Alles rund um Ihr Guthaben

Wie können Sie ein Guthaben bekommen, das Sie auf Ihrer Abrechnung finden? Wie funktiniert die Verrechnung? Und warum wird das Geld nicht überwiesen, obwohl Ihre Bankverbindung doch bekannt ist? Antworten auf Fragen rund um Ihr Guthaben finden Sie hier.

Ich habe ein Guthaben auf der Jahresabrechnung. Wie kann ich es erhalten?

Zahlen Sie ihre monatlichen Abschläge über ein SEPA-Mandat beziehungsweise über eine automatische Abbuchung von ihrem Konto, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden Ihr Guthaben wie in der Rechnung angekündigt auf das uns bekannte Konto überweisen. Auf Ihrer Rechnung haben wir neben dem Guthabenbetrag auch angegeben, auf welchem Wege wir Ihnen das Guthaben auszahlen. Wenn dort kein Auszahlungsweg angegeben ist, können Sie uns über unser Kontaktformular oder "Mein EWE" Ihre Bankverbindung mitteilen, auf die wir das Guthaben überweisen sollen. Erteilen Sie uns auch gerne gleichzeitg ein SEPA-Mandat für die zukünftigen Abbuchungen, dann brauchen Sie sich zukünftig um nichts mehr zu kümmern.

Warum wird das in der Jahresabrechnung ausgewiesene Guthaben nicht überwiesen, obwohl meine Bankverbindung bekannt ist?
Wenn Ihre Jahresabrechnung ein Guthaben ergibt, wird Ihnen dieses nicht ein allen Fällen überwiesen. Ein Guthaben, das kleiner als der nächste Abschlag ist, wird mit diesem verrechnet und nur noch der Restbetrag des Abschlag angefordert. Wenn das Guthaben größer als der neue Abschlag ist, wird es Ihnen überwiesen und der nächste Abschlag zum Stichtag angefordert. Sollten Sie uns Ihre Bankverbindung erst nach der Abrechnung mitgeteilt haben, so bedenken Sie bitte, dass eine Überweisung bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann.