Zählerablesung und Zählerstandsmitteilung
Wie wird der Zähler korrekt abgelesen? Wo findest du ihn überhaupt? Und auf welchen Wegen kannst du die Werte an uns übermitteln? Antworten auf Fragen wie diese rund um die Zählerablesung und Zählerstandsmitteilung findest du hier.Grundsätzlich lesen auch die Mitarbeiter deines Messstellenbetreibers oder Messstellendienstleisters (z. B. Mitarbeiter der EWE NETZ GmbH) deine Zähler einmal im Jahr ab. Wenn du den Zählerstand selbst ablesen möchtest, findest du diesen auf deinem geeichten Zähler. Hast du mehrere Zählwerke, so lies alle Stände ab und mach diese mit der Buchstabenkombination kenntlich, die vor dem Zählwerk steht (z. B. HT und NT). Befinden sich nach der angegebenen End-Nr. Buchstaben, so handelt es sich um folgende Abkürzungen: Welche verschiedenen Zähler es im Haushalt geben kann, erfährst du hier. Deinen Zählerstand kannst du uns ganz einfach und unkompliziert über "Mein EWE – Energie" oder unser Kontaktformular zuschicken. Hier erfährst du mehr.
Bist du Hausbesitzer? Dann ist der Zähler meist im Keller oder in der Nähe des Heizkessels angebracht. Bist du Mieter einer Wohnung? Hier befindet sich der Zähler meist im Treppenhaus oder im Keller. Frag notfalls deinen Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes (in der Nähe des Strichcodes), auf einer unserer Rechnungen oder einer Rechnung deines Altversorgers.
Du kannst uns deine Zählerstände auf mehreren Wegen mitteilen. Am einfachsten ist es für dich, wenn du bereits dein Online-Servicebereich Mein EWE – Energie nutzt. Wenn du dort einen Vertrag aufrufst, hast du die Möglichkeit, deine Zählerstände einzugeben. Alternativ kannst du uns gern deine Zählerstände über unser Kontaktformular mitteilen.
Ein Netzbetreiber erfüllt viele Aufgaben, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Dazu gehört beispielsweise auch, im Auftrag aller Energieanbieter die Zählerstände abzulesen und sie weiterzuleiten.
Um dir einmal im Jahr eine Jahres-/Schlussabrechnung erstellen zu können, benötigen wir deinen Zählerstand. Ein Messstellenbetreiber erfüllt viele Aufgaben, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Dazu gehört beispielsweise auch, im Auftrag aller Energieanbieter die Zählerstände abzulesen und sie weiterzuleiten. Sollte der Messstellenbetreiber dich nicht erreicht haben, stellt er uns einen errechneten Zählerstand zur Verfügung. Da wir dir möglichst eine Abrechnung mit einem abgelesenen Zählerstand zur Verfügung stellen möchten, schreiben wir dich kurz vor Rechnungserstellung an, sofern uns nur ein geschätzter Zählerstand übermittelt wurde.