Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere und belastende Zeit. In dieser Zeit benötigt man viel Kraft und Stärke. Dies wünschen wir dir von Herzen. Gleichzeitig gibt es Dinge, die geregelt werden müssen. In dieser Situation möchten wir dich entlasten. Wenn es um die Energie- und Telekommunikationsverträge von EWE geht, stehen wir dir verlässlich zur Seite. Wir unterstützen dich gerne, dass alles reibungslos läuft.
Hier findest du alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen für die weiteren Schritte.
Wir unterstützen dich bei den nächsten Schritte. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Du übernimmst den bestehenden Vertrag, oder der Vertrag wird beendet (gekündigt).
Du kannst über den Link hier direkt den Sterbefall melden. Idealerweise hast du den betroffenen Vertrag zur Hand und die persönlichen Daten der verstorbenen Person.
Wichtig: Du gehörst nicht zu den engsten Angehörigen (Verwandtschaft 1. Grades)? Dann bitten wir dich um einen Nachweis deiner Berechtigung.
Am einfachsten meldest du den Todesfall online über unsere Formulare "Sterbefall melden". Alternativ kannst du uns auch telefonisch oder schriftlich kontaktieren.
Der Todesfall kann von Angehörigen, Erben oder einer bevollmächtigten Person gemeldet werden.
Wir erfassen den Todesfall und stellen damit sicher, dass die verstorbene Person künftig nicht mehr kontaktiert wird. Dann klären wir mit dir, wie es mit dem Vertrag weitergehen soll.
Ja. Als Erbe übernimmst du den bestehenden Vertrag. Es erfolgt eine Umschreibung auf deinen Namen.
Je nach Vertragsart und Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Im Formular "Sterbefall melden" wird dir angezeigt, was genau benötigt wird.
Je nach Verwandtschaftsgrad oder Vertragsart kann einer der folgenden Nachweise notwendig sein:
• Erbschein
• Testament (ggf. mit Eröffnungsprotokoll)
• ein anderer amtlicher Nachweis, aus dem Ihre Berechtigung eindeutig hervorgeht
• Sterbeurkunde
Im Formular "Sterbefall melden" wird dir angezeigt, welcher Nachweis benötigt wird.
Wichtig: Die Sicherheit und der Datenschutz unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Deshalb prüfen wir bei einer Vertragsübernahme, ob die anfragende Person dazu berechtigt ist.
Dann ist keine Vertragsübernahme möglich und der bestehende Vertrag wird beendet.
Ja, die aktuellen Konditionen bleiben bestehen. Sollten Änderungen notwendig sein, informieren wir dich transparent darüber.
Sobald alle erforderlichen Angaben vollständig sind, kümmern wir uns um die Umschreibung des Vertrags. Du musst dich um nichts weiter kümmern – wir schreiben dir, wenn alles erledigt ist.
Ja. Der Vertrag kann im Todesfall unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden.
Das genaue Datum stimmen wir mit dir ab.
Nach Kündigung des Vertrages erhältst du eine Schlussrechnung. Darin ist verständlich aufgelistet, welche Zahlungen erfolgt sind und ob ein Guthaben oder offene Forderungen bestehen.
Nein. Für die Bearbeitung eines Todesfalls fallen keine zusätzliche Kosten an.
Gerne stehen wir dir telefonisch oder in einem EWE-Shop für Fragen zur Verfügung. Wenn Rückfragen entstehen, melden wir uns direkt bei dir.
Für die Meldung eines Sterbefalls nutze bitte unser Formular "Sterbefall melden".
Neben der Energieversorgung gibt es im Sterbefall oft weitere Verträge und Abonnements, die gekündigt oder angepasst werden sollten. Diese Checkliste hilft dir dabei, nichts zu übersehen und unnötige Kosten zu vermeiden: