FAQ rund um Ihren Strombezug

Ob Sie Fragen zu unseren Stromtarifen, Ihrem Stromzähler oder zum Energiesparen im Allgemeinen haben: Hier finden Sie mit wenigen Klicks die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Strom.

Zu welchem Themenbereich haben Sie eine Frage?
Produkte und Tarife
Frage: Wie kann ich meinen Tarif wechseln?
Antwort:

Suchen Sie sich den für Sie passenden Tarif direkt auf unserer Webseite aus. Klicken Sie auf „jetzt bestellen“. Sie werden automatisch durch den Bestellprozess geführt.

Übrigens ist es am unkompliziertesten, wenn Sie sich direkt bei „Mein EWE - Energie“ registrieren. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten, Rechnungen, Verträge und können Ihre wichtigsten Anliegen direkt online erledigen.

Frage: Wie kommt der Strompreis zustande?
Antwort:

Knapp 80 % unseres Strompreises können wir gar nicht beeinflussen, da es sich dabei um staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen handelt. Die eigentlichen Stromkosten (Beschaffung, Vertrieb und Service) machen nur noch etwas mehr als 20 % aus.

 

Strompreis - Zusammensetzung seit 2018 | EWE

Frage: Woher kommt der Strom von EWE?
Antwort:

Unser Strom ist ein Mix aus erneuerbaren Energien, fossilen Quellen und einem kleinen Teil Kernenergie. Mit unserem „Zuhause+-Tarif“ holen Sie sich 100 % Strom aus erneuerbaren Ressourcen nach Hause. Bei der Produktion entstehen weder CO2 -Emissionen noch radioaktiver Abfall.

Weitere Informationen finden Sie hier: Produktübersicht EWE Strom.

Frage: Was ist die Ökosteuer?
Antwort:

Die Ökosteuer, die offiziell Stromsteuer heißt, gibt es bereits seit 1999. Sie liegt aktuell bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde und ist völlig unabhängig vom aktuellen Marktpreis.

Frage: Was ist der Grundpreis?
Antwort:

Der Grundpreis ergibt sich aus den fixen Kosten, die unabhängig von der Energiemenge, die verbraucht wird, anfallen. Im Wesentlichen sind das:

  • feste Kosten für das Netz (Erdgas- bzw. Stromnetz),
  • Kosten für die Messung (Vorhaltung des Zählers, jährliche Ablesung) und
  • Kosten für die Abrechnung (Jahresabschlussrechnung, Inkasso)
Die EWE möchte ihren Kunden selbstverständlich immer den bestmöglichen Tarif zur Verfügung stellen. Übrigens ist das Ausweisen des Grundpreises als Preisbestandteil in der Energiewirtschaft durchaus üblich und fällt bei vielen Anbietern auch höher aus als bei der EWE.
Frage: Was ist der Arbeitspreis?
Antwort:
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie bzw. jeden Kubikmeter (m³) Wasser/Abwasser.
Frage: Was sind Netzkosten?
Antwort:

EWE liefert Ihnen Strom und Erdgas – wir sind Ihr Energielieferant. Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu liefern, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers, da EWE Vertrieb keine eigenen Leitungen besitzt. Für diese Nutzung zahlen wir sogenannte Netzentgelte an den Netzbetreiber. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Diese Entgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt. EWE hat darauf keinen Einfluss.

Übrigens, wussten Sie schon, dass Sie bei EWE viele Tipps erhalten, um sinnvoll Energie zu sparen?

Mein Stromzähler
Frage: Wer liest meinen Zähler ab?
Antwort:

Je nachdem wofür der Zählerstand benötigt wird, bitten wir Sie den Zählerstand selber abzulesen oder der Netzbetreiber liest bei Ihnen ab. Hier eine Übersicht:

  • Wechsel des Energielieferanten
    Sie bekommen eine Ablesekarte vom Netzbetreiber.
    Lesen Sie bitte den Zählerstand ab.
  • Jahresablesung
    Der Netzbetreiber liest ab.
    Erreicht er Sie nicht, hinterlässt er eine Ablesekarte.
  • Sie möchten den Abschlag überprüfen
    Sie lesen den Zählerstand ab und melden sich bei uns.
    Nähere Infos finden Sie hier.
Sie möchten uns den Zählerstand mitteilen? Nutzen Sie einfach das Kontaktformular
Frage: Wo finde ich meinen Zähler und die Zählernummer?
Antwort:

Das ist abhängig davon, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wurde. Nutzen Sie gerne das Erklärvideo des Netzbetreibers EWE NETZ. Hier werden Ihnen die drei Zählerarten näher erläutert.

Frage: Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Antwort:

Das ist abhängig davon, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wurde. Nutzen Sie gerne das Erklärvideo des Netzbetreibers EWE NETZ. Hier werden Ihnen die drei Zählerarten näher erläutert.

Frage: Benötige ich bei einem Wechsel des Lieferanten einen neuen Zähler?
Antwort:

Nein, Sie behalten Ihren Zähler.
Notieren Sie sich bitte zum Tag des Lieferantenwechsel den Zählerstand und teilen Sie diesen Ihrem Netzbetreiber mit. In der Regel ist das EWE NETZ.

Meine Energierechnung
Frage: Wann und wie bekomme ich meine Rechnung von EWE?
Antwort:

Als Neukunde erhalten Sie Ihre Rechnung einmal jährlich, und zwar 365 Tage nach dem Start der Belieferung und im jährlichen Turnus. Bei unseren Bestandskunden ist der Abrechnungsmonat auch einmal jährlich, stimmt aber mitunter nicht mit dem Lieferbeginn überein. Somit kann es sein, dass Sie, obwohl Sie erst kurze Zeit bei uns in Belieferung sind, bereits Ihre Abrechnung erhalten. Der dann folgende Turnus ist auf zwölf Monate angelegt.


Ihre Rechnungen stehen Ihnen in Mein EWE – Energie in Ihrem Postfach und unter Letzte Rechnung rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn eine neue Rechnung bereitsteht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.


Sollten Sie Rechnungen aktuell noch postalisch empfangen, wird Ihnen auf dem Dashboard angezeigt, ob Sie auf einen digitalen Versand umstellen können. Ist das der Fall, können Sie die Aktivierung einfach unter Digitaler Versand vornehmen – nicht nur für Rechnungen, sondern für sämtliche Dokumente, die Sie von EWE erhalten.

Frage: Der Ableser war da. Wann bekomme ich meine Abrechnung?
Antwort:

Sie erhalten Ihre Abrechnung nach genau einem Jahr, d. h. unabhängig von der Ablesung Ihres Netzbetreibers. Den abgelesenen Zählerstand finden Sie mit dem bis dahin angefallenen Verbrauch auf Ihrer nächsten Abrechnung.

Frage: Wie bezahle ich meine Rechnung?
Antwort:

Nehmen Sie bequem an unserem Einzugsverfahren teil. Wir buchen dann von Ihrem Konto ab oder erstatten Guthaben automatisch auf Ihr Konto.


Falls Sie doch lieber überweisen möchten, können Sie auch auf eines der folgenden Konten überweisen. Hinweis: Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob sich Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn Sie sowohl Strom und Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.


Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

 

Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

 

Frage: Wie erteile ich EWE eine Einzugsermächtigung?
Antwort:
Ja, aus sicherheitstechnischen Aspekten ist es für Sie und uns notwendig, die Einzugsermächtigung von Ihnen unterschreiben zu lassen. Eine Einzugsermächtigung können Sie uns gerne formlos unter Angabe der Vertragsnummer per Kontaktformular oder über den Online-Servicebereich Mein EWE – Energie erteilen.
Frage: Wann erhalte ich meine Rechnung, wenn mein Vertrag endet?
Antwort:

Wir erstellen Ihre Schlussabrechnung so schnell wie möglich. Teilen Sie uns zum Vertragsende den aktuellen Zählerstand mit. Wir ermitteln dann, wie viel Sie verbraucht haben und verrechnen die Kosten mit den Abschlägen, die Sie gezahlt haben.

Frage: Kann ich auch eine Abrechnung zur Monatsmitte erhalten?
Antwort:

In der Regel buchen wir Ihren Abschlag zum 01. eines Monats ab. Auf Wunsch passen wir den Fälligkeitstermin individuell an.
Wählen Sie dazu Ihren favorisierten Servicekanal.

Frage: Was ist ein Abschlag?
Antwort:

Sie zahlen bei uns 12 monatliche Teilbeträge. Auf der Jahresabrechnung sehen Sie dann Ihre tatsächlich verbrauchten Mengen.
Falls Sie zu viel gezahlt haben, erstatten wir Ihnen das Guthaben, Forderungen stellen wir in Rechnung.

Frage: Wie berechnet EWE meinen monatlichen Abschlag?
Antwort:

Der Abschlag wird jährlich neu ermittelt. Wir nutzen dazu Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie den Preis Ihres Stromproduktes.
Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:

  1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
  2. Rechnungsbetrag / 12 Monate = monatlicher Abschlag
Frage: Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Antwort:
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns im Online-Servicebereich Mein EWE-Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.
Frage: Ich möchte die Höhe meines Abschlages überprüfen. Wie geht das?
Antwort:

Sie können die Abschlagshöhe anhand Ihres Verbrauchs im Kundenportal prüfen.
Falls Ihnen die Berechnung nicht ausreicht, lesen Sie bitte Ihre aktuellen Zählerstände ab und melden sich bei uns.
Wir kalkulieren anhand Ihres bisher angefallenen Verbrauchs Ihren voraussichtlichen Abrechnungsbetrag und passen den Abschlag an.

Frage: Wann wird die Abschlagszahlung fällig?
Antwort:

Den Zeitpunkt teilen wir Ihnen auf dem Begrüßungsschreiben bzw. Ihrer Jahresabrechnung mit.

Frage: Passt EWE die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
Antwort:

Mit der Jahresabrechnung passen wir Ihre Zahlungen an den tatsächlichen Verbrauch an.
Bei kleinen Änderungen, z. B. der An- oder Abschaffung von Elektrogeräten, können Sie den Abschlag unter “Mein EWE – Energie" anpassen.
Sollte sich Ihr Verbrauchverhalten wesentlich verringern, z. B. durch den Auszug von Familienmitgliedern, lesen Sie bitte Ihren Zählerstand ab und wählen Ihren favorisierten Servicekanal.

Frage: Ich habe fristgerecht überwiesen. Wo ist das Problem?
Antwort:

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:

  • Wann erfolgte Ihre Überweisung?
  • Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
  • An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
  • Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.


Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns gerne im Online-Servicebereich Mein EWE – Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank.

Energiesparen
Frage: Was kann man tun, um die Energierechnung zu senken?
Antwort:
Durch eine effiziente Energienutzung kann jeder seinen Verbrauch und dadurch seine Stromkosten reduzieren. Unsere Umwelt und natürlichen Ressourcen werden dabei ebenfalls geschont. In diesem Video der EWE Smartgeber werden Ihnen Tipps zum Energiesparen vorgestellt wie in der EWE-Energiesparwelt. Außerdem berät EWE Sie kostenlos zum Thema „Energie sparen“ in jedem EWE Shop vor Ort oder rufen Sie uns an.
Anbieterwechsel
Frage: Muss ich meinem alten Energieversorger selbst kündigen?
Antwort:

Wir übernehmen das sehr gerne für Sie. Für die Kündigung Ihres bisherigen Lieferanten benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger
  • aktuelle Zählernummer
  • aktuell abgelesenen Zählerstand
Nutzen Sie dafür gerne Ihren Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Um den Rest kümmern wir uns für Sie.
Frage: Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Antwort:

Ganz egal wer Ihr Energieversorger ist, kündigt dieser eine Preisanpassung an, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen.

Frage: Habe ich ein Widerrufsrecht?
Antwort:

Selbstverständlich haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufen Sie Ihren Vertrag per Kontaktformular oder schicken uns eine eindeutige Erklärung per E-Mail (info@ewe.de), per Post (EWE VERTRIEB, Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg) oder per Fax (0800 393 2222).

Frage: Ich ziehe bald um, bis wann muss ich spätestens kündigen?
Antwort:

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug müssen Sie Ihr Vertragsverhältnis kündigen. So vermeiden Sie eine unnötige Zahlungsverpflichtung für die bisherige Wohnung.

Sie bleiben in der Region? Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet? Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen.

Nutzen Sie Ihren persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie.

Frage: Wie kann ich kündigen?
Antwort:

Schade, dass Sie kündigen möchten. Um Ihren Vertrag zu kündigen, füllen Sie einfach die Daten in unserem Vertragskündigungsformular aus und senden Sie uns diese zu.

EWE-Kunde werden
Frage: Kann jeder EWE-Kunde werden?
Antwort:

Im Prinzip kann jeder, der volljährig ist, bei uns Kunde werden. Wir benötigen allerdings Ihre Postleitzahl, um Ihnen sagen zu können, welche Produkte an Ihrem Wohnort zur Verfügung stehen. Wenn Sie minderjährig sind, brauchen wir eine Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten oder Vormund. Dieser muss schriftlich erklären, wer in der Wohnung, die mit Strom beliefert wird, wohnt und auch den Vertrag mit uns abschließen.

Frage: Wie werde ich Kunde und wo muss ich mich anmelden?
Antwort:

Am einfachsten bestellen Sie sich den passenden Stromtarif online. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, suchen Sie sich Ihr Wunschprodukt aus und klicken Sie auf „Jetzt bestellen“. Von dort werden Sie automatisch durch den Bestellprozess geführt.

Sie können uns auch anrufen:

  • unter 0441 8000-5555
  • Mo. - Fr.: 8 bis 20 Uhr
  • Sa.: 8 bis 16 Uhr
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, hilft Ihnen ein Mitarbeiter in einem unserer EWE Shops gerne weiter.
Frage: Kann es passieren, dass ich bei einem Versorgerwechsel plötzlich ohne Energie dastehe?
Antwort:

Nein, diese Gefahr besteht nicht. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass der Grundversorger Ihrer Region Sie, z. B. bei Komplikationen während des Lieferantenwechsels weiterhin mit Energie versorgt. Sie erhalten in diesen Fällen den sogenannten Grundversorgungstarif.

Frage: Wie teuer ist ein Energielieferantenwechsel?
Antwort:

Beim Wechsel entstehen für Sie keine Kosten. Wir als Ihr neuer Stromanbieter kümmern uns gern um alles rund um Ihren Wechsel.

Frage: Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel des Energieanbieters informieren?
Antwort:
Erfolgt die Abrechnung über Ihren Vermieter? Dann müssen Sie sich natürlich mit Ihrem Vermieter austauschen. Falls nein, gibt es keine Notwendigkeit den Vermieter zu informieren.
Frage: Kann eine andere Person meinen Vertrag übernehmen?
Antwort:
Nein, das geht leider nicht. In diesem Fall muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dafür im ersten Schritt einfach einen unserer Stromtarife aussuchen.
Mein EWE – Energie, Ihr Online-Servicebereich
Frage: Wie gelange ich zur Registrierung oder zur Login-Seite?
Antwort:
Erstmalig registrieren können Sie sich auf dieser Seite. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Energiekundennummer. Sollten Sie bereits einen Benutzernamen haben, können Sie sich hier direkt einloggen.
Frage: Was benötige ich zur Registrierung für “Mein EWE” und wie geht das?
Antwort:

Ihre Schritte zur Registrierung für „Mein EWE“:

