FAQ rund um Ihren Strombezug
Ob Sie Fragen zu unseren Stromtarifen, Ihrem Stromzähler oder zum Energiesparen im Allgemeinen haben: Hier finden Sie mit wenigen Klicks die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Strom.
Sie wissen bereits, welches Produkt für Sie richtig ist? Dann können Sie online auf unseren Produktseiten Ihr Wunschprodukt aussuchen, das Auftragsformular ausfüllen und bestellen. Den Rest erledigen wir für Sie.
Haben Sie noch Informationsbedarf? Sie erhalten online Produktinformationen, wir freuen uns jedoch auch sehr über einen persönlichen Kontakt: Schauen Sie doch einfach mal in einem unserer Shops vorbei oder rufen uns an unter 0441 8000-5555 (von montags bis freitags 7 bis 20 Uhr und samstags 8 bis 16 Uhr).
Der Strom von EWE setzt sich aus Kernenergie, aus fossiler Energie und aus erneuerbarer Energie zusammen. EWE-Produkte wie Zuhause+ oder EWE Werder Strom werden ausschließlich aus erneuerbaren Ressourcen erzeugt. Daher entstehen bei diesen Produkten weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
Strom online anmelden können Sie hier: Produktübersicht EWE Strom.
Seit der Marktöffnung des Energiemarktes 1998 hat sich der Anteil staatlicher Steuern, Abgaben und Umlagen des Strompreises von 25% auf 52% erhöht. Dies bedeutet, dass über 52 Cent jedes Euros, den Sie für Strom bezahlen, staatlich verursacht sind. Die eigentlichen Stromkosten (Strombeschaffung, Vertrieb und Service) machen nur noch rund 22% des Strompreises aus.
Im Allgemeinen lässt sich der Strompreis in drei Kostenblöcke unterteilen:- Nutzungsentgelte
- Steuern und Abgaben
(Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG-, KWK-G-, §19-, §18- , Offshore-Umlage und MwSt.) - Energiekosten inkl. Vertrieb
Nutzungsentgelte und Messtellenbetrieb
Die Netznutzungsentgelte fallen für die Instandhaltung, den Betrieb sowie den Ausbau des Stromnetzes an, damit der Strom auch zu den Kunden gelangt. Die Höhe dieser Entgelte für das jeweilige Stromverteilnetz, das im Übrigen für alle Stromanbieter in ganz Deutschland gilt, ist staatlich reguliert und wird jährlich neu festgesetzt. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands einen erheblichen Investitionsbedarf in die Übertragungs- und Verteilnetze, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Daher variieren die Netznutzungsentgelte sehr stark von Region zu Region, abhängig davon wie stark der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt.
Trotz gestiegener Netzentgelte beim vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Tennet kann die EWE NETZ GmbH seine Netzentgelte 2018 senken. Grund ist eine gesetzlich festgelegte teilweise Reduzierung der so genannten vermiedenen Netzentgelte. Der Gesetzgeber hat im Sommer mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz reagiert und eine stufenweise Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte ab 2018 beschlossen. Dieser Effekt wirkt sich positiv auf die Strom-Netzentgelte aus: EWE NETZ senkt seine Strom-Netzentgelte um durchschnittlich neun Prozent.
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt das durchschnittliche Entgelt für Netznutzung und Abrechnung jährlich um netto 27,55 Euro.
2018 machen diese einen Anteil von rund 26 Prozent am Strompreis für Haushaltskunden aus.
Die Netzentgelte 2018 setzen sich zusammen aus:
- Grundpreis
- Messstellenbetrieb
- Arbeitspreis je Kilowattstunde

Grafik: Entwicklung der Netzentgelte seit 2010 (Referenzverbrauch 3.200 kWh) für Kunden ohne Leistungsmessung inkl. Kosten des Messstellenbetrieb.
Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben machen den größten Teil der Stromkosten aus. Hierunter fallen staatliche veranlasste Umlagen und Abgaben sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Stromsteuer
Seit 2003 liegt die Stromsteuer, auch als Ökosteuer bekannt, bei 2,05 Cent/kWh. Weil auf den Endpreis des Stroms die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben wird, gilt diese auch für den Ökosteueranteil. Mit der Stromsteuer werden finanzpolitische und umweltpolitische Ziele verknüpft. Zudem soll die Stromsteuer einen Anreiz zur Energieeinsparung geben.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der größte Anteil der Steuern und Umlagen entfällt auf die Förderung der Erneuerbaren Energien. Mit der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie, gesetzlich gefördert. Die aus dem EEG entstehenden Mehrbelastungen werden an die Stromkunden weitergegeben. Die EWE kann die Höhe der EEG-Umlage, die sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis an der Strombörse und dem Vergütungspreis, den die Anlagenbetreiber erhalten, errechnet, nicht beeinflussen. Diese wird unter anderem durch Entwicklungen der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ausgleiche für vorangegangene Kalenderjahre, sowie energieträgerspezifische Einspeisemengen und Wetterverhältnisse, insbesondere Windaufkommen und Sonnenstunden, beeinflusst. Nachdem hatte die EEG-Umlage 2017 einen Rekordwert von 6,880 Cent/kWh erreicht hatte, sinkt sie dieses Jahr sinkt wieder leicht auf 6,792 Cent/kWh. Trotzdem ist die EEG-Umlage in den vergangenen 10 Jahren von netto 1,16 Cent/kWh auf netto 6,88 Cent/kWh gestiegen.

Grafik: Die Infografik zeigt die Entwicklung der EEG-Umlage in den Jahren 2006 bis 2017. Seit 2006 ist die EEG-Umlage von 0,63 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde in 2017 gestiegen und hat sich somit seit 2010 mehr als verdreifacht.
Ein Grund zum Anstieg der EEG-Umlage sind die sinkenden Strompreise an der Börse. Klingt paradox, ist es auch. Das große Angebot an Strom aus erneuerbaren Energien lässt den Strompreis an der Börse deutlich sinken. Grundsätzlich ein wünschenswerter Effekt, nur leider nachteilig für die EEG-Umlage. Denn mit sinkenden Börsenpreisen sinken auch die Erlöse bei der Veräußerung des EEG-Stroms und die Differenz zwischen ausgezahlter Einspeisevergütung und erzielten Erlösen nimmt deutlich zu, und damit auch die Belastung der Stromkunden in Form steigender Umlagen.
§ 17 Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage haften Verbraucher für wirtschaftliche Risiken, die insbesondere durch Verzögerung des Netzanschlusses entstehen können. Diese Umlage reduziert somit das wirtschaftliche Risiko von Anlagenbetreibern beim Windkraftausbau. Wenn sich der Netzanschluss für Windparkbetreiber auf hoher See verzögert, fängt diese Umlage einen Teil der entstehenden Verluste ab.
Die Offshore-Haftungsumlage lag in den Jahren 2013 und 2014 bei 0,25 Cent/kWh. Im Jahr 2015 betrug diese für Endkunden -0,051 Cent/kWh und war damit zwei Jahre nach ihrer Einführung erstmals negativ. Dies lag daran, dass die Rückverrechnung aus dem Jahr 2013 die Kosten im Jahr 2015 überstieg und auf diesem Weg den Kunden zurückerstattet werden konnte. Die Offshore-Haftungsumlage wird gesetzlich festgelegt und ist von der EWE nicht beeinflussbar. Die Offshore-Haftungsumlage änderte sich 2017 auf -0,028 Cent/kWh und war ähnlich wie 2015 negativ. Für das Jahr 2018 beträgt diese Haftungsumlage netto 0,037 Cent pro Kilowattstunde und ist somit nach 2017 wieder positiv.

Entwicklung der Offshore-Haftungsumlage (Angaben in ct/kWh)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die dadurch entstehenden Kosten fließen in den Strompreis ein. Im Zuge der Novellierung des KWK-Gesetzes will die Bundesregierung die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent erhöhen. Diese wird auf die Endverbraucher umgelegt. Trotzdem sinkt die KWK-G Umlage in 2018 von 0,438 Cent/kWh auf 0,345 Cent/kWh.

Grafik: Entwicklung der KWK-G Umlage (Angaben in ct/kWh)
Konzessionsabgabe
Energieversorger zahlen für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen ein Entgelt direkt an die Kommunen, also z. B. an die Gemeinden. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Kommune.
§ 18 Umlage für abschaltbare Lasten
Große Stromabnehmer können sich dazu verpflichten lassen, zeitweise vom Stromnetz getrennt zu werden. Ziel hierbei ist die Stabilisierung der Übertragungsnetze. Für diese Maßnahme bekommen Eigentümer großer Stromabnahmestellen eine Entschädigung. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Endverbraucher umgelegt.
In 2016 lag keine Verordnung der Umlage für abschaltbare Lasten vor, daher wurde diese auf 0,000 ct./kWh festgelegt.
Die § 18 Umlage für abschaltbare Lasten wurde in 2017 neu festgelegt und betrug 0,006 ct./kWh. 2018 wird sie wieder steigen, auf 0,011 Cent/kWh.
§ 19 Industrieumlage
Die sogenannte „Industrieumlage“ nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung beinhaltet die Befreiung stromintensiver Betriebe von der Zahlung der Netzentgelte. Aufgrund der erhöhten Anzahl von Unternehmen, die sich von der Industrieumlage befreien lassen können, wird sich die §19-StromNEV-Umlage im Jahr 2017 auf 0,388 Cent/kWh erhöhen. Die sich so ergebenden entgangenen Erlöse werden auf die Endverbraucher umgelegt.

Grafik: Entwicklung der §19 Industrieumlage (Angaben in ct./kWh)
Mehrwertsteuer
Der Nettostrompreis wird wie bei allen anderen Produkten mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer belastet und wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben. Die EWE nimmt lediglich die Mehrwertsteuer ein und führt diese 1:1 an das Finanzamt ab.
Energiekosten
Energie- und Vertriebskosten machen neben den staatlichen Umlagen und Abgaben, den Netzentgelten sowie den Steuern nur noch einen relativ kleinen Teil am Strompreis aus. EWE kauft Strom und Erdgas an der Strombörse oder bei Vorlieferanten ein. Die Höhe der Energiekosten ergibt sich in der Regel aus dem Angebot, also der produzierten Energiemenge, und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb bilden einen kleinen Bestandteil der Energiekosten. Hier sind u.a. Kosten für die Abrechnung, Serviceleistungen und Kundenbetreuung enthalten.
- den festen Kosten für das Netz (Erdgas- bzw. Stromnetz),
- den Kosten für die Messung (Vorhaltung des Zählers, jährliche Ablesung) und
- den Kosten für die Abrechnung (Jahresabschlussrechnung, Inkasso).
Ein Grundpreis als Preisbestandteil ist in der Energiewirtschaft durchaus üblich. Dieser fällt bei vielen Anbietern sogar deutlich höher aus als bei EWE. Denn als Stromanbieter legen wir großen Wert darauf, unseren Kunden immer den bestmöglichen Tarif zur Verfügung zu stellen.
Als Kunde bekommen Sie Strom und Erdgas von EWE als Ihrem Energielieferanten. Damit beides bei Ihnen zu Hause ankommt, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers. Für die Benutzung der Strom- und Erdgasnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
Übrigens, wussten Sie schon, dass Sie bei EWE viele Tipps erhalten, um sinnvoll Energie zu sparen?
- Servicehotline: 0441 8000-5555
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
- Auf der Internetseite der EWE NETZ
- Über Ihren persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie
Sind Sie Hausbesitzer? Dann ist der Zähler meist im Keller oder in der Nähe des Heizkessels angebracht. Sind Sie Mieter einer Wohnung, finden Sie den Zähler meist im Treppenhaus oder im Keller. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes, auf einer unserer Rechnungen oder einer Rechnung Ihres Altversorgers.
Befinden sich nach der angegebenen End-Nr. Buchstaben, so handelt es sich um folgende Abkürzungen: H=Tagstrom, N=Nachtstrom, S=Schaltgerät, k=kumulierte Leistungsanzeige, R=Rückstellzählwerk, A=Abzähler, M=Maximumzählwerk.
Ganz einfach und unkompliziert können Sie uns den Zählerstand über Ihren persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie oder unser Kontaktformular zuschicken.
