So setzt sich der Gaspreis zusammen

Der Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wobei nur ein Teil der Kosten direkt von EWE beeinflusst werden kann. Man unterscheidet zunächst zwischen Arbeits- und Grundpreis. Der Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh) deckt die variablen Kosten und steht somit in direktem Zusammenhang mit deinem Gasverbrauch. Hinzu kommt der fixe Grundpreis, der unabhängig von der Höhe des Verbrauchs zu zahlen ist. Alle Details zu deinem Gaspreis siehst du hier.

Die drei Bestandteile des Gaspreises

Diagramm zur Zusammensetzung des Gaspreises bei EWE
Details

In diesem Kostenblock sind sämtliche staatlich veranlasste Abgaben und Umlagen zusammengefasst.

  • Den größten Anteil nimmt die Mehrwertsteuer und Energiesteuer ein – in beiden Fällen handelt es sich um vom Bund erhobene Verbrauchssteuern.
  • Die Konzessionsabgabe fließt an die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen.
  • Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde die sogenannte CO2-Abgabe eingeführt.
  • Durch die seit dem 1. Oktober 2022 erhobene Gasspeicherumlage ist ein neuer Bestandteil bei diesem Kostenblock hinzugekommen.

Die Steuern, Abgaben und Umlagen schlagen sich überwiegend im Arbeitspreis nieder, lediglich die Mehrwertsteuer wird sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis berücksichtigt.

Das ist der Einkaufspreis für Gas im engeren Sinne. Dieser ergibt sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb, Service und Abrechnung sind Bestandteil dieses Kostenblocks – allerdings in einem deutlich geringeren Umfang als die Beschaffungskosten. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis enthalten, wobei der überwiegende Teil im Arbeitspreis – also im Preis pro kWh – berücksichtigt wird.

Die Netzkosten verteilen sich sowohl auf den Arbeits- als auch auf den Grundpreis

  • Für die Benutzung der Gasnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
  • Zusätzliche Kosten entstehen durch den Messstellenbetrieb und die Messung

Praktisch
Eine Frau sitzt am Laptop, ihr Sohn umarmt sie und zeigt auf den Bildschirm

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