Zählerablesung und Zählerstandsmitteilung

Wie wird der Zähler korrekt abgelesen? Wo finden Sie ihn überhaupt? Und auf welchen Wegen können Sie die Werte an uns übermitteln? Antworten auf Fragen wie diese rund um die Zählerablesung und Zählerstandsmitteilung finden Sie hier.

Wie lese ich meinen Zähler ab?

Grundsätzlich lesen auch die Mitarbeiter Ihres Messstellenbetreibers oder Messstellendienstleisters (z. B. Mitarbeiter der EWE NETZ GmbH) Ihre Zähler einmal im Jahr ab. Wenn Sie den Zählerstand selbst ablesen möchten, finden Sie diesen auf Ihrem geeichten Zähler. Haben Sie mehrere Zählwerke, so lesen Sie alle Stände ab und machen diese mit der Buchstabenkombination kenntlich, die vor dem Zählwerk steht (z. B. HT und NT). Befinden sich nach der angegebenen End-Nr. Buchstaben, so handelt es sich um folgende Abkürzungen:

  • H = Tagstrom
  • N = Nachtstrom
  • 1.8.1 = NT
  • 1.8.2 = HT

Welche verschiedenen Zähler es im Haushalt geben kann, erfahren Sie hier. Ihren Zählerstand können Sie uns ganz einfach und unkompliziert über "Mein EWE – Energie" oder unser Kontaktformular zuschicken. Hier erfahren Sie mehr.

Wo finde ich die Zählernummer?

Sind Sie Hausbesitzer? Dann ist der Zähler meist im Keller oder in der Nähe des Heizkessels angebracht. Sind Sie Mieter einer Wohnung? Hier befindet sich der Zähler meist im Treppenhaus oder im Keller. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes (in der Nähe des Strichcodes), auf einer unserer Rechnungen oder einer Rechnung Ihres Altversorgers.

Wie teile ich am besten meinen Zählerstand mit?
Sie können uns Ihre Zählerstände auf mehreren Wegen mitteilen. Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie bereits Ihre Online-Servicebereich Mein EWE – Energie nutzen. Wenn Sie dort einen Vertrag aufrufen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zählerstände einzugeben. Alternativ können Sie uns gerne Ihre Zählerstände über unser Kontaktformular mitteilen.
Weshalb liest die EWE NETZ GmbH meinen Zähler ab, obwohl ich kein EWE-Kunde bin?
Ein Netzbetreiber erfüllt viele Aufgaben, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Dazu gehört beispielsweise auch, im Auftrag aller Energieanbieter die Zählerstände abzulesen und sie weiterzuleiten.
Ich habe die Aufforderung erhalten meinen Zählerstand mitzuteilen. Warum?
Um Ihnen einmal im Jahr eine Jahres-/Schlussabrechnung erstellen zu können, benötigen wir Ihren Zählerstand. Ein Messstellenbetreiber erfüllt viele Aufgaben, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Dazu gehört beispielsweise auch, im Auftrag aller Energieanbieter die Zählerstände abzulesen und sie weiterzuleiten. Sollte der Messstellenbetreiber Sie nicht erreicht haben, stellt er uns einen errechneten Zählerstand zur Verfügung. Da wir Ihnen möglichst eine Abrechnung mit einem abgelesenen Zählerstand zur Verfügung stellen möchten, schreiben wir Sie kurz vor Rechnungserstellung an, sofern uns nur ein geschätzter Zählerstand übermittelt wurde.