Der Netzbetreiber legt den Abrechnungsmonat fest, den wir für die Erstellung Ihrer Jahresrechnung übernehmen. Ihre Rechnung können Sie dann digital im Online-Servicebereich Mein EWE einsehen. Wichtig hierfür: Sie müssen den Vorgang einmal in Mein EWE aktivieren.
Oder wir schicken Ihnen die Rechnung per Post zu. Sie entscheiden, wie Sie es gerne hätten.
Eine Übersicht aller Tarife bei EWE erhalten Sie hier.
Sie möchten doch lieber überweisen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Konto:
EWE VERTRIEB GmbH
Oldenburgische Landesbank AG
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Wichtig für uns: Geben Sie dabei immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck an.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über unsere Stromprodukte.
Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.
Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen folgendes vorschlagen:
Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum nächsten 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihre Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihre Vertrags- und Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückgezahlt, Forderungen in Rechnung gestellt.
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern oder die Anschaffung neuer Elektrogeräte. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Abschlag auch zu Ihrem persönlichen Verbrauch passt, ermitteln wir gerne gemeinsam mit Ihnen die individuelle Höhe.
Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:
1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 12 Monate = monatlicher Abschlag
Als Ihr Stromanbieter beraten wir Sie natürlich auch individuell und persönlich bei der Findung des für Sie passenden Stromtarifs.
Sie möchten doch lieber überweisen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Konto:
EWE VERTRIEB GmbH
Oldenburgische Landesbank AG
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Wichtig für uns: Geben Sie dabei immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck an.
Um zu überprüfen, ob Ihr Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst Ihren Verbrauch an. Teilen Sie uns dazu bitte Ihren aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit.
Alles Weitere machen wir für Sie - von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.
Wollen Sie selber schauen, welcher Abschlag zu Ihnen passt? Über Mein EWE – Energie können Sie Ihren Abschlag selber berechnen und ändern.
Aus welchem Grund? Der entscheidende Punkt ist, dass der Netzanbieter uns den Ablesetermin vorgibt. Davon hängt dann der Abrechnungszeitpunkt ab. Hinzu kommt, dass wir durch die Anzahl unserer Kunden die Ablesungen und somit auch die Abrechnungen auf das komplette Jahr gleichmäßig verteilen müssen. Eine individuelle Veränderung ist daher nicht möglich.
Welche Alternative haben Sie? Teilen Sie uns gerne Ihren Zählerstand zum Jahreswechsel telefonisch oder schriftlich mit. Sie sehen diesen dann auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgegrenzt zum restlichen Verbrauch.
Möchten Sie dennoch außerhalb der turnusgemäßen Abrechnung eine gesonderte Abrechnung („Zwischenabrechnung“) oder eine für von mehreren bezogenen Verbrauchsarten (Erdgas, Strom, Wasser/Abwasser) gesonderte, zeitlich vorgezogene Schlussabrechnung berechnen wir hierfür ein gesondertes Entgelt in Höhe von 25 Euro (brutto).
Dabei berücksichtigen wir:
- Ihren Energieverbrauch – umgerechnet auf 365 Tage im Jahr, um jahreszeitliche Schwankungen zu berücksichtigen
- Die Temperaturen – ein Vergleich der Temperaturen des letzten Abrechnungsjahres mit einem langjährigen Mittelwert
- Die aktuellen Preise
Gerne können Sie uns jedoch auch unterjährig im Verlauf eines Abrechnungsjahres einen aktuellen Zählerstand mitteilen. Wenn dieser vom ursprünglich geschätzten Verbrauch abweicht, können wir den monatlichen Abschlagsbetrag anpassen.
Übrigens: EWE als ihr Stromanbieter zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, um sinnvoll Energie zu sparen. Schauen Sie doch mal, welche Möglichkeiten Sie bei sich daheim nutzen können.
Sie haben pünktlich Ihren aktuellen Abschlag bei uns eingezahlt - wir konnten diesen jedoch nicht zeitnah verbuchen. Ein Grund dafür könnte sein: Ihre Vertragsnummer fehlte im Verwendungszweck der Überweisung.
Wir prüfen das gern für Sie. Können Sie uns dafür bitte noch kurz diese wichtigen Infos mitteilen:
- Wann erfolgte Ihre Überweisung?
- Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
- An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
- Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0441 8000 5555.
Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank.
Darüber hinaus bietet EWE seinen Kunden verschiedene Strom- und Gastarife, mit denen die Kosten gesenkt werden können.
Besonders günstig wird es mit EWE ZuhauseKombi, unserem Rund-um-Sorglos-Paket aus Strom, Erdgas und Telekommunikation, mit dem Kunden bis zu 75 Euro im Jahr über die Grundgebühr sparen können.
Ausserdem bieten wir Ihnen die Erstellung eines
Energieausweises an und beraten Sie zu dem Thema Smart Living. So können Sie noch effizienter Energie sparen.
Sie müssen sich um gar nichts kümmern. Als Ihr Stromanbieter übernehmen wir das gerne für Sie und kündigen in Ihrem Auftrag bei Ihrem bisherigen Lieferanten.
Für die Kündigung benötigen Sie folgende Informationen:
- Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger
- aktuelle Zählernummer
- aktuell abgelesenen Zählerstand
Nutzen Sie dafür gerne Ihren Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Wir freuen uns auf Sie.
Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet und bleiben Sie uns in der Region erhalten? Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause weiterhin mit unseren Dienstleistungen, wie zum Beispiel dem EWE Energieausweis versorgen dürfen. Nutzen Sie Ihren persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie oder rufen Sie uns gerne unter der Rufnummer 0441 8000-5555 an, damit wir für Sie einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.
Oder ziehen Sie um? Dann nutzen Sie doch einfach unseren Umzugsservice. Wir klären alles weitere für Sie und freuen uns, Ihnen weiterhin als Energielieferant zur Seite zur stehen.
Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Kunden — lediglich zwei Punkte sind im Vorfeld zu bedenken:
- Die Anmeldung Minderjähriger kann mit Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten/Vormund eingefordert werden. Der Erziehungsberechtigte / Vormund (=Vertragspartner) muss schriftlich erklären, wer in der Lieferstelle wohnt (Kind = Abnehmer). Zudem muss er bestätigen, dass er damit einverstanden ist, das Vertragsverhältnis mit EWE für diese Lieferstelle einzugehen.
- Zusätzlich benötigen wir Ihre Postleitzahl, damit wir Ihnen sagen können, welche unserer Produkte Ihnen zur Verfügung stehen.
Wechseln Sie ganz einfach zu EWE, indem Sie online Ihr Wunschprodukt wie beispielsweise einen unserer Stromtarife bei uns bestellen.
Klicken Sie dazu auf den Button „Jetzt bestellen“ auf der Seite Ihres Wunschprodukts. Daraufhin gelangen Sie in den Online-Bestellprozess. Bitte geben Sie dort alle notwendigen Informationen ein, um das Produkt bestellen zu können. Alternativ können Sie uns aber auch gerne über einen dieser Kanäle kontaktieren:
- Telefonisch unter 0441 8000-5555
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
- Per Fax: 0800 3932222
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops. Hier nimmt sich ein Mitarbeiter gerne Zeit Sie zu beraten und über die weiteren Schritte zu informieren.
Toll, dass Sie sich für unseren Umzugsservice interessieren. Gerne erhalten Sie heute nähere Informationen zu unserem Kooperationspartner Muvora.
Warum wir von Muvora begeistert sind? Muvora hilft Ihnen:
- alles im Blick haben - mit der interaktiven Umzugscheckliste
- bares Geld zu sparen - mit Angeboten von geprüften Partnern
- nichts zu verpassen - dank praktischer Erinnerungsmails
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Und so einfach geht's:
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Wir wollen, dass es bei Ihnen Zuhause läuft. Daher nutzen Sie noch heute den digitalen Helfer für Ihren Umzug und Ihr neues Zuhause. Damit Ihnen Zeit bleibt - für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
Nein, diese Gefahr besteht nicht. Es ist durch den Gesetzgeber gesetzlich geregelt, dass der Kunde auch bei Komplikationen beim Lieferantenwechsel mit Strom oder Erdgas versorgt bleibt.
Der sogenannte Grundversorgungstarif wird durch den Grundversorger Ihrer Region zur Verfügung gestellt, dazu ist er verpflichtet. So wird der Kunde auch weiterhin mit Energie versorgt.
Sie können sich selbst einen Login für „Mein EWE – Energie“ anlegen. Wählen Sie dazu einfach einen Benutzernamen und ein Passwort aus und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend wird Ihnen automatisch ein Bestätigungscode an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, mit dem Sie ihre Registrierung abschließen können. Nach der Anmeldung können Sie Ihre Verträge hinzufügen, indem Sie Ihre Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen eingeben.
Um bequem durch den Registrierungsprozess zu gelangen, können Sie auch unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung nutzen.
Im Kundenportal „Mein EWE – Energie“ stehen Ihnen als Strom- bzw. Gas-Kunde kostenlose Services rund um die Uhr zur Verfügung:
- Zählerstand: Teilen Sie uns online Ihren Zählerstand mit.
- Abschlag: Ändern Sie Ihren Abschlag und lassen Sie Ihren Abschlagsbetrag berechnen.
- SEPA-Lastschriftmandat: Sehen Sie Ihre aktiven Lastschriftmandate ein, legen Sie für bestehenden Verträge neue Mandate an oder ändern Sie eine Bankverbindung.
- Online-Rechnung: Aktivieren Sie Ihre digitale Rechnung und laden Sie selbige zukünftig online herunter. Sobald eine neue Online-Rechnung vorliegt, benachrichtigen wir Sie automatisch per E-Mail.
Wenn Sie bereits bei uns Strom- oder Gas-Kunde sind, können Sie sich zum Kundenportal registrieren und ein eigenes Login anlegen:
- Auf unserer Website im Bereich "Mein EWE – Energie “ gelangen Sie auf die Registrierungsseite: Klicken Sie dort einfach auf „Jetzt registrieren“.
- Haben Sie sich bereits für „Mein EWE – Energie“ registriert und ein eigenes Login angelegt, können Sie sich auf der Seite https://service-portal.ewe.de/energie direkt anmelden. Füllen Sie bitte die angezeigten Felder zum Login aus.
- Sie möchten sich ein neues Login anlegen? Wählen Sie dazu einfach einen Benutzernamen und ein Passwort aus und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie auf der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse einen Bestätigungscode, mit dem Sie ihre Registrierung abschließen können. Nach der Anmeldung kann der Kunde seine Verträge hinzufügen, indem er seine Kundennummer, Vertragsnummer bzw. den Vor- und Nachnamen eingibt.
- Jetzt steht Ihnen unser Online Kundenportal zur Verfügung.
Hat die Anmeldung nicht geklappt? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.
Im Bereich „Mein EWE – Energie“ können Sie Ihre persönlichen Daten nach der Anmeldung einsehen und online aktualisieren. Hat die Anmeldung nicht geklappt? Füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.
Natürlich können Sie uns auch anrufen, um Ihre persönlichen Daten ändern zu lassen, zum Beispiel die Rechnungsanschrift zu Ihrem Stromtarif bzw. Gastarif oder die Bankverbindung. Unsere kostenlose Service-Hotline ist unter der Rufnummer 0441 8000-5555 montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.
Oder besuchen Sie uns in einem unserer Shops. Denken Sie bitte daran, Ihre Vertragsnummer mit anzugeben.
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe (bitte mit Angabe des Datums der Abmeldung)
- die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas-, oder Wasserzählers
- Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung
- Ihre aktuelle Bankverbindung
- den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung.
Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Ihre Rechnung können Sie digital einsehen über Ihren persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Wichtig hier: Sie müssen den Vorgang einmal im Kundenportal aktivieren. Oder wir schicken Ihnen die Rechnung per Post zu. Sie entscheiden, wie Sie es gerne hätten.
Was passiert mit Ihrer Einzugsermächtigung?Ihre Einzugsermächtigung für ein Produkt (Bitte bedenken: Sie können verschiedene Produkte über uns beziehen) erlischt automatisch mit der Abbuchung der Schlussabrechnung.
Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemeldet und bleiben Sie uns in der Region erhalten?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause weiterhin mit unseren Dienstleistungen versorgen dürfen. Rufen Sie uns gerne unter der Rufnummer 0441 8000-5555 an, damit wir für Sie einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und ein passendes Angebot erstellen können.
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops. Informieren Sie sich hier auch über unseren Energieausweis.
Für Ihre Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Ihren Namen und Ihre bisherige Adresse
- Ihre neue Adresse und den Namen Ihres Vormieters bzw. (falls unbekannt) den Namen des Eigentümers oder Verwalters
- die Zählernummer Ihres Strom-, Erdgas- bzw. Wasserzählers
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
Haben Sie auch schon Ihre bisherige Wohnung abgemeldet? Für den Umzug können Sie unseren praktischen UmzugsSchutz in Anspruch nehmen. Und natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0441 8000-5555.
Wir freuen uns auch immer sehr über einen Besuch von Ihnen in einem unserer EWE Shops. Informieren Sie sich hier auch über unseren Energieausweis.
Falls der Zähler in Ihrer neuen Wohnung gesperrt sein sollte, finden Sie üblicherweise am gesperrten Zähler ein Kärtchen mit der Info, an wen Sie sich wenden können. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den Netzbetreiber, der in der Regel Eigentümer des Zählers ist.
Wo finde ich Sie?
Eine Übersicht unserer EWE Shops, ihrer Öffnungszeiten und der jeweiligen Anfahrtsskizzen finden Sie hier.
Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0441 8000-5555.
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Servicehotline: 0441 8000-5555
Mo. - Fr.: 7 bis 20 Uhr
Sa.: 8 bis 16 Uhr - Nutzen Sie unser Kontaktformular
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) gibt es seit dem Jahr 2000. Die Gesetzte besagen, dass die Abnahme von Strom durch den Energieversorger vorrangig aus Erzeugnissen durch erneuerbare Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen getätigt werden muss . Zusätzlich wird Energie aus erneuerbaren Quellen höher als aus herkömmlichen Methoden zur Stromgewinnung vergütet. Durch die zusätzlichen Kosten fließen rund 1,5 bis 2 Cent/kWh in den Endpreis für den Stromabnehmer ein.
Die Überarbeitung des EEG im Jahr 2004 führte zur erneuten Anhebung der Vergütungen, die die Energieversorger an Betreiber von regenerativen Stromgewinnungs und KWK-Anlagen zahlen müssen. Daraus resultierte die Erhöhung des allgemeinen Verbrauchspreises.
§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung ermöglicht stromintensiven Industriebetrieben die Beantragung einer vollständigen Befreiung von den Netzentgelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Abnahmestellen mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mindestens 10 Gigawattstunden Stromverbrauch im Jahr aufweisen. Die bisherige Regelung sah für energieintensive Betriebe mit diesen Abnahmezahlen ein individuelles Netzentgelt vor, das nicht weniger als 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts betragen durfte. Die aus der Entlastung der stromintensiven Industrie entstehenden Kosten, in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde werden, anders als bisher, nicht mehr über die Netzentgelte finanziert, sondern in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
Die Industrieumlage ist eine politisch gewollte Umlage, die EWE nicht weiter kommentiert. EWE muss diese Umlage, wie auch alle anderen Energieversorgungsunternehmen, in den Strompreis des Kunden mit aufnehmen und an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten.
Die Wattstunde (Einheitenzeichen: Wh) ist eine Maßeinheit der Arbeit und damit eine Energieeinheit. Eine Wattstunde entspricht der Energie, welche ein Energiewandler (Energie wird im eigentlichen Sinne nicht verbraucht, sondern lediglich umgewandelt) mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Kilowattstunde, das Tausendfache der Wattstunde.
Hier finden Sie weitere Infos speziell zu unseren Stromtarifen.
Wissen Sie, was Sie mit einer Kilowattstunde Strom machen können? Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne ein paar Beispiele aus der täglichen Praxis nennen.
Verbauchswerte:
Mit einer Kilowattstunde (kWh) kann man...
- einen Raum 90 Stunden mit einer 11 W Energiesparlampe beleuchten, aber nur 16 Stunden mit einer 60 W Glühampe
- 9 Liter Tee aufbrühen
- 133 Toastbrote toasten
- 70 Tassen Kaffee kochen
- 40 Stunden CDs hören
- 15 Hemden bügeln