So setzt sich der Gaspreis zusammen
Der Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wobei nur ein Teil der Kosten direkt von EWE beeinflusst werden kann. Beim Gaspreis unterscheidet man zunächst zwischen Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis in Cent pro kWh deckt die variablen Kosten und steht somit in direktem Zusammenhang mit Ihrem Gasverbrauch. Hinzu kommt der fixe Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr, der unabhängig von der Höhe des Verbrauchs zu zahlen ist. Aber was steckt alles im Gaspreis und wie ist die Verteilung der einzelnen Preisbestandteile? Alles was Sie über die Zusammensetzung des Gaspreises wissen müssen, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Die Bestandteile des Gaspreises im Überblick
*Bei einem MwSt.-Satz von 7 %; ausgewiesen ist der prozentuale Anteil am Gesamtpreis.
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Steuern, Abgaben und Umlagen machen etwa 15 % des Preises ausIn diesem Kostenblock sind sämtliche staatlich veranlasste Abgaben und Umlagen zusammengefasst. Den größten Anteil nehmen Mehrwertsteuer und Energiesteuer ein – in beiden Fällen handelt es sich um vom Bund erhobene Verbrauchssteuern. Die Konzessionsabgabe fließt an die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde die sogenannte CO2-Abgabe eingeführt. Durch die seit dem 1. Oktober 2022 erhobene Gasspeicherumlage ist ein neuer Bestandteil bei diesem Kostenblock hinzugekommen. Die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 sorgt insgesamt dafür, dass sich der prozentuale Anteil der staatlich veranlassten Kostenbestandteile etwas verringert. Die Steuern, Abgaben und Umlagen schlagen sich überwiegend im Arbeitspreis nieder, lediglich die Mehrwertsteuer wird sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis berücksichtigt. |
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Beschaffungs- und Vertriebskosten bestimmen rund 75 %Das ist der Einkaufspreis für Gas im engeren Sinne. Dieser ergibt sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb, Service und Abrechnung sind Bestandteil dieses Kostenblocks – allerdings in einem deutlich geringeren Umfang als die Beschaffungskosten. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis enthalten, wobei der überwiegende Teil im Arbeitspreis – also im Preis pro kWh – berücksichtigt wird. |
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Netzkosten machen ca. 10 % ausFür die Benutzung der Gasnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Messstellenbetrieb und die Messung. Auch die Netzkosten verteilen sich sowohl auf den Arbeits- als auch auf den Grundpreis. |
Neue Gaspreise und Gaspreisbremse – was Sie jetzt wissen müssen
Die Preissenkung bei Gas zum 1. April 2023 ist eine gute Nachricht für Sie. Hinzu kommt, dass ab dem 1. März 2023 die vom Bund eingeführte Gaspreisbremse greift, um Sie zusätzlich von den hohen Energiekosten zu entlasten.
Was heißt das für Sie?
Da der neue Gaspreis im EWE Erdgas comfort weiterhin über der Grenze von 12 Cent/kWh liegt, fallen Sie als Kunde in der Grundversorgung automatisch unter die Gaspreisbremse. Dabei werden 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu 12 Cent/kWh berechnet und die verblieben 20 % zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis – und genau der sinkt zum 1. April 2023 von bisher 17,68 Cent/kWh auf 14,71 Cent/kWh. Somit gilt ab 1. April 2023 auch für die 20 % Ihres Verbrauchs außerhalb der Gaspreisbremse ein günstigerer Arbeitspreis als bisher.