Strom- und Gaspreise bei EWE –
alle Informationen kompakt zusammengefasst

Auf dieser und den weiterführenden Seiten stellen wir Ihnen alle Informationen rund um unsere Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung zur Verfügung.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Zählerstände zum jeweiligen Stichtag der neuen Preise mitteilen?

Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.

 

Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:

Sollte ich bei einer Preisänderung meinen Abschlag ändern?

Bei einer Änderung Ihrer Preise ist eine Überprüfung des Abschlags in jedem Fall sinnvoll. Gerade, wenn sich Preise erhöhen, können Sie durch die Anpassung Ihres Abschlags das Risiko einer Nachzahlung in Ihrer nächsten Rechnung verringern.


Unsicher bezüglich der Höhe des Abschlags? Dabei hilft Ihnen die Abschlagsempfehlung in der "Mein EWE Energie"-App. Dort empfehlen wir basierend auf Ihrem aktuellen Verbrauch und Preisen den für Sie optimalen Abschlag.


Alternativ zur App können Sie Ihren Abschlag hier ändern: 

Wie hoch war mein Verbrauch bisher?
In Ihrer letzten Jahresabrechnung können Sie sehen, wie hoch Ihr Energieverbrauch war. Sie finden Ihre Rechnungen auch im Online-Servicebereich „Mein EWE“. Sie haben Ihre Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhalten Sie unkompliziert ein Duplikat Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigen Sie Ihre Vertragsnummer. Diese finden Sie auf unseren Schreiben oder in Ihren Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Wie kann ich eine aktuelle Rechnung bekommen?
Wir rechnen Ihren Verbrauch jährlich ab und stellen Ihnen eine Jahresrechnung. In dieser Rechnung finden Sie Ihre Jahresverbräuche. Sie haben Ihre Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhalten Sie unkompliziert ein Duplikat Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigen Sie Ihre Vertragsnummer. Diese finden Sie auf unseren Schreiben oder in Ihren Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Weshalb stehen auf dem Preisanpassungsschreiben Brutto- und auf der Rechnung Nettopreise?
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Rechnungen den Netto- und auf Preisanpassungsschreiben den Bruttopreis abzubilden.
Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sofern Sie eine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das fänden wir allerdings sehr schade. Als verlässlicher Partner versorgt EWE Sie mit grünem Ökostrom und CO2- kompensiertem Gas. Zusammen mit Ihnen möchten wir die Energiewende vorantreiben und das Klima schützen.

 

Bis zu welchem Datum genau Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können, entnehmen Sie bitte der Preisanpassungsmitteilung. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.

 

Da eine Lieferantenwechsel in der Regel bis zu zehn Werktagen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, uns den Kündigungswunsch spätestens 14 Tage vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts mitzuteilen.

 

Selbstverständlich akzeptieren wir auch einen späteren, fristgerechten Eingang der Kündigung. Wenn Ihre Kündigung beispielsweise am letzten Tag Ihres Sonderkündigungsrechts bei uns eingeht, kann ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten zum Folgetag durchgeführt werden, jedoch wird dieser Wechsel aufgrund von Bearbeitungsfristen mit leichter Verzögerung bestätigt.

 

Sofern Sie keine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung werden die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen herangezogen.