FAQ: Fragen und Antworten rund um Gas
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Bei einem Umzug nimmst du deinen Vertrag einfach mit. Bitte beachte, dass du uns frühzeitig – wir empfehlen mindestens zwei Wochen vor dem Termin – über deinen Umzug informierst. Die bequemste Möglichkeit, deinen Umzug zu melden, hast du mit dem Umzugsservice in deinem Serviceportal Mein EWE – Energie. Einfach einloggen, Umzugsservice auswählen und den einzelnen Schritten folgen.
Hier findest du weitere Informationen zum Thema Umzug.
Bitte beachte, dass du uns frühzeitig – wir empfehlen mindestens zwei Wochen vor dem Termin – über deinen Umzug informierst. Für die Meldung deines Umzugs benötigen wir folgende Infos:
Und die Zählerstände? Die liest du bitte am Umzugstag ab und meldest sie uns. Am besten digital – zum Beispiel ganz unkompliziert per Foto oder in deinem Serviceportal Mein EWE - Energie.
Hier findest du weitere Informationen zum Thema Umzug.
Falls der Zähler in deiner neuen Wohnung gesperrt ist, findest du üblicherweise am Zähler eine Benachrichtigung mit der Info, an wen du dich wenden kannst. Falls nicht, empfehlen wir dir, dich an den Netzbetreiber zu wenden. Dieser ist in der Regel der Eigentümer des Zählers.
EWE-Kunde kann jeder werden, der volljährig ist. Ist der Verbraucher noch minderjährig, übernimmt der/die Erziehungsberechtigte oder Vormund das Vertragsverhältnis mit EWE. Es reicht eine schriftliche Erklärung, wer in der Lieferstelle wohnt.
Am einfachsten ist es, wenn du dein Wunschprodukt online bestellst: Gib deine Postleitzahl ein, lasse die verfügbaren Tarife anzeigen, wähle dein Wunschprodukt aus und starte die Bestellung. Das System führt dich automatisch durch den Online-Bestellprozess. Hier geht's zum Strom-Tarifcheck bzw. zum Gas-Tarifcheck.
Du möchtest lieber persönlich mit jemandem sprechen? Dann besuche uns gerne im EWE-Shop in deiner Nähe. Wir nehmen uns Zeit, um dich bestmöglich zu beraten.
Wir übernehmen das gerne für dich und kündigen in deinem Auftrag bei deinem bisherigen Lieferanten.
Nein, diese Gefahr besteht nicht. Dein Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Energieversorgung sicherzustellen. So bist du selbst dann versorgt, wenn es zu Komplikationen beim Lieferantenwechsel kommen sollte.
Nein, der Wechsel ist kostenlos. Rufe uns gerne an oder besuche uns im EWE-Shop. Wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Nein, der Zähler muss bei einem Lieferantenwechsel nicht ausgetauscht werden.
Es ist nicht notwendig, dass du deinen Vermieter oder die Hausverwaltung informierst.
Nein, das ist leider nicht möglich. In dem Fall muss ein neuer Vertrag mit der anderen Person geschlossen werden.
Wenn dein Energieversoger eine Preisanpassung ankündigt, hast du das Recht, deinen Vertrag zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu kündigen.
Selbstverständlich hast du das Recht, binnen 14 Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Hier findest du die Widerrufsbelehrung und deine Möglichkeiten, einen Vertrag zu widerrufen.
Schade, dass du kündigen möchtest. Hier findest du alle Informationen rund um Vertragskündigung.
Als Neukunde erhältst du deine Rechnung einmal jährlich – und zwar 365 Tage nach dem Start der Belieferung und im jährlichen Turnus. Bei unseren Bestandskunden ist der Abrechnungsmonat auch einmal jährlich, stimmt aber mitunter nicht mit dem Lieferbeginn überein. Somit kann es sein, dass du, obwohl du erst kurze Zeit bei uns in Belieferung bist, bereits deine Abrechnung bekommst. Der dann folgende Turnus ist auf zwölf Monate angelegt.
Deine Rechnung steht dir in Mein EWE – Energie in deinem Postfach und unter Letzte Rechnung rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn eine neue Rechnung bereitsteht, wirst du per E-Mail benachrichtigt.
Solltest du Rechnungen aktuell noch postalisch empfangen, wird dir auf dem Dashboard angezeigt, ob du auf einen digitalen Versand umstellen kannst. Ist das der Fall, kannst du ihn einfach aktivieren – nicht nur für Rechnungen, sondern für sämtliche Dokumente, die du von EWE bekommst.
Nutze am besten das bequeme SEPA-Einzugsverfahren. Wir buchen dann von deinem Konto ab oder erstatten Guthaben automatisch auf dein Konto. Hier findest du weitere Infos rund um SEPA.
Falls du lieber überweisen möchtest, kannst du auch auf eines der folgenden Konten überweisen. Hinweis: Anhand der Vertragsnummer kannst du feststellen, ob sich dein Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn du sowohl Strom als auch Gas von EWE beziehst, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.
Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)
Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)
Ja, aus sicherheitstechnischen Aspekten ist es für dich und uns notwendig, die Einzugsermächtigung von dir unterschreiben zu lassen. Eine Einzugsermächtigung kannst du uns gerne formlos unter Angabe der Vertragsnummer per Kontaktformular oder über das Online-Serviceportal Mein EWE – Energie erteilen.
Zunächst benötigen wir deinen tagesaktuellen Zählerstand, den du unter Mein EWE – Energie unkompliziert mitteilen kannst. Wir erstellen zeitnah eine Schlussabrechnung, indem wir deine Verbrauchsmengen ermitteln und verrechnen die Kosten mit den geleisteten Abschlägen. Du bekommst zeitnah eine Rechnung bzw. eine Rückerstattung.
In der Regel buchen wir deinen Abschlag zum 1. eines Monats ab. Auf Wunsch passen wir den Fälligkeitstermin individuell an. Teile uns dein Anliegen am besten per Kontaktformular mit.
Die Abschlagszahlung ("der Abschlag") ist die gängigste Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung und erfolgt monatlich. Die Höhe berechnen wir anhand deines Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum. Diese monatlichen Zahlungen werden am Ende der nächsten Abrechnungsperiode mit der tatsächlich verbrauchten Energiemenge verrechnet. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge bekommst du selbstverständlich zurückgezahlt.
Dein monatlicher Abschlag ist so individuell wie du. Unsere Berechnung basiert auf deinem Verbrauch in der Vergangenheit oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Wenn sich an deiner persönlichen Situation etwas ändert, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Familienmitgliedern oder der Anschaffung neuer Elektrogeräte, kannst du deinen Abschlag gerne jederzeit im Serviceportal Mein EWE – Energie anpassen.
Am einfachsten ist es, wenn du uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilst, dann musst du dich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) deinen Abschlag ab.
Auch wenn die Jahresabrechnung ins Haus kommt, musst du nichts weiter tun – wir überweisen dir ein etwaiges Guthaben oder ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von deinem Konto ein.
Im Serviceportal Mein EWE – Energie kannst du jederzeit deinen Abschlag überprüfen, berechnen und selbstverständlich auch anpassen.
Leider ist das nicht möglich, denn der Netzbetreiber gibt den Ablesetermin vor und davon hängt der Abrechnungszeitpunkt ab.
Wir prüfen das gerne für dich. Bitte teile uns dafür folgende Infos mit:
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Noch ein Hinweis: Du möchtest in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteile uns gerne im Online-Serviceportal Mein EWE – Energie eine Einzugsermächtigung.
In der Regel benötigen wir deinen Zählerstand einmal im Jahr. Entweder wird er von deinem Messstellenbetreiber oder Messstellendienstleister abgelesen oder du kannst ihn über ein Ableseformular melden, den du in deinem Briefkasten findest.
Am schnellsten und bequemsten teilst du uns deinen Zählerstand direkt über das Serviceportal Mein EWE – Energie mit. In einigen Fällen, zum Beispiel zu Vertragsbeginn, bitten wir dich ebenfalls, uns den Zählerstand mitzuteilen.
Eine weitere bequeme Möglichkeit ohne Registrierung findest du bei EWE NETZ auf der Seite Zählerstand mitteilen.
Wohnst du in einem Einfamilienhaus? Dann findest du den Zähler meist im Keller, im Eingangsbereich oder in der Nähe des Heizkessels. In Mietwohnungen befindet sich der Zähler oft im Treppenhaus oder im Keller. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hauswart sollte dir helfen können.
Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers. Du findest sie auch auf den Rechnungen deines Versorgers.
Den aktuellen Zählerstand kannst du direkt am Zähler ablesen. Wenn du mehrere Stromzähler hast, dann lies alle Stände ab und notiere die dazugehörigen Zählernummern, die ebenfalls auf jedem einzelnen Zähler eingetragen sind.
Nein, der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Der Netzbetreiber ist in der Regel auch der sogenannte Messstellenbetreiber und bleibt für den Zähler selbst sowie die Technik rund um den Zähler verantwortlich.
Im Gas-Tarifcheck kannst du direkt online die Verfügbarkeit prüfen und den Bestellprozess starten.
Übrigens ist es am unkompliziertesten, wenn du dich direkt bei Mein EWE – Energie registrierst. So hast du jederzeit Zugriff auf deine Daten, Rechnungen, Verträge und kannst deine wichtigsten Anliegen direkt online erledigen.
Der Gas-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Gaspreises und setzt sich im Wesentlichen zusammen aus;
Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) wird entsprechend deines tatsächlichen Verbrauchs bestimmt. Je weniger du verbrauchst, desto geringer ist der Arbeitspreis.
EWE liefert dir als dein Energieversorger Gas. Um die Energie zu dir nach Hause zu liefern, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers, da EWE Vertrieb keine eigenen Leitungen besitzt. Für diese Nutzung zahlen wir sogenannte Netzentgelte an den Netzbetreiber. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Diese Entgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt. EWE hat darauf keinen Einfluss.
Der Gaspreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) wird entsprechend deines tatsächlichen Verbrauchs bestimmt. Der Grundpreis ist ein fixer Betrag, der von deinem Verbrauch unabhängig ist. Wie hoch welcher Anteil ist, haben wir auf dieser Info-Seite für dich zusammengefasst.
Wie du dich einmalig registrieren kannst, erfährst du in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Solltest du bereits registriert sein, kannst du dich direkt im Serviceportal Mein EWE - Energie einloggen.
Deine Schritte zur Registrierung für „Mein EWE“:
In diesem Fall kontaktiere bitte den Kundenservice, um deine E-Mail-Adresse anzupassen. Du erreichst unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555 oder kannst unser Kontaktformular nutzen.
Rufe die Login-Seite von Mein EWE – Energie auf, klicke auf "Passwort vergessen" und folge anschließend den dort beschriebenen Schritten, um dein Passwort zurückzusetzen.
Das klappt nicht? Dann kontaktiere bitte unsere Service-Hotline unter 0441 8000-5555. Unsere Servicezeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr.
Ja, du kannst dich bereits registrieren. Den Vertrag kannst du aber erst zu deinem "Mein EWE – Energie"-Konto hinzufügen, wenn er aktiv ist.
Ja, du kannst deine Vertragsinformationen online einsehen.
Hinweis: Für jede Energieart (Strom oder Gas) gibt es eine Vertragsübersicht.
Ja, als Energiebestandskunde kannst du uns deinen Zählerstand online mitteilen. Wähle hierfür in deinem persönlichen Bereich in Mein EWE – Energie in der jeweiligen Vertragsübersicht den Button "Zählerstand eingeben" aus.
Ja, du hast online die Möglichkeit, zu deinen bestehenden Verträgen vorhandene SEPA-Lastschriftmandate einzusehen, neue Mandate einzurichten und die Bankeinzugsermächtigung zu vereinheitlichen.
Von der Rechnungsübersicht über die bequeme Online-Vertragsverwaltung bis zur Zählerstandsmeldung und vielen weiteren Funktionen: In Mein EWE – Energie sind To-dos rund um Ihre Energieverträge schnell, bequem und einfach erledigt. Und natürlich gibt's Mein EWE – Energie auch als App.
Hier findest du eine Übersicht über alle Vorteile und Funktionen des Serviceportals.
Melde dich im Bereich "Mein EWE – Energie" an und aktualisiere deine persönlichen Daten wie deine Bankverbindung. Auch unsere Service-Hotline steht dir unter 0441 8000-5555 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr zu Verfügung. Oder du besuchst uns im EWE-Shop in deiner Nähe. Denke dabei bitte an deine Vertragsnummer.
Nein, der Service ist für dich als Strom- und Gaskunde kostenlos und steht dir rund um die Uhr zur Verfügung.
Ja, deine Daten sind bei uns sicher. EWE hält sich streng an alle aktuellen Datenschutzvorschriften.
Du wirst als Kunde aufgefordert, ein sicheres Passwort einzugeben, um die verbesserten Services zu nutzen. Zudem musst du deine einmalig eingegebene E-Mail-Adresse bestätigen: Dazu erhältst du nach der Registrierung von uns eine E-Mail an deine eingegebene E-Mail-Adresse mit weiteren Informationen.
