Strom- und Gaspreise bei EWE –
alle Informationen kompakt zusammengefasst

Das Jahr 2022 war von extremen Preissteigerungen für Strom und Gas geprägt. Aktuell nehmen wir eine Stabilisierung der Börsenpreise wahr, wobei das Preisniveau vergleichsweise hoch bleibt. Dennoch ermöglichen die zuletzt gesunkenen Beschaffungskosten eine Senkung der Strom- und Gaspreise zum 1. April 2023. Zusätzlich werden Sie durch die Preisbremsen für Strom und Gas ab dem 1. März 2023 entlastet.



Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Zählerstände zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung mitteilen?

Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum jeweiligen Stichtag der Preiserhöhung rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.

 

Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:

Was passiert jetzt mit meinem Abschlagsbetrag?

Die Preissenkung bei Strom und Gas zum 1. April 2023 ist eine gute Nachricht für Sie. Diese gleichen jedoch bei Weitem nicht die massiven Preissteigerungen in 2022 aus, so dass wir von einer pauschalen Abschlagssenkung abraten.


Zudem werden wir – sofern Sie unter die Bedingungen für die Preisbremsen fallen – Ihren Abschlagsbetrag zum 1. März 2023 automatisch anpassen und Sie schriftlich über Ihren neuen Abschlag informieren.


Sie möchten Ihren Abschlag dennoch ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:

  • Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
  • Online-Servicebereich „Mein EWE“
  • Telefonisch unter 0441 8000-1231
  • Per Kontaktformular

Überweisen Sie selbst? Warum denn das? Lassen Sie doch uns die Arbeit machen und erteilen uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. Jetzt in unserem Online-Servicebereich „Mein EWE“ erteilen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie hoch war mein Verbrauch bisher?
In Ihrer letzten Jahresabrechnung können Sie sehen, wie hoch Ihr Energieverbrauch war. Sie finden Ihre Rechnungen auch im Online-Servicebereich „Mein EWE“. Sie haben Ihre Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhalten Sie unkompliziert ein Duplikat Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigen Sie Ihre Vertragsnummer. Diese finden Sie auf unseren Schreiben oder in Ihren Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Wie kann ich eine aktuelle Rechnung bekommen?
Wir rechnen Ihren Verbrauch jährlich ab und stellen Ihnen eine Jahresrechnung. In dieser Rechnung finden Sie Ihre Jahresverbräuche. Sie haben Ihre Rechnung verlegt? Gar kein Problem. Hier erhalten Sie unkompliziert ein Duplikat Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dafür benötigen Sie Ihre Vertragsnummer. Diese finden Sie auf unseren Schreiben oder in Ihren Kontoauszügen bei der Abbuchung durch EWE.
Weshalb stehen auf dem Preisanpassungsschreiben Brutto- und auf der Rechnung Nettopreise?
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Rechnungen den Netto- und auf Preisanpassungsschreiben den Bruttopreis abzubilden.
Warum habe ich zu einem Vertrag zwei Schreiben zur Preisanpassung erhalten?
Wir stellen gerade auf eine neue IT-Systemlandschaft um und überführen unsere Kunden nach und nach in diese neue Landschaft. Ihr Vertrag wurde kürzlich erst in die neue Systemlandschaft überführt, deswegen hat sowohl das alte als auch schon das neue System das Schreiben an Sie versandt. Die Schreiben, in denen die Vertragsnummer mit einer 1 beginnt, sind die gültigen. Sie müssen nichts weiter tun.
Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sofern Sie eine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das fänden wir allerdings sehr schade. Als verlässlicher Partner versorgt EWE Sie mit grünem Ökostrom und CO2- neutralem Erdgas. Zusammen mit Ihnen möchten wir die Energiewende vorantreiben und das Klima schützen.

 

Bis zu welchem Datum genau Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können, entnehmen Sie bitte der Preisanpassungsmitteilung. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.

 

Da eine Lieferantenwechsel in der Regel bis zu zehn Werktagen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, uns den Kündigungswunsch spätestens 14 Tage vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts mitzuteilen.

 

Selbstverständlich akzeptieren wir auch einen späteren, fristgerechten Eingang der Kündigung. Wenn Ihre Kündigung beispielsweise am letzten Tag Ihres Sonderkündigungsrechts bei uns eingeht, kann ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten zum Folgetag durchgeführt werden, jedoch wird dieser Wechsel aufgrund von Bearbeitungsfristen mit leichter Verzögerung bestätigt.

 

Sofern Sie keine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung werden die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen herangezogen.