  1. Wählen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort aus.
  2. Geben Sie Ihre E-Mailadresse an.
  3. Sie erhalten einen Bestätigungscode an Ihre E-Mailadresse.
  4. Klicken Sie in der Bestätigungsmail auf den Bestätigungslink.
  5. Melden Sie sich bei “Mein EWE” an.
  6. Fügen Sie Ihre Verträge hinzu.
Hier finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung.
Frage: Wie registriere ich mich mit meinem Firmennamen?
Antwort:
  1. Wählen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort aus.
  2. Geben Sie Ihre E-Mailadresse an.
  3. Sie erhalten einen Bestätigungscode an Ihre E-Mailadresse.
  4. Klicken Sie in der Bestätigungsmail auf den Bestätigungslink.
  5. Melden Sie sich bei “Mein EWE” an.
  6. Fügen Sie Ihre Verträge zu.
Beachten Sie: Der Firmenname sollte als Vor- und als Nachname angegeben werden.
Frage: Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Antwort:

Rufen Sie die Login-Seite “Mein EWE" auf, wählen Sie “Passwort vergessen” aus und folgen Sie den Anweisungen, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Frage: Wie und wo kann ich mein Passwort ändern, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine alte E-Mail-Adresse habe, mit der ich aktuell registriert bin?
Antwort:
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Kundenservice, um Ihre E-Mail-Adresse anzupassen. Sie erreichen unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frage: Ich habe falsche Zugangsdaten eingegeben und kann mich nicht mehr einloggen. Was nun?
Antwort:

Rufen Sie die Login-Seite "Mein EWE" auf, wählen „Passwort vergessen“ aus und folgen Sie anschließend den dort beschriebenen Schritten, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Einfach und direkt können Sie für Ihre Fragen und Wünsche auch unser Kontaktformular nutzen.
Klappt nicht? Dann kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555. Unsere Servicezeiten sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.

Frage: Mein Energie-Vertrag beginnt in der Zukunft. Kann ich mich jetzt schon registrieren?
Antwort:
Ja, Sie können sich bereits registrieren. Den Vertrag können Sie aber erst zu Ihrem „Mein EWE – Energie“-Konto hinzufügen, wenn er aktiv ist.
Frage: Kann ich meine Vertragsinformationen in „Mein EWE – Energie“ einsehen?
Antwort:

Ja, Sie können Ihre Vertragsinformationen online einsehen.
Hinweis: Für jede Energieart (Strom oder Gas) gibt es eine Vertragsübersicht.

Frage: Kann ich meinen Zählerstand über Mein EWE – Energie melden?
Antwort:
Ja, als Energiebestandskunde können Sie uns Ihren Zählerstand online mitteilen. Wählen Sie hierfür in Ihrem persönlichen Bereich in Mein EWE – Energie in der jeweiligen Vertragsübersicht den Button „Zählerstand eingeben“ aus.
Frage: Kann ich meine hinterlegten Bankdaten in „Mein EWE – Energie“ einsehen und abändern?
Antwort:
Ja, Sie haben online die Möglichkeit, zu Ihren bestehenden Verträgen vorhandene SEPA-Lastschriftmandate einzusehen, neue Mandate einzurichten und die Bankeinzugsermächtigung zu vereinheitlichen.
Frage: Was sind die Vorteile vom EWE Kundenportal?
Antwort:

Im Kundenportal „Mein EWE – Energie“ stehen Ihnen als Strom- bzw. Gas-Kunde kostenlose Services rund um die Uhr zur Verfügung:

  • Zählerstand: Teilen Sie uns online Ihren Zählerstand mit.
  • Abschlag: Ändern Sie Ihren Abschlag und lassen Sie Ihren Abschlagsbetrag berechnen.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Sehen Sie Ihre aktiven Lastschriftmandate ein, legen Sie für bestehenden Verträge neue Mandate an oder ändern Sie eine Bankverbindung.
  • Online-Rechnung: Aktivieren Sie Ihre digitale Rechnung und laden Sie selbige zukünftig online herunter. Sobald eine neue Online-Rechnung vorliegt, benachrichtigen wir Sie automatisch per E-Mail.
Frage: Wie kann ich das EWE Kundenportal nutzen?
Antwort:

Wenn Sie bereits bei uns Strom- oder Gas-Kunde sind, können Sie sich zum Kundenportal registrieren und ein eigenes Login anlegen:

