Zählerwechsel und -vertauschung

Was ist zu tun, wenn Ihr Zähler defekt erscheint? Was ist bei einem Wechsel zu beachten? Und was müssen Sie tun, wenn Sie glauben, der Zähler in Ihrer Mietswohnung sei vertauscht worden? Antworten auf Fragen wie diese rund um Zählerwechsel und Zählervertauschung finden Sie hier.

Ich glaube mein Zähler ist defekt? Was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Stromzähler defekt ist: Schalten Sie jegliche Sicherungen im Stromsicherungskasten ab. Warten Sie etwa 15 Minuten. Prüfen Sie nun Ihren Zähler. Dreht sich Ihr Zähler trotz abgeschalteten Stroms weiter? Dann ist ein Defekt möglich.


Eine weitere Möglichkeit, Ihren Stromzähler auf einen möglichen Defekt zu überprüfen, ist der Einsatz eines Energiemessgeräts. Nutzen Sie hierzu am besten Ihre Waschmaschine. Schalten Sie alle Sicherungen ab. Nur die Sicherung, die Sie zum Überprüfen des Stromzählers nutzen wollen, lassen Sie eingeschaltet. Lassen Sie das Energiemessgerät einen Waschgang durchlaufen. Der Stromverbrauch, den der Stromzähler gemessen hat, sollte nun mit dem Stromverbrauch Ihres Energiemessgerätes identisch sein. Überprüfen Sie Ihre Messung, indem Sie diese mehrfach durchführen. Ein Energiemessgerät können Sie sich kostenlos in einem unserer Shops ausleihen.


Sind Sie dennoch sicher, dass Ihr Zähler defekt ist? Dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Netzbetreiber. Im EWE Gebiet ist die EWE Netz GmbH zuständig für Sie. Bitte halten Sie die Zählernummer und Ihre Anschrift bereit – Sie erreichen die EWE-Netz-Hotline unter 0800 3936389.

Mein Zähler wird gewechselt? Was muss ich beachten?

Wenn Ihr Stromzähler oder Gaszähler vom Netzbetreiber und Eigentümer des Zählers ausgetauscht wurde, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Daten übermittelt uns der Netzbetreiber automatisch. Der Wechsel wird auf der folgenden Jahresabrechnung berücksichtigt, es erfolgt keine gesonderte Schlussabrechnung für den alten Zähler.


Es kann aber auch vorkommen, dass Ihr zuständiger Installateuer einen Zähler wechselt bzw. ausbaut. In dem Fall muss der Netzbetreiber separat informiert werden. Der alte Zähler darf nicht bei Ihnen oder beim Installateuer bleiben. Erst mit der Auslieferung in der zuständigen Bezirksmeisterei kann der Wechsel oder Ausbau in Ihrer Abrechnung berücksichtigt werden.

Ich glaube die Zähler wurden vertauscht. Was muss ich tun?

Bitte beantworten Sie sich untenstehende Fragen und rufen Sie uns dann an, damit wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen können.


1. In welcher Wohnung wohne ich? (Wohnungsbezeichnung: links, rechts, a, b, usw.)
2. Welcher Zähler gehört zu meiner Wohung und wie lautet der aktuelle Zählerstand?
3. Mit welchem Zähler wurde ich fälschlicherweiße abgerechnet, wie lautet der aktuelle Zählerstand und zu welcher Wohnung gehört dieser Zähler?
4. Wer war der Vormieter von meiner Wohnung?
5. Wer ist der Hauseigentümer? Hausverwaltung?


Wenn Sie diese Fragen beantwortet haben, rufen Sie uns unter der Rufnummer 0441 8000-5555 an.