Alles rund um dein Guthaben

Warum wurde deine Rechnung korrigiert? Was tun, wenn der verwendete Zählerstand nicht stimmt? Und was gilt es zu beachten, wenn du einen Wasserschaden hattest? Antworten auf Fragen wie diese rund um eine Rechnungskorrektur findest du hier.

Zahlst du deine monatlichen Abschläge über ein SEPA-Mandat beziehungsweise über eine automatische Abbuchung von deinem Konto, brauchst du dich um nichts zu kümmern. Wir werden dein Guthaben wie in der Rechnung angekündigt auf das uns bekannte Konto überweisen. Auf deiner Rechnung haben wir neben dem Guthabenbetrag auch angegeben, auf welchem Wege wir dir das Guthaben auszahlen. Wenn dort kein Auszahlungsweg angegeben ist, kannst du uns über unser Kontaktformular oder Mein EWE deine Bankverbindung mitteilen, auf die wir das Guthaben überweisen sollen. Erteilst du uns auch gerne gleichzeitg ein SEPA-Mandat für die zukünftigen Abbuchungen, dann brauchst du dich zukünftig um nichts mehr zu kümmern.

Wenn deine Jahresabrechnung ein Guthaben ergibt, wird dir dieses nicht ein allen Fällen überwiesen. Ein Guthaben, das kleiner als der nächste Abschlag ist, wird mit diesem verrechnet und nur noch der Restbetrag des Abschlag angefordert. Wenn das Guthaben größer als der neue Abschlag ist, wird es dir überwiesen und der nächste Abschlag zum Stichtag angefordert. Solltest du uns deine Bankverbindung erst nach der Abrechnung mitgeteilt haben, so bedenke bitte, dass eine Überweisung bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann.