EWE Energiepreise – alle Informationen auf einen Blick

Die Energiemärkte sind seit einigen Monaten so turbulent wie nie zuvor. Das Jahr 2022 war geprägt von außerordentlichen Preissprüngen für Strom und Gas. Die Mehrwertsteuersenkung bei Gas und der angekündigte Gaspreisdeckel sorgen für eine Entlastung der Verbraucher. Auch bei Strom ist eine Strompreisbremse im Gespräch.
Allerdings ist für das kommende Jahr noch keine klare Trendwende bei den Beschaffungskosten in Sicht. Unter Betrachtung aller Faktoren ist eine erneute Preiserhöhung zum 1. Januar 2023 für Strom und Gas unausweichlich.
Häufig gestellte Fragen
Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.
Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter 0441 8000-1230
- Chatbutton unten rechts auf dieser Webseite oder
- via Kontaktformular
Wir empfehlen Ihnen unbedingt eine Anpassung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages, um die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Preise gleichmäßig auf die Monate bis zur nächsten Rechnung zu verteilen. So lässt sich eine hohe Nachzahlung gegebenenfalls vermeiden.
Sie möchten Ihren Abschlag erhöhen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
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- Per Kontaktformular
Überweisen Sie selbst? Warum denn das? Lassen Sie doch uns die Arbeit machen und erteilen uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. Jetzt in unserem Online-Servicebereich "Mein EWE" erteilen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
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Zusammen mit dem Schreiben zur Preisanpassung haben wir für Sie einen individuellen Vorschlag für Ihren Abschlag unter Berücksichtigung Ihres letzten Jahresverbrauchs und der neuen Preise ab 1. Januar 2023 erstellt. Bei gleichbleibendem Verbrauch führen die aktuellen Preissteigerungen unweigerlich zu einer Nachzahlung in der nächsten Rechnung. Wir möchten Sie vor dieser unangenehmen Überraschung bewahren und raten Ihnen daher dringend zur Anpassung Ihres Abschlagsbetrages.
Sie möchten Ihren Abschlag erhöhen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
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Sofern Sie eine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das fänden wir allerdings sehr schade. Als verlässlicher Partner versorgt EWE Sie mit grünem Ökostrom und CO2- neutralem Erdgas. Zusammen mit Ihnen möchten wir die Energiewende vorantreiben und das Klima schützen.
Bis zu welchem Datum genau Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können, entnehmen Sie bitte der Preisanpassungsmitteilung. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.
Da eine Lieferantenwechsel in der Regel bis zu zehn Werktagen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, uns den Kündigungswunsch spätestens 14 Tage vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts mitzuteilen.
Selbstverständlich akzeptieren wir auch einen späteren, fristgerechten Eingang der Kündigung. Wenn Ihre Kündigung beispielsweise am letzten Tag Ihres Sonderkündigungsrechts bei uns eingeht, kann ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten zum Folgetag durchgeführt werden, jedoch wird dieser Wechsel aufgrund von Bearbeitungsfristen mit leichter Verzögerung bestätigt.
Sofern Sie keine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung werden die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen herangezogen.