Strom- und Gaspreise bei EWE
Auf dieser und den weiterführenden Seiten stellen wir dir alle Informationen rund um unsere Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung zur Verfügung.Nein, du musst deinen Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen. Du möchtest uns deinen abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutz dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
Bei einer Änderung deiner Preise ist eine Überprüfung des Abschlags in jedem Fall sinnvoll. Gerade, wenn sich Preise erhöhen, kannst du durch die Anpassung deines Abschlags das Risiko einer Nachzahlung in deiner nächsten Rechnung verringern. Unsicher bezüglich der Höhe des Abschlags? Dabei hilft Ihnen die Abschlagsempfehlung in der "Mein EWE Energie"-App. Dort empfehlen wir basierend auf Ihrem aktuellen Verbrauch und Preisen den für Sie optimalen Abschlag. Alternativ zur App kannst du deinen Abschlag hier ändern:
In deiner letzten Jahresabrechnung kannst du sehen, wie hoch dein Energieverbrauch war. Du findest deine Rechnungen auch im Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Du hast deine Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhältst du unkompliziert ein Duplikat deiner letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigst du deine Vertragsnummer. Diese findest du auf unseren Schreiben oder in deinen Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Wir rechnen deinen Verbrauch jährlich ab und stellen dir eine Jahresrechnung. In dieser Rechnung findest du deine Jahresverbräuche. Du hast deine Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhältst du unkompliziert ein Duplikat deiner letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigst du deine Vertragsnummer. Diese findest du auf unseren Schreiben oder in deinen Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Rechnungen den Netto- und auf Preisanpassungsschreiben den Bruttopreis abzubilden.
Sofern du eine Preisanpassungsmitteilung erhalten hasts, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das fänden wir allerdings sehr schade. Als verlässlicher Partner versorgt EWE dich mit grünem Ökostrom und CO2- kompensiertem Gas. Zusammen mit dir möchten wir die Energiewende vorantreiben und das Klima schützen. Bis zu welchem Datum genau du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst, entnimm bitte der Preisanpassungsmitteilung. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist nicht erforderlich. Da eine Lieferantenwechsel in der Regel bis zu zehn Werktagen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir dir, uns den Kündigungswunsch spätestens 14 Tage vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts mitzuteilen. Selbstverständlich akzeptieren wir auch einen späteren, fristgerechten Eingang der Kündigung. Wenn deine Kündigung beispielsweise am letzten Tag deines Sonderkündigungsrechts bei uns eingeht, kann ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten zum Folgetag durchgeführt werden, jedoch wird dieser Wechsel aufgrund von Bearbeitungsfristen mit leichter Verzögerung bestätigt. Sofern du keine Preisanpassungsmitteilung erhalten hastn, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung werden die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen herangezogen. Hier erhältst du weitere Infos zum Thema Kündigung.