Tipps & Wissenswertes
Wer ist Ihr Netzbetreiber und was macht er eigentlich? Wie können Sie einem zu hohen Verbrauch auf die Schliche kommen? Und was macht ein Grundversorger? Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen aus der Kategorie Tipps & Wissenswertes.
Wenn Sie einen hohen Energiebverbrauch haben und ihn senken möchten, ist das gut für Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Ein Schritt auf dem Weg dorthin ist der Einsatz eines Messgeräts, mit dem Sie besonders verbrauchsintensive Geräte ausfindig machen – und daraufhin entscheiden können, ob die Anschaffung eines Neugerätes mit deutlich geringerem Verbrauch sinnvoll ist. Solche Messgeräte können Sie sich kostenlos in allen EWE-Shops ausleihen. Auch mit kleinen Maßnahmen wie dem Ausschalten von Standby-Funktionen an Ihren Elektrogeräten sparen Sie bereits Energie.
Ihr Heizenergieverbrauch ist davon abhängig, wie gut Ihr Zuhause gedämmt ist und wie warm Sie es persönlich haben möchten. Grundsätzlich macht es Sinn zu prüfen, ob alle Räumlichkeiten gleichermaßen beheizt werden müssen oder ob einzelne Räume weniger beheizt werden können. Zudem sollte berücksichtigt werden, zu welchen Tageszeiten die Räume genutzt werden und somit beheizt sein müssen oder nicht.
Viele Verbraucher nutzen die Begriffe "Netzbetreiber" und "Strom- bzw. Gaslieferant" synonym. Dabei decken Netzbetreiber und Lieferanten unterschiedliche Aufgabenbereiche ab.
Kurz für Sie zusammengefasst: Netzbetreiber sind per Gesetz zuständig für den Aufbau, Ausbau und Erhaltung der Strom- und Gasnetze eines klar definierten Gebiets. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die sachgemäße Wartung von Leitungen und die Betreuung von Stromzählern. Der Strom, mit dem EWE als Lieferant Ihr Zuhause versorgt, fließt also durch die Leitungen Ihres örtlichen Netzbetreibers. Für die Nutzung dieses Netzes zahlen wir dem Netzbetreiber ein Entgelt.
Das bedeutet für Sie: Durch Ihren Wohnort sind Sie an einen Netzbetreiber gebunden und können diesen (anders als Ihren Energielieferanten) nicht beliebig wechseln.
In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Die räumliche Abgrenzung des Netzgebietes der allgemeinen Versorgung ist das Gemeindegebiet, für das der Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung mit der jeweiligen Gemeinde einen Konzessionsvertrag abgeschlossen hat.
Alle drei Jahre wird durch den Netzbetreiber zum 1. Juli der Grundversorger für die nächsten drei Jahre festgelegt und bis zum 30. September im Internet veröffentlicht. Die Grundversorger müssen ihre Allgemeinen Bedingungen sowie ihre allgemeinen Preise für die Versorgung im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz veröffentlichen. Die Bedingungen und Preise gelten für jeden Haushaltskunden des jeweiligen Grundversorgers. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Die Grundversorung kann monatlich gekündigt werden. Sollten Sie kein anderes Produkt bei EWE abgeschlossen haben oder uns keinen neue Lieferanten mitteilen, werden Sie fortan im Rahmen der Ersatzversorgung von uns beliefert.