Rund um deinen Abschlag

Was ist ein Abschlag und wieso zahlst du ihn? Wie wird die Höhe ermittelt? Und kannst du ihn reduzieren, wenn dein Haus vorübergehend leersteht oder dein Haushalt sich verkleinert? Antworten auf Fragen wie diese rund um deinen Abschlag findest du hier.

Energie wird gewöhnlich einmal jährlich abgerechnet. Damit der Gesamtbetrag nicht einmal jährlich fällig wird, ist der Gesamtbetrag auf zwölf Raten verteilt worden – das ist dein Abschlag, den du an deinen Energieversorger zahlst. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird dein tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Hast du in Summe monatlich mehr als in deiner Jahresabrechnung gezahlt, erhältst du ein Guthaben zurück oder es wird mit dem Folgemonat verrechnet. Hast du in Summe der zwölf Raten weniger als deine Jahresabrechnung bezahlt, dann musst du eine Nachzahlung leisten, weil du mehr Energie verbraucht hast als prognostiziert. Infolgedessen wird dein Abschlag erhöht, damit im Folgejahr ein Ausgleich zwischen der Summe deiner Abschläge und der Jahresrechnung entsteht und eine Nachzahlung nicht nötig ist.

Um zu überprüfen, ob dein Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst deinen Verbrauch an. Teil uns dazu bitte deine aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit. Alles Weitere machen wir für dich: von der Kalkulation bis zur Überprüfung deines monatlichen Abschlagbetrages.

Willst du selber schauen, welcher Abschlag zu dir passt? In deinem Online-Servicebereich Mein EWE – Energie kannst du deinen Abschlag selber berechnen und ändern.

Am einfachsten ist es, wenn du uns im Online-Servicebereich Mein EWE-Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung erteilst, dann musst du dich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) deinen Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchst du nichts tun, wir überweisen dir ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von deinem Konto ein.

Der Zahlbetrag ist der monatliche Abschlag, den du für den Verbrauch von Energie überweist. Jedes Jahr zahlst du zwölf Abschläge, dann erfolgt eine Jahresabrechnung, in der die von dir exakt verbrauchte Energie abgerechnet wird. Daraus kann ein Guthaben oder eine Nachzahlung resultieren – sowie eine Änderung deines monatlichen Zahlbetrages.

Mit der Jahresabrechnung wird einmal jährlich dein individueller Verbauch von Energie abgerechnet. Wenn bei der Abrechnung ein Guthaben entsteht, weil du weniger Energie verbraucht als du vorab bezahlt hast, wird dein Abschlag reduziert, damit im folgenden Jahr die Summe deiner Abschläge möglichst gleich mit dem Betrag aus deiner Jahresabrechnung übereinstimmt. Wenn du lieber einen höheren Abschlag bezahlen möchtest, ist das auch möglich – du kannst ihn ganz einfach und am besten in deinem persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie anpassen.

Du als unser Kunde hast einen ganz individuellen Verbrauch. Wenn wir die Höhe deines Abschlagsbetrages berechnen, basiert dies auf Erfahrungswerten aus deinem früheren Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Natürlich kann sich deine individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern oder die Anschaffung neuer Elektrogeräte. Damit du sicher sein kannst, dass dein Abschlag auch zu deinem persönlichen Verbrauch passt, ermitteln wir gerne gemeinsam mit dir die individuelle Höhe. Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:

1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 12 Monate = monatlicher Abschlag

Du möchtest deinen Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir dir eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach in deinem Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Bitte notier dir vorab deinen aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.

Die Höhe deines Abschlags berechnet sich auf Basis deines Energieverbrauchs oder auf den vorliegenden Verbräuchen.

Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. Bei einem sehr kalten Winter wirst du mehr Erdgas zum Heizen verbrauchen. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag für Erdgas nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird dein Abschlag angepasst. Wenn der Winter widerum sehr warm ist, dann verbrauchst du weniger Erdgas zum Heizen. Aus deiner Abrechnung erhältst du möglicherweise ein Guthaben, gleichzeitig teilen wir dir eine Senkung deines Abschlages mit.

Deinen Abschlag änderst du schnell, unkompliziert und rund um die Uhr auf Mein EWE – Energie.

Wenn dein Objekt im Zustand des Leerstandes ist, dann informier uns darüber. Wir senken dann deinen Abschlag auf ein Minimum, so dass ein Minimalverbrauch und die monatliche Grundgebühr über den Zeitraum des Leerstandes abgedeckt werden. Für die Zeit des Leerstandes gar keinen Abschlag zu bezahlen, ist leider nicht möglich, da für den Zähler eine Grundgebühr fällig ist, die im Rahmen des Abschlag bezahlt wird. Bitte melde dich bei uns unter der Rufnummer 0441 8000-5555.

Die Höhe deines Abschlags berechnet sich auf Basis deines Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir dich vor deiner ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefern.

Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. So kann beispielsweise der Abschlag für Gas bei Belieferungsbeginn im Herbst und erster Abrechnung im Frühling höher liegen. Dies liegt daran, dass im Winter das meiste Gas verbraucht wird und in der Abrechnung in diesem Fall die ausgleichenden Monate mit weniger Verbrauch nicht enthalten sind.

Deinen Abschlag änderst du schnell, unkompliziert und rund um die Uhr auf Mein EWE – Energie.

Dein Haushalt hat sich verkleinert? Dann wird dies auch Auswirkungen auf deinen Energieverbrauch haben. Bedenk bei deinem Heizenergieverbrauch aber, dass dieser weniger von der Anzahl der Personen, sondern mehr von der Dämmung des Objektes und der individuellen Raumtemperatur abhängt. Gerne passen wir gemeinsam mit dir deinen Abschlag an. Bitte halte dafür auch einen aktuellen Zählerstand bereit. Du erreichst uns unter der Nummer 0441 8000-5555.

Abschlagsänderungen sind rückwirkend nicht möglich. Solltest du feststellen, dass dein Verbauch gestiegen und der Abschlag in den letzten Monaten zu gering gewesen ist, kannst du deinen Abschlag für den Rest der Periode bis zur Abrechnung erhöhen. Die Erhöhung sollte dabei den Mehrverbrauch der kommenden Monate ebenso berücksichtigen wie den Mehrverbauch der bereits zurückliegenden Monate. Falls du nicht sicher bist, wie du das berechnen sollst, helfen wir dir gerne dabei und sind unter der Nummer 0441 8000-5555 für dich erreichbar.

Wir prüfen das gern für dich. Bitte teile uns dafür folgende Infos mit:

  • Wann erfolgte deine Überweisung?
  • Welchen Betrag hast du überwiesen?
  • An welche IBAN hast du deinen Betrag überwiesen?
  • Welchen Verwendungszweck hast du angegeben?

Nutze gerne unser Kontaktformular.

Noch ein Hinweis: Du möchtest dir in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteile uns gerne im Online-Servicebereich Mein EWE – Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank.

Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.

Wenn du dennoch deine Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchtest, können wir dir Folgendes vorschlagen: Richte bei deiner Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu deinem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Gib bei deinen Zahlungen bitte im Verwendungszweck deine Vertrags- und Kundennummer an, damit wir deine Zahlung richtig zuordnen können.