Zahlungsverzug bzw. Zahlungsprobleme

In einer perfekten Welt ist das Konto immer gut gefüllt. Doch manchmal ist die Welt nicht perfekt und (zu) viele Rechnungen trudeln auf einmal ein. Sie haben Zahlungsschwierigkeiten oder sind von einer drohenden Sperrung betroffen? Hier erhalten Sie Antworten auf die dringlichsten Fragen.

Sie haben eine EWE-Rechnung erhalten und wissen nicht, wie Sie diese bezahlen sollen?
  • Haben Sie bisher pünktlich Ihre Abschläge bezahlt, dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: In diesem Fall bieten wir Ihnen gerne eine angemessene Ratenzahlung an.
  • Sind Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug, dann gleichen Sie bitte den gesamten Forderungsbetrag aus. In diesem Fall können wir leider keine Ratenzahlung anbieten.
     

    Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag zeitnah.
     

    Wichtig: Prüfen Sie bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn Sie mehrere Verträge haben, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.
     

    Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
    Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
    IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
    Oldenburgischen Landesbank AG
    Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)
     

    Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
    Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
    IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
    Oldenburgischen Landesbank AG
    Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Ist bei einer Überweisung ein Zahlungsnachweis zu senden?
Zahlungsnachweise ersetzen keine Zahlungen. Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag rechtzeitig, um weitere Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Verbuchung Ihrer Zahlung bis zu 3 Werktage dauern kann.
Können Rückstände auch abgebucht werden?

Rückstände buchen wir grundsätzlich nicht ab. Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag zeitnah.
 

Wichtig: Prüfen Sie bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn Sie mehrere Verträge haben, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.
 

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)
 

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)
 

Unser Tipp für die Zukunft:
Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Können Sie die Forderung nicht bezahlen?

Wenn Sie bisher immer pünktlich Ihre Abschläge bezahlt haben, bieten wir Ihnen gerne eine angemessene Ratenzahlung an. Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 0441 8000-5555.


Alternativ können Ihnen möglicherweise die folgenden Einrichtungen eine Hilfestellungen geben:

Finanzielle Unterstützung können Sie gegebenenfalls auch bei Ihrer Bank bekommen.
Sie haben eine Mahnung erhalten und wissen nicht, wie sich der angemahnte Betrag zusammensetzt?
Der angemahnte Betrag setzt sich aus aktuell fälligen Beträgen zusammen. Diese können eine nicht gezahlte Abrechnung und/oder fällige Abschlagsbeträge sein. Vielleicht wurde auch nur eine Teilzahlung geleistet, so dass sich der Betrag diese Zahlung vermindert hat und der Restbetrag angemahnt wurde. Bitte prüfen Sie Ihre letzte Abrechnung oder Vertragsbestätigung.
Wie können Sie weitere Mahnungen vermeiden?
  • Bitte überweisen Sie den gesamten Forderungsbetrag so bald wie möglich.
    Übrigens: Zusätzlich zum Forderungsbetrag sind die laufenden Abschläge zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu überweisen.
     
  • Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag zeitnah.
     

    Wichtig: Prüfen Sie bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn Sie mehrere Verträge haben, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.
     

    Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
    Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
    IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
    Oldenburgischen Landesbank AG
    Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)
     

    Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
    Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
    IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
    Oldenburgischen Landesbank AG
    Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)
     

    Unser Tipp für die Zukunft:
    Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
    Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Sie möchten wissen, warum vorherige Mahnkosten berechnet werden?
Mahnkosten werden so lange berechnet und ausgewiesen, bis sie beglichen wurden. So können in einer Mahnung auch Mahnkosten aus vorherigen Zeiträumen aufgeführt werden, falls diese noch nicht beglichen sind.
Sind Mahnkosten immer zu zahlen?
Ja, Mahnkosten sind grundsätzlich zu bezahlen.

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Lassen Sie es nicht zur Sperrung von Strom oder Gas kommen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre offene Rechnung bzw. Ihr Rückstand schnellstmöglich beglichen wird. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das im Mahnschreiben genannte Konto.