  1. Auf unserer Website im Bereich "Mein EWE – Energie “ gelangen Sie auf die Registrierungsseite: Klicken Sie dort einfach auf „Jetzt registrieren“.
  2. Haben Sie sich bereits für „Mein EWE – Energie“ registriert und ein eigenes Login angelegt, können Sie sich auf der Seite https://service-portal.ewe.de/energie direkt anmelden. Füllen Sie bitte die angezeigten Felder zum Login aus.
  3. Sie möchten sich ein neues Login anlegen? Wählen Sie dazu einfach einen Benutzernamen und ein Passwort aus und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie auf der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse einen Bestätigungscode, mit dem Sie Ihre Registrierung abschließen können. Nach der Anmeldung kann der Kunde seine Verträge hinzufügen, indem er seine Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen eingibt.
  4. Jetzt steht Ihnen unser Online Kundenportal zur Verfügung.

Hat die Anmeldung nicht geklappt? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.

Frage: Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort:

Melden Sie sich im Bereich „Mein EWE – Energie“ an und aktualisieren Sie Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Ihre Bankverbindung.
Auch unsere kostenlose Service-Hotline steht Ihnen unter 0441 8000-5555 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr zu Verfügung.
Oder besuchen Sie uns in einem unserer Shops. Denken Sie bitte an Ihre Vertragsnummer.

Frage: Kostet mich der Zugang zu EWE Kundenportal etwas?
Antwort:
Nein, der Service ist für Sie als Strom- und Gas-Kunde kostenlos und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Frage: Sind meine Daten bei EWE sicher?
Antwort:

Ja, Ihre Daten sind bei uns sicher. EWE hält sich streng an alle aktuellen Datenschutzvorschriften.

Frage: Wie und wo kann ich mein Passwort ändern, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?
Antwort:
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Kundenservice, um Ihre E-Mail-Adresse anzupassen. Sie erreichen unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frage: Wie kann ich mein Login absichern?
Antwort:
Sie werden als Kunde aufgefordert, ein sicheres Passwort einzugeben, um die verbesserten Services zu nutzen. Zudem müssen Sie einmalig Ihre eingegebene E-Mail-Adresse bestätigen: Dazu erhalten Sie nach der Registrierung von uns eine E-Mail an Ihre eingegebene Adresse mit weiteren Informationen.
Frage: Wie kann ich das Passwort ändern?
Antwort:
  1. Melden Sie sich wie gewohnt unter https://service-portal.ewe.de/energie an.
  2. Klicken Sie auf „Passwort ändern“.
  3. Zur Überprüfung geben Sie das alte Passwort einmal ein.
  4. Danach zweimal das neue.
Frage: Ich habe mich angemeldet, kann meine Verträge aber nicht sehen. Was nun?
Antwort:
Nach der Anmeldung müssen Sie einmalig Ihre Verträge hinzufügen, indem Sie die folgenden Daten eingeben: Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen.
Frage: Was mache ich, wenn mein bisheriger Benutzername nicht mehr gültig ist?
Antwort:
Ihr bisheriger Benutzername ist nicht mehr gültig? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (0441 8000-5555).
Frage: Wie kann ich meine Telekommunikations- und Energieverträge zusammenfügen?
Antwort:

Im oberen Bereich der Startseite Ihres persönlichen Online-Servicebereichs Mein EWE – Energie finden Sie den Eintrag Kunden- und Nutzerdaten bearbeiten. Klicken Sie darauf und auf der darauffolgenden Seite anschließend auf „Jetzt verknüpfen“. Melden Sie sich anschließend mit Ihren Zugangsdaten für Mein EWE – Telekommunikation einmalig an.


Auf diese Weise haben Sie beide Accounts zusammengefügt und können zukünftig über die Anmeldung in Mein EWE – Energie automatisch auch auf den Bereich Telekommunikation zugreifen. Eine separate Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.

