Alles rund um Ihren Abschlag

Was ist ein Abschlag und wieso zahlen Sie ihn? Wie wird die Höhe ermittelt? Und können SIe ihn reduzieren, wenn Ihr Haus vorübergehend leersteht oder Ihr Haushalt sich verkleinert? Antworten auf Fragen wie diese rund um Ihren Abschlag finden Sie hier.

Was ist ein Abschlag?
Energie wird gewöhnlich einmal jährlich abgerechnet. Damit der Gesamtbetrag nicht einmal jährlich fällig wird, ist der Gesamtbetrag auf zwölf Raten verteilt worden - das ist Ihr Abschlag, den Sie an Ihren Energieversorger zahlen. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Haben Sie in Summe monatlich mehr als in Ihrer Jahresabrechnung gezahlt, erhalten Sie ein Guthaben zurück oder es wird mit dem Folgemonat verrechnet. Haben Sie in Summe der zwölf Raten weniger als Ihre Jahresabrechnung bezahlt, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten, weil sie mehr Energie verbraucht haben als prognostiziert. Infolgedessen wird Ihr Abschlag erhöht, damit im Folgejahr ein Ausgleich zwischen der Summe Ihrer Abschläge und der Jahresrechnung entsteht und eine Nachzahlung nicht nötig ist.
Wie kann ich die Höhe meines Abschlages überprüfen und ändern?

Um zu überprüfen, ob Ihr Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst Ihren Verbrauch an. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit. Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.


Wollen Sie selber schauen, welcher Abschlag zu Ihnen passt? In Ihrem Online-Servicebereich Mein EWE – Energie können Sie Ihren Abschlag selber berechnen und ändern.

Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns im Online-Servicebereich Mein EWE-Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.
Wieso bezahle ich einen Abschlag?
Der Zahlbetrag ist der monatliche Abschlag, den Sie für den Verbrauch von Energie überweisen. Jedes Jahr zahlen Sie zwölf Abschläge, dann erfolgt eine Jahresabrechnung, in der die von Ihnen exakt verbrauchte Energie abgerechnet wird. Daraus kann ein Guthaben oder eine Nachzahlung resultieren – sowie eine Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrages.
Warum wurde mein Abschlag verringert? Und kann ich ihn wieder erhöhen?
Mit der Jahresabrechnung wird einmal jährlich Ihr individueller Verbauch von Energie abgerechnet. Wenn bei der Abrechnung ein Guthaben entsteht, weil Sie weniger Energie verbrauchen als Sie vorab bezahlt haben, wird ihr Abschlag reduziert, damit im folgenden Jahr die Summe Ihrer Abschläge möglichst gleich mit dem Betrag aus Ihrer Jahresabrechnung übereinstimmt. Wenn Sie lieber einen höheren Abschlag bezahlen möchten, ist das auch möglich – Sie können ihn ganz einfach und am besten in Ihrem persönlichen Online-Servicebereich Mein EWE – Energie anpassen.
Wie wird mein Abschlag berechnet?

Sie als unser Kunde haben einen ganz individuellen Verbrauch. Wenn wir die Höhe Ihres Abschlagsbetrages berechnen, basiert dies auf Erfahrungswerten aus Ihrem früheren Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte.


Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern oder die Anschaffung neuer Elektrogeräte. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Abschlag auch zu Ihrem persönlichen Verbrauch passt, ermitteln wir gerne gemeinsam mit Ihnen die individuelle Höhe. Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:


1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 12 Monate = monatlicher Abschlag


Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach in Ihrem Online-Servicebereich Mein EWE – Energie. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.

Warum verändert sich der Abschlagsbetrag?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Energieverbrauchs oder auf den vorliegenden Verbräuchen.


Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. Bei einem sehr kalten Winter werden Sie mehr Erdgas zum Heizen verbrauchen. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag für Erdgas nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst. Wenn der Winter widerum sehr warm ist, dann verbrauchen Sie weniger Erdgas zum Heizen. Aus Ihrer Abrechnung erhalten Sie möglicherweise ein Guthaben, gleichzeitig teilen wir Ihnen eine Senkung Ihres Abschlages mit.


Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr auf Mein EWE – Energie.

Was tun, wenn Haus oder Wohnung vorübergehend leerstehen und kein Energieverbrauch anfällt?
Wenn Ihr Objekt im Zustand des Leerstandes ist, dann informieren Sie uns darüber. Wir senken dann Ihren Abschlag auf ein Minimum, sodass ein Minimalverbrauch und die monatliche Grundgebühr über den Zeitraum des Leerstandes abgedeckt werden. Für die Zeit des Leerstandes gar keinen Abschlag zu bezahlen, ist leider nicht möglich, da für den Zähler eine Grundgebühr fällig ist, die im Rahmen des Abschlag bezahlt wird. Bitte melden Sie sich bei uns unter der Rufnummer 0441 8000-5555.
Warum ist mein Abschlag so hoch?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefern.


Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. So kann beispielsweise der Abschlag für Gas bei Belieferungsbeginn im Herbst und erster Abrechnung im Frühling höher liegen. Dies liegt daran, dass im Winter das meiste Gas verbraucht wird und in der Abrechnung in diesem Fall die ausgleichenden Monate mit weniger Verbrauch nicht enthalten sind.


Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr auf Mein EWE – Energie.

Mein Haushalt hat sich verkleinert. Kann ich nun den Abschlag reduzieren?
Ihr Haushalt hat sich verkleinert? Dann wird dies auch Auswirkungen auf Ihren Energieverbrauch haben. Bedenken Sie bei Ihrem Heizenergieverbrauch aber, dass dieser weniger von der Anzahl der Personen, sondern mehr von der Dämmung des Objektes und der individuellen Raumtemperatur abhängt. Gerne passen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Abschlag an. Bitte halten Sie dafür auch einen aktuellen Zählerstand bereit. Sie erreichen uns unter der Nummer 0441 8000-5555.
Ich möchte meinen Abschlag rückwirkend anpassen. Ist das möglich?
Abschlagsänderungen sind rückwirkend nicht möglich. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Verbauch gestiegen und der Abschlag in den letzten Monaten zu gering gewesen ist, können Sie Ihren Abschlag für den Rest der Periode bis zur Abrechnung erhöhen. Die Erhöhung sollte dabei den Mehrverbrauch der kommenden Monate ebenso berücksichtigen wie den Mehrverbauch der bereits zurückliegenden Monate. Falls Sie nicht sicher sind, wie Sie das berechnen sollen, helfen wir Ihnen gerne dabei und sind unter der Nummer 0441 8000-5555 für Sie erreichbar.
Ich habe fristgerecht überwiesen. Warum erhalte ich nun eine Mahnung?

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:

  • Wann erfolgte Ihre Überweisung?
  • Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
  • An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
  • Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.


Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns gerne im Online-Servicebereich Mein EWE – Energie unter Meine Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank.

Ich möchte nicht zum 1. eines Monats, sondern zu einem anderen Termin zahlen. Ist das möglich?

Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.


Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihre Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihre Vertrags- und Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.