Mahnung trotz Zahlung

Sie haben Ihre Abrechnung bereits bezahlt und haben trotzdem eine Mahnung erhalten? Hier erklären wir Ihnen, wie es dazu kommen kann.

Sie möchten wissen, ob der überwiesene Betrag bei EWE eingegangen ist?

Von der Überweisung bis zur Gutschrift auf Ihrem Vertragskonto kann es bis zu drei Werktage dauern.
 

Der Betrag ist in dieser Zeit nicht eingegangen?
In diesem Fall kann es sein, dass Ihre Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden konnte. Bitte prüfen Sie, ob Sie die richtige Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck angegeben haben.
 

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)
 

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)
 

Wichtig: Prüfen Sie bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn Sie mehrere Verträge haben, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.
 

Unser Tipp für die Zukunft:
Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet bzw. ein SEPA-Mandat erteilt?

Mahnungen bei Daueraufträgen erfolgen meist aus diesen zwei Gründen:

  1. Der überwiesene Betrag ist geringer als der von uns geforderte.
  2. Die Zahlung erreicht uns nach der Fälligkeit der Forderung.

Den genauen Abschlagsbetrag und die Fälligkeit finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung und auf Ihrer Abrechnung.
 

Bei einem SEPA-Mandat mahnen wir grundsätzlich eine Bankrückweisung an. Es erfolgt keine erneute Abbuchung. In diesem Fall ist der Forderungsbetrag zu überweisen.
Bitte werfen Sie einen Blick auf Ihre Kontoauszüge.

Ist bei einer Überweisung ein Zahlungsnachweis zu senden?
Zahlungsnachweise ersetzen keine Zahlungen. Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag rechtzeitig, um weitere Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden. Die Verbuchung Ihrer Zahlung kann bis zu 3 Werktage dauern. Spätere Eingänge können leider nicht berücksichtigt werden.
Können Rückstände auch abgebucht werden?
Rückstände buchen wir grundsätzlich nicht ab. Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag zeitnah.

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Lassen Sie es nicht zur Sperrung von Strom oder Gas kommen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre offene Rechnung bzw. Ihr Rückstand schnellstmöglich beglichen wird. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das im Mahnschreiben genannte Konto.