Frage: Wie kann ich die Verknüpfung meiner Telekommunikations- und Energieverträge aufheben?
Antwort:
Rufen Sie Ihr „Mein EWE – Telekommunikation“ auf und wählen Sie auf der Startseite den Menüpunkt "Logins & Sicherheit" aus. Dort können Sie die Verknüpfung beider Konten aufheben.
Frage: Wie kann ich meine Kommunikations- bzw. E-Mail-Adresse ändern?
Antwort:
  1. Melden Sie sich bei Mein EWE – Energie an.
  2. Auf der Startseite im oberen Bereich „Kunden- und Nutzerdaten bearbeiten“ auswählen.
  3. Nun können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern.
Frage: Ich kann meinen „Mein EWE – Energie“-Zugang weder mit meinem Vertrag verknüpfen noch kann ich meine Kundennummer aufrufen. Was nun?
Antwort:

Bitte überprüfen Sie die Vertrags- und Kundendaten, die Ihnen zu Vertragsbeginn zugegangen sind. Stimmen die Daten überein und der Fehler tritt erneut auf, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline 0441 8000-5555. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.
Schnell und einfach erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular.

Frage: Ich soll zur Registrierung oder Änderung eines Passworts einen Bestätigungscode eingeben. Wo finde ich diesen?
Antwort:
Der Bestätigungscode wird automatisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie ursprünglich mit Ihrer Registrierung angegeben hatten. Sollten Sie an die E-Mail-Adresse keinen Bestätigungscode erhalten haben, klicken Sie auf „Bestätigungscode erneut senden“.
Frage: Ich habe eine E-Mail-Bestätigung erhalten, der Bestätigungslink funktioniert aber nicht. Wie kann ich die Registrierung bzw. die Änderung des Passworts abschließen?
Antwort:

Geben Sie den in der E-Mail verschickten Bestätigungscode händisch auf der Seite ein.

Service bei EWE
Frage: Welche Angaben werden benötigt, wenn ich ausziehe?
Antwort:

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Infos:

  • Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers
  • Ihre neue Adresse für den Versand der Schlussabrechnung
  • Ihre aktuelle Bankverbindung
  • den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung

Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Ihre Rechnung können Sie digital in Ihrem persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie einsehen.
 

Was passiert mit der Einzugsermächtigung?
Ihre Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Abbuchung der Schlussabrechnung. Falls Sie weitere Verträge haben, ändert sich dort nichts für Sie.
 

Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.
 

Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops.

Frage: Welche Angaben werden bei einem Einzug benötigt?
Antwort:

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und Ihr Vertrauen.

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Infos:

  • Ihren Namen
  • Ihre bisherige Adresse
  • Ihre neue Adresse
  • Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas- bzw. Wasserzählers
  • Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Den Namen Ihres Vormieters bzw. (falls unbekannt) den Namen des Eigentümers oder Verwalters
Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erhalten Sie eine Tarifübersicht und Informationen zu unseren Konditionen.
Frage: Was kann ich tun, wenn der Zähler in der neuen Wohnung gesperrt ist?
Antwort:
  • Am gesperrten Zähler befindet sich ein Kärtchen mit der Info, an wen Sie sich wenden können.
  • Falls nicht: Wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
Dieser ist in der Regel Eigentümer des Zählers.
Frage: Ich habe weitere Fragen. Wer kann mich fachkundig beraten?
Antwort:

Sie haben die Wahl!

  • Vor Ort in einem unserer EWE Shops
  • Telefonisch unter der Rufnummer 0441 8000-5555
    (Mo. bis Fr.: 8 bis 18 Uhr, Sa.: 8 bis 16 Uhr)
Über EWE
Frage: Was verstehe ich unter dem Konzern EWE?
Antwort:

EWE ist in den Geschäftsfeldern Energie, Telekommunikation und Informationstechnologie aktiv. Mit über 9.100 Mitarbeitenden und 5,6 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020 gehört EWE zu den großen Energieunternehmen in Deutschland. Das Unternehmen mit Hauptsitz im niedersächsischen Oldenburg befindet sich überwiegend in kommunaler Hand.

Lernen Sie uns kennen.

