muss ich für die Abrechnung mit der Versicherung beachten und an Informationen zusammenstellen?
Ein Wasserschaden ist ärgerlich genug. Der Energieverbrauch der Trocknungsmaschinen wird zu einem Anstieg Ihres Verbrauchs führen und sehr wahrscheinlich in der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung. Dies können Sie verhindern, indem Sie rechtzeitig Ihren Abschlag erhöhen. Nutzen Sie dafür am besten den Online-Servicebereich Mein EWE – Energie, dort können Sie Ihren Abschlag einfach und bequem jederzeit erhöhen.
Warum erfolgte eine Schätzung? Mein Zählerstand wurde rechnerisch ermittelt, kann ich dies korrigieren lassen?
Mit großer Wahrscheinlichkeit lag uns zum Abrechnungszeitraum kein Zählerstand vor. Um Ihnen einmal im Jahr eine Jahresabrechnung erstellen zu können, benötigen wir einen Zählerstand. Haben wir keinen vorliegen, wird er von uns aufgrund alter Verbrauchswerte errechnet. Sollte der Zählerstand in Ihrer Abrechnung als "geschätzt" gekennzeichnet sein, können Sie uns gerne Ihren selbstabgelesenen Stand mitteilen, damit wir diesen prüfen und bei Bedarf eine Korrektur vornehmen können. Bitte senden Sie uns über einen der hier aufgeführten Wege Ihren Zählerstand zu. Bei einer geringen Abweichung zwischem geschätztem und abgelesenem Zählerstand verzichten wir auf eine Korrektur und rechnen in der Folgeperiode exakt ab.
Warum wurde meine Rechnung korrigiert?

Eine Korrektur der ursprünglichen Rechnung kann mehrere Gründe haben. Zum Beispiel:

  • Die ursprüngliche Rechnung könnte auf Basis eines geschätzten Zählerstands erstellt worden sein.
  • Der Zählerstand wurde falsch abgelese.
  • Es lagen uns fehlerhafte Kundendaten vor.
Was ist eine Storno- bzw. Neuberechnung?
Eine Storno-/Neuberechnung wird häufig dann erstellt, wenn nach der Erstellung einer Rechnung mit einem geschätzten Zählerstand nachträglich der abgelesene Zählerstand mitgeteilt wird. Die ursprüngliche Rechnung wird dann korrigiert. Dabei wird der tatsächliche Zählerstand rechnerisch auf das ursprüngliche Ablesedatum zurückgerechnet und daher als geschätzt dargestellt.
Was muss ich tun, wenn der in der Rechnung verwendete Zählerstand / Verbrauchszeitraum nicht stimmt?

In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte, um uns die abgelesenen Werte mitzuteilen. Als Nachweis benötigen wir ein Foto des Zählers mit erkennbarem Zählerstand und Aufnahmedatum oder bei Wohnungswechsel ein unterschriebenes Übergabeprotokoll.


Ganz einfach können Sie uns das auch per Whats App schicken – möglichst mit Angabe der Vertragsnummer unter der Nummer 0157 92383059. Wir prüfen dann umgehend Ihr Anliegen und korrigieren bei Bedarf Ihre Abrechnung.