Strom- und Gaspreise bei EWE –
alle Informationen kompakt zusammengefasst
Auf dieser und den weiterführenden Seiten stellen wir Ihnen alle Informationen rund um unsere Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.
Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter 0441 8000-1230
- Chatbutton unten rechts auf dieser Webseite oder
- via Kontaktformular
Durch die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zum 1. April 2024 empfehlen wir Ihnen, Ihren Abschlag gegebenenfalls vorsorglich zu erhöhen.
Prüfen Sie, wie hoch Ihr idealer Abschlag sein sollte, um das Risiko einer Nachzahlung in Ihrer nächsten Rechnung zu verringern. Nutzen Sie dafür den Abschlagsrechner in Mein EWE – Energie.
Sie möchten Ihren Abschlag dennoch ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter 0441 8000-1231
- Per Kontaktformular
Überweisen Sie selbst? Warum denn das? Lassen Sie doch uns die Arbeit machen und erteilen uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. Jetzt in unserem Online-Servicebereich „Mein EWE“ erteilen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sofern Sie eine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das fänden wir allerdings sehr schade. Als verlässlicher Partner versorgt EWE Sie mit grünem Ökostrom und CO2- neutralem Erdgas. Zusammen mit Ihnen möchten wir die Energiewende vorantreiben und das Klima schützen.
Bis zu welchem Datum genau Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können, entnehmen Sie bitte der Preisanpassungsmitteilung. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.
Da eine Lieferantenwechsel in der Regel bis zu zehn Werktagen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, uns den Kündigungswunsch spätestens 14 Tage vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts mitzuteilen.
Selbstverständlich akzeptieren wir auch einen späteren, fristgerechten Eingang der Kündigung. Wenn Ihre Kündigung beispielsweise am letzten Tag Ihres Sonderkündigungsrechts bei uns eingeht, kann ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten zum Folgetag durchgeführt werden, jedoch wird dieser Wechsel aufgrund von Bearbeitungsfristen mit leichter Verzögerung bestätigt.
Sofern Sie keine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung werden die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen herangezogen.