Tipps & Wissenswertes

Wer ist Ihr Netzbetreiber und was macht er eigentlich? Wie können Sie einem zu hohen Verbrauch auf die Schliche kommen? Und was macht ein Grundversorger? Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen aus der Kategorie Tipps & Wissenswertes.

Wann erhalte ich meine Schlussabrechnung?
Sie sind ausgezogen bzw. werden bald ausziehen und möchten eine Schlussabrechnung über Ihren Energieverbrauch? Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen, damit wir Ihre Abrechnung erstellen können. Ihr Netzbetreiber hat für die Übermittlung des Zählerstandes 28 Tage Zeit. Nachdem wir Ihren Zählerstand erhalten haben, bekommen Sie schnellstmöglich Ihre Abrechnung. Da die Abrechnung Plausibilitätsprüfungen durchläuft, kann es zu Verzögerungen kommen.
Ich habe einen sehr hohen Verbrauch und kann es mir nicht erklären. Was kann ich tun?

Wenn Sie einen hohen Energiebverbrauch haben und ihn senken möchten, ist das gut für Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Ein Schritt auf dem Weg dorthin ist der Einsatz eines Messgeräts, mit dem Sie besonders verbrauchsintensive Geräte ausfindig machen – und daraufhin entscheiden können, ob die Anschaffung eines Neugerätes mit deutlich geringerem Verbrauch sinnvoll ist. Solche Messgeräte können Sie sich kostenlos in allen EWE-Shops ausleihen. Auch mit kleinen Maßnahmen wie dem Ausschalten von Standby-Funktionen an Ihren Elektrogeräten sparen Sie bereits Energie.


Ihr Heizenergieverbrauch ist davon abhängig, wie gut Ihr Zuhause gedämmt ist und wie warm Sie es persönlich haben möchten. Grundsätzlich macht es Sinn zu prüfen, ob alle Räumlichkeiten gleichermaßen beheizt werden müssen oder ob einzelne Räume weniger beheizt werden können. Zudem sollte berücksichtigt werden, zu welchen Tageszeiten die Räume genutzt werden und somit beheizt sein müssen oder nicht.

Was macht mein Netzbetreiber?

Viele Verbraucher nutzen die Begriffe "Netzbetreiber" und "Strom- bzw. Gaslieferant" synonym. Dabei decken Netzbetreiber und Lieferanten unterschiedliche Aufgabenbereiche ab.


Kurz für Sie zusammengefasst: Netzbetreiber sind per Gesetz zuständig für den Aufbau, Ausbau und Erhaltung der Strom- und Gasnetze eines klar definierten Gebiets. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die sachgemäße Wartung von Leitungen und die Betreuung von Stromzählern. Der Strom, mit dem EWE als Lieferant Ihr Zuhause versorgt, fließt also durch die Leitungen Ihres örtlichen Netzbetreibers. Für die Nutzung dieses Netzes zahlen wir dem Netzbetreiber ein Entgelt.


Das bedeutet für Sie: Durch Ihren Wohnort sind Sie an einen Netzbetreiber gebunden und können diesen (anders als Ihren Energielieferanten) nicht beliebig wechseln.

Wer ist mein Netzbetreiber?
Der für eine Region verantwortliche Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlengebiet. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung, Ihrer Vertragesbestätigung oder auf Ihrem Strom- bzw. Erdgaszähler.
Was ist eine Lieferstelle?
Die Lieferstelle ist der Ort, an dem Sie die gelieferte Energie verbrauchen. In den meisten Fällen ist das eine Wohnung oder ein Haus.
Was ist ein Grundversorger?

In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Die räumliche Abgrenzung des Netzgebietes der allgemeinen Versorgung ist das Gemeindegebiet, für das der Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung mit der jeweiligen Gemeinde einen Konzessionsvertrag abgeschlossen hat.


Alle drei Jahre wird durch den Netzbetreiber zum 1. Juli der Grundversorger für die nächsten drei Jahre festgelegt und bis zum 30. September im Internet veröffentlicht. Die Grundversorger müssen ihre Allgemeinen Bedingungen sowie ihre allgemeinen Preise für die Versorgung im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz veröffentlichen. Die Bedingungen und Preise gelten für jeden Haushaltskunden des jeweiligen Grundversorgers. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.


Die Grundversorung kann monatlich gekündigt werden. Sollten Sie kein anderes Produkt bei EWE abgeschlossen haben oder uns keinen neue Lieferanten mitteilen, werden Sie fortan im Rahmen der Ersatzversorgung von uns beliefert.

Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung gibt dem Verbraucher – also Ihnen – die Sicherheit, nicht ohne Energie dazustehen. Es kann zum Beispiel bei einem Lieferantenwechsel oder Mieterwechsel zu einer Lücke zwischen dem Ende des alten Liefervertrages und dem Beginn des neuen Vertrages kommen. In solchen Situationen springt der Ersatzversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate andauern. Wenn nach dieser Zeit kein neuer Lieferant angemeldet wird, erhalten Sie fortan die Grundversorgung von Ihrem örtlichen Grundversorger.
Was sind Netzentgelte?
Als Kunde bekommen Sie Strom und Erdgas von EWE als Ihrem Energielieferanten. Damit beides bei Ihnen zu Hause ankommt, nutzen wir die Leitungen des Netzbetreibers. Für die Benutzung der Strom- und Erdgasnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.