
In diesem Kostenblock sind sämtliche staatlich veranlasste Abgaben und Umlagen zusammengefasst.
Die Steuern, Abgaben und Umlagen schlagen sich überwiegend im Arbeitspreis nieder, lediglich die Mehrwertsteuer wird sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis berücksichtigt.
Das ist der Einkaufspreis für Strom im engeren Sinne. Dieser ergibt sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb, Service und Abrechnung sind Bestandteil der Energiekosten - allerdings in einem deutlich geringeren Umfang als die Beschaffungskosten. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis enthalten, wobei der überwiegende Teil im Arbeitspreis – also im Preis pro kWh – berücksichtigt wird.
Die Netzkosten verteilen sich sowohl auf den Arbeits- als auch auf den Grundpreis
- Für die Benutzung der Stromnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
- Zusätzliche Kosten entstehen durch den Messstellenbetrieb und den Messpreis. Deinn persönlicher Messpreis hängt davon ab, welchen Zähler du hast und wie hoch dein Verbrauch ist. Um den Energieverbrauch im Zuge der Energiewende zu optimieren, werden alle alten Drehstromzähler im Laufe der Jahre gegen neue, digitale Messeinrichtungen ausgetauscht. Diese haben den Vorteil, dass sie einen detaillierten Überblick über den Stromverbrauch und die Stromerzeugung ermöglichen. Da sich die Kosten der neuen Messeinrichtungen von denen der alten, konventionellen Stromzählern unterscheiden, müssen wir die unterschiedlichen Messpreise separat ausweisen.