Stromkennzeichnung: Woher kommt der Strom von EWE?


Die wichtigsten Quellen zur Erzeugung von Strom in Deutschland sind erneuerbare Energie, fossile Energie und Kernenergie. Der Anteil an den Erneuerbaren bzw. an regenerativer Energie soll dabei – Stichwort: Energiewende – immer weiter steigen. Erneuerbare Energie wird insbesondere aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft oder Biomasse gewonnen. Dabei fällt im Gegensatz zur Kernenergie kein radioaktiver Abfall an, und die CO2-Emissionen sind gegenüber fossiler Energie deutlich geringer.

Zu den fossilen Energieträgern gehören unter anderem Erdgas, Erdöl, Braun- und Steinkohle. Neben der Entstehung von Energie wird bei ihrer Verbrennung CO2 freigesetzt. Kernenergie gewinnt man vor allem durch die Kernspaltung des Brennstoffes Uran, indem durch die bei der Spaltung freigesetzte Wärme Dampf erzeugt und so Energie gewonnen wird. Bei der Kernspaltung fällt radioaktiver Abfall an.

EWE Stromkennzeichnung

Energieträger und Umweltauswirkungen

Folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung des gesamten Stroms von EWE, der einzelnen Energieprodukte sowie die prozentualen Anteile im Gesamtdurchschnitt der Energieversorger in Deutschland. Darunter sind jeweils die Umweltauswirkungen aufgeführt. (Alle Angaben in Prozent und basierend auf Informationen der Vorlieferanten.)

EWE Stromkennzeichnung
  1. „EWE Ökostrom“: gilt für alle Stromlieferungen der EWE VERTRIEB GmbH mit 100% Grünstrom.
  2. „Verbleibender Energieträgermix“: gilt für alle nicht privilegierten Stromlieferungen der EWE VERTRIEB GmbH.
  3. Stromerzeugung Deutschland.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07.07.2005, geändert 2022. Alle Angaben basieren auf Informationen der Vorlieferanten. Ausgewiesen sind hier die Daten des Jahres 2021. Die Daten stehen frühestens ab November zur Verfügung.

Fragen und Antworten rund um die Stromkennzeichnung

Was ist die Stromkennzeichnungspflicht?

Mit der Stromkennzeichnung erfahren Sie, aus welchen Quellen der Strom von EWE stammt. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Auswirkungen unseres Strommixes auf die Umwelt, zum Beispiel den Ausstoß von CO2.


Wir stellen Ihnen diese Informationen gerne transparent zur Verfügung und erfüllen damit gleichzeitig die Anforderungen aus § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wieso wird bei erneuerbaren Energien unterschieden?
Unsere Kunden kaufen für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom so genannte Herkunftsnachweise. Ein Herkunftsnachweis ist gültig für 1.000 kWh. Dennoch muss EWE als Energieversorger auch den Anteil im Ökostrom ausweisen, der EEG-finanziert ist. Aus diesem Grund nehmen wir eine getrennte Ausweisung bei unserem Ökostrom vor.
Was ist ein Herkunftsnachweis?

Mit dem Herkunftsnachweis wird bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert wurde.


Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, dass die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zweifelsfrei bescheinigt. Es zeigt an, welche Strommengen in einer bestimmten Erzeugungsanlage produziert wurde und stellt so sicher, dass diese Mengen nur einmal als Strom aus einer erneuerbaren Quelle verkauft werden können.

Was hat sich bei der Stromkennzeichnungspflicht geändert?

Mit der Umsetzung der Anforderungen aus der EnWG-Novelle im Jahr 2021 haben sich folgende Anpassungen in der Stromkennzeichnung ergeben:

  • Umbenennung der Stromeigenschaft „sonstige erneuerbare Energien“ in sonstige erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch EEG-Umlage“
  • Anpassung der Energieträgermixe: Entfall des Anteils „Erneuerbare Energien, finanziert durch EEG-Umlage“ aus dem Gesamtenergieträgermix eines Lieferanten