Nach der Anmeldung musst du einmalig deine Verträge hinzufügen, indem du Kunden- und Vertragsnummer eingibst.
Der Bestätigungscode wird automatisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die du ursprünglich mit deiner Registrierung angegeben hast. Solltest du an die E-Mail-Adresse keinen Bestätigungscode erhalten haben, klicke auf "Bestätigungscode erneut senden".
H-Gas ist zwar etwas teurer, allerdings setzt es bei der Verbrennung mehr Energie frei als das L-Gas. Du benötigst also weniger Gas, um dasselbe Heizergebnis zu erzielen und zahlst unter dem Strich nicht mehr.
Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Dieses Gas stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Bereits in wenigen Jahren exportieren die Niederlande kein L-Gas mehr nach Deutschland. Der Netzbetreiber muss daher sein Netz umstellen, sodass du künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgt werden kannst. Dazu werden Leitungen, Stationen und deine Geräte angepasst. Der Netzbetreiber stellt die gesamte Versorgung auf H-Gas um. Unsere Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erhalten bereits heute H-Gas.
Die chemische Zusammensetzung ist unterschiedlich. H-Gas enthält mehr Methan und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Das "L" in L-Gas steht für das englische "low caloric" also "niederkalorisch". Dieses Gas hat einen vergleichsweise niedrigen Brennwert und Energiegehalt. Das "H" in H-Gas steht für das englisch "high caloric" also "hochkalorisch" und hat einen höheren Brennwert und Energiegehalt.
Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, so dass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasart vorhanden ist.
Durch verschiedene bauliche Maßnahmen lässt sich der Energiebedarf von Häusern erheblich senken. Je nach Höhe des Energiebedarfs unterteilt man Energiesparhäuser in Niedrigenergiehaus, Passivhaus und Plus-Energiehaus. Amtliche Definitionen für diese Kategorien gibt es nicht, da sie keine bestimmten Bauweisen beschreiben, sondern Verbrauchsstandards darstellen.
Maßnahmen, die den Energiebedarf von Gebäuden senken, werden seit Ende der 70er Jahre von politischer Seite gefordert. Die Vorgaben in Form von Gesetzen und Verordnungen werden seitdem regelmäßig verschärft. Heute gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Fassung von 2009.
Der Begriff „KfW – Effizienzhaus“ bezieht sich auf spezielle Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neubauten, die einen festgelegten maximalen Primärenergiebedarf bezogen auf die Nutzfläche nicht überschreiten, werden mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert.
Gebäude werden als Niedrigenergiehäuser bezeichnet, wenn ihr Heizwärmebedarf unter 70 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegt. Erreicht werden kann dieser niedrige Bedarf vor allem durch eine gute Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dachflächen, den Einbau von Wärmeschutzfenstern, die Reduzierung von Wärmebrücken und den Einsatz einer effizienten Heizungsanlage.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2002 ist die Niedrigenergie-Bauweise gesetzlicher Standard geworden. Auch Altbauten können durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf Niedrigenergiehaus-Standard saniert werden.
Ein Passivhaus hat einen noch geringeren Energiebedarf als das Niedrigenergiehaus:
Nach der Definition des Passivhaus-Instituts Darmstadt liegt der Heizwärmebedarf eines Passivhauses bei maximal 15 kWh pro qm und Jahr. Durch die extrem gute Wärmedämmung, die kompakte Bauweise und die sehr hohe Luftdichtheit entweicht kaum noch Wärme nach draußen. Die nach Süden ausgerichteten Passivhausfenster nutzen das einfallende Sonnenlicht und geben es als Wärme in den Raum ab (passive Solarenergienutzung).
Eine herkömmliche Heizungsanlage besitzt ein Passivhaus nicht. Die Beheizung erfolgt über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Anlage führt die warme, verbrauchte Luft nach außen und führt frische Luft zu. Im Wärmetauscher wird dabei die kühlere Frischluft durch die warme Abluft erwärmt. So zeichnet sich das Passivhaus durch frische, angenehm temperierte Luft und gleichzeitig geringen Energieverbrauch aus.
Ein Plus-Energiehaus geht noch einen Schritt weiter als das Passivhaus: Wie das Passivhaus kann das Plus-Energiehaus seinen extrem geringen Heizwärmebedarf selber decken und kommt ohne herkömmliche Heizung aus. Durch die Nutzung von Solarenergie erreicht das Plus-Energiehaus darüber hinaus sogar eine positive Energiebilanz, d.h. es produziert also mehr Energie, als es selber verbraucht.
Plus-Energiehäuser verfügen – im Gegensatz zu Passivhäusern – über Anlagen zur aktiven Solarenergienutzung, wie z.B. Solarwärme- und Solarstromanlagen. Durch die Südausrichtung des Gebäudes sowie großflächige und lichtdurchlässige Fassaden wird außerdem die passive Solarenergie-Ausbeute optimiert. Die überschüssige Wärme wird gespeichert, der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Fenster haben einen großen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch und den Komfort eines Gebäudes. Fenster mit einer Dreifach-Wärmeschutzverglasung können Wärmeverluste erheblich reduzieren. Sie bestehen aus drei Scheiben und einer Schicht, die die Wärmestrahlung reflektiert. Der Raum zwischen den Scheiben ist mit Edelgas gefüllt. Diese Verglasung weist einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,7 W/(qm/K) auf. Zum Vergleich erreicht eine Zwei-Scheiben-Isolierverglasung einen Wert von 2,8, eine Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung einen Wert von 1,1.
Um den Wärmeschutz eines Fensters zu ermitteln, sind neben dem U-Wert der Verglasung die Qualität des Fensterrahmens, das Material des Glasabstandshalters sowie die Ausführung der Dichtungen von Bedeutung.
Besonders in Gebäuden, die eine große Fensterfläche aufweisen, ist ein sommerlicher Wärmeschutz von Bedeutung, um die Temperaturen im Sommer in einem zumutbaren Temperaturbereich zu halten - ohne zusätzliche Kühlmaßnahmen. Die EnEV fordert einen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, wenn der Anteil der Fensterfläche mehr als 30% der gesamten Gebäudehüllfläche ausmacht.
Ein sommerlicher Wärmeschutz kann durch herkömmliche Sonnenschutzvorrichtungen, wie Jalousien, Markisen oder bauliche Verschattungen, erreicht werden. Dabei sind außen liegende Vorrichtungen deutlich wirksamer als innen liegende, da die Wärme nicht in das Gebäude eindringt.
Eine weitere Möglichkeit sind Sonnenschutzverglasungen oder reflektierende Sonnenschutzfolien, die nachträglich auf Fenster aufgebracht werden. Eine innovative Lösung versprechen schaltbare Verglasungen, die ihre optischen Eigenschaften je nach Sonneneinstrahlung verändern können.
Erdgas riecht normalerweise fast gar nicht. Daher wird dem Erdgas immer ein stark riechender Duftstoff beigemischt. So warnt dich deine Nase recht schnell, selbst bei kleinsten ausgetretenen Mengen. Dein Netzbetreiber beantwortet gerne weitere Fragen dazu.
Gas wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet, jedoch wird Gas in Kubikmeter (m³) gemessen. Damit eine Abrechnung erfolgen kann, muss Gas in kWh umgerechnet werden.
Hier wird deine Gasrechnung einfach erklärt.
Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig. Der Energielieferant nutzt diese Netze und liefert dir Strom und Gas. Grundversorger ist der Energielieferant, der in deinem Gebiet die meisten Kunden beliefert. Alle drei Jahre wird dies von der Bundesnetzagentur bestimmt.
Die Konzessionsabgabe wird von Netzbetreibern an die Städte und Gemeinden gezahlt. Dafür kann der Netzbetreiber die öffentlichen Verkehrswege nutzen, um Strom- und Erdgas-Netze zu verlegen. Je nach Energieart, der Einwohnerzahl und Verwendungszweck der Energie variiert der Cent-Betrag je Kilowattstunde.
Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung frei wird. Wir geben den Brennwert in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m³) an. Multipliziert man den Brennwert mit den Kubikmetern an verbrauchtem Gas, ergibt sich die verbrauchte Kilowattstundenmenge. Genauere Angaben zum Brennwert des bezogenen Gases findest du auf deiner Gasrechnung, zu der du hier alles Wissenswerte findest.
Es handelt sich um eine Energieeinheit. Eine Wattstunde (Wh) entspricht der Energie, die ein elektrisches Gerät mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Eine Kilowattstunde (kWh) ist das Tausendfache der Wattstunde.