 

Frage: Was macht EWE VERTRIEB GmbH als Energielieferant so besonders?
Antwort:

Unser Angebot für Sie:

  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Fachkundige Beratung zu all Ihren Fragen rund um Energiethemen:
    • Energiespartipps
    • Umzugsservice
    • individuelle Tarifberatung
    • und vieles mehr
  • Überzeugen Sie sich selbst!
    • Vor Ort in einem unserer EWE Shops
    • Telefonisch unter der Rufnummer 0441 8000-5555
      (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Frage: Wie erreiche ich EWE?
Antwort:

Sie haben die Wahl: Schriftlich, telefonisch oder persönlich in einem unserer EWE Shops. Wählen Sie hier.

Allgemeines
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Grundversorger?
Antwort:

Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig. Der Energielieferant nutzt diese Netze und liefert Ihnen Strom und Gas. Grundversorger ist der Energielieferant, der in Ihrem Gebiet die meisten Kunden beliefert. Alle 3 Jahre wird dies von der Bundesnetzagentur bestimmt.

Frage: Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)?
Antwort:

Das EEG fördert die erneuerbaren Energien und sorgt dafür, dass erneuerbare Energien durch Energieversorger vorrangig abgenommen werden. Beispiel: Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen. Zusätzlich wird diese Energie höher vergütet als der herkömmliche Strom. Diese zusätzlichen Kosten werden über die EEG-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 6,5 Cent/kWh.

Das KWK-G fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in effizienter Weise Strom und Wärme erzeugen. Auch hier werden die Kosten über KWKG-Umlage auf den Strompreis umgelegt. Derzeit beträgt die Umlage 0,254 Cent/kWh.

Frage: Was ist die Konzessionsabgabe?
Antwort:

Die Konzessionsabgabe wird von Netzbetreibern an die Städte und Gemeinden gezahlt. Dafür kann der Netzbetreiber die öffentlichen Verkehrswege nutzen, um Strom- und Erdgas-Netze zu verlegen. Je nach Energieart, der Einwohnerzahl und Verwendungszweck der Energie variiert der Cent-Betrag je Kilowattstunde.

Frage: Was ist die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung?
Antwort:

Die Umlage wird auch “Industrieumlage“ genannt und macht einen Teil des Strompreises aus. Stromintensive Industriebetriebe können die vollständige Befreiung von Netzentgelten beantragen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. EWE leitet diese Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber.

Frage: Was ist ein Standardlastprofil?
Antwort:

Ein Standardlastprofil ist eine errechnete Prognose des Stromverbrauchs im Viertelstundentakt. Standardlastprofile sind repräsentative Profile für unterschiedliche Kundengruppen wie Haushalt, Gewerbe oder Landwirtschaft, bei denen ein ähnliches Verbrauchsverhalten angenommen wird.

Frage: Was ist eine Kilowattstunde? Was ist elektrische Arbeit?
Antwort:

Es handelt sich um eine Energieeinheit. Eine Wattstunde (Wh) entspricht der Energie, die ein elektrisches Gerät mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Eine Kilowattstunde (kWh) ist das Tausendfache der Wattstunde.

Frage: Was kann ich mit einer Kilowattstunde alles tun?
Antwort:

Im Schnitt verbraucht ein Einfamilien-Haushalt etwa 3500 Kilowattstunden im Jahr.

Mit einer Kilowattstunde (kWh) kann man ...

  • einen Raum 91 Stunden mit einer 11 W Energiesparlampe beleuchten
  • 9 Liter Tee aufbrühen
  • 130 Toastbrote toasten
  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • 7 Stunden fernsehen
  • 15 Hemden bügeln
Wie kann ich Energie sparen? Dazu haben wir einige Energiespar-Tipps.

FAQ rund um Ihren Gasbezug

Sie haben Fragen zu unseren Gastarifen, Ihrem Gaszähler oder zum Energiesparen im Allgemeinen? Mit wenigen Klicks gibt es hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Gas.

FAQ rund um Telekommunikation, Internet und Mobilfunk

Es sind noch ein paar Fragen zu Telekommunikation, Internet oder Mobilfunk offen? Hier haben wir viele Fragen und Antworten zu den Themen Internet und Telefon als auch Mobilfunk und Smartphones zusammengestellt.