So vermeidest du Mahnung oder Sperrung

Informationen rund um Zahlungsprobleme

Taschenrechner inmitten von Kleingeld vor einem Kalender, in dem der 31. umkreist ist.
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Hilfe bei Zahlungsproblemen

Du hast Fragen rund um Zahlungen, Mahnungen oder (drohende) Sperrungen? Hier findest du Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Zahlungsverzug bzw. Zahlungsprobleme

In einer perfekten Welt ist das Konto immer gut gefüllt. Doch manchmal ist die Welt nicht perfekt und (zu) viele Rechnungen trudeln auf einmal ein. Du hast Zahlungsschwierigkeiten oder bist von einer drohenden Sperrung betroffen? Hier erhältst du Antworten auf die dringlichsten Fragen.

  • Hast du bisher pünktlich deine Abschläge bezahlt, dann haben wir eine gute Nachricht für dich: In diesem Fall bieten wir dir gerne eine angemessene Ratenzahlung an.
  • Bist du mit Ihren Zahlungen in Verzug, dann gleich bitte den gesamten Forderungsbetrag aus. In diesem Fall können wir leider keine Ratenzahlung anbieten.

Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Wichtig: Prüf bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn du mehrere Verträge hast, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Zahlungsnachweise ersetzen keine Zahlungen. Bitte überweis den Forderungsbetrag rechtzeitig, um weitere Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden. Beachte, dass die Verbuchung deiner Zahlung bis zu 3 Werktage dauern kann.

Rückstände buchen wir grundsätzlich nicht ab. Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Wichtig: Prüf bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn du mehrere Verträge hast, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Unser Tipp für die Zukunft:
Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für dich zu zahlen. Einmal erteilt, musst du dich um nichts mehr kümmern und zahlst automatisch rechtzeitig deine Abschläge und Jahresabrechnungen. Du kannst unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, deine Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ kannst du uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
Wichtig zu wissen: Dein Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir dir in Rechnung stellen müssten.

Wenn du bisher immer pünktlich deine Abschläge bezahlt hast, bieten wir dir gerne eine angemessene Ratenzahlung an. Mehr Informationen erhältst du unter Tel. 0441 8000-5555.

Alternativ kann dir möglicherweise die folgenden Einrichtungen eine Hilfestellungen geben:

Finanzielle Unterstützung kannst du gegebenenfalls auch bei deiner Bank bekommen.

Der angemahnte Betrag setzt sich aus aktuell fälligen Beträgen zusammen. Diese können eine nicht gezahlte Abrechnung und/oder fällige Abschlagsbeträge sein. Vielleicht wurde auch nur eine Teilzahlung geleistet, so dass sich der Betrag diese Zahlung vermindert hat und der Restbetrag angemahnt wurde. Bitte prüf deine letzte Abrechnung oder Vertragsbestätigung.

  • Bitte überweis den gesamten Forderungsbetrag so bald wie möglich.
    Übrigens: Zusätzlich zum Forderungsbetrag sind die laufenden Abschläge zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu überweisen.

Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Wichtig: Prüf bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn du mehrere Verträge hast, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Unser Tipp für die Zukunft:
Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für dich zu zahlen. Einmal erteilt, musst du sich um nichts mehr kümmern und zahlst automatisch rechtzeitig deine Abschläge und Jahresabrechnungen. Du kannst unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, deine Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ kannst du uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
Wichtig zu wissen: Dein Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir dir in Rechnung stellen müssten.

Mahnkosten werden so lange berechnet und ausgewiesen, bis sie beglichen wurden. So können in einer Mahnung auch Mahnkosten aus vorherigen Zeiträumen aufgeführt werden, falls diese noch nicht beglichen sind.

Ja, Mahnkosten sind grundsätzlich zu bezahlen.

Mahnung trotz Zahlung

Du hast deine Abrechnung bereits bezahlt und hast trotzdem eine Mahnung erhalten? Hier erklären wir dir, wie es dazu kommen kann.

Von der Überweisung bis zur Gutschrift auf deinem Vertragskonto kann es bis zu drei Werktage dauern.

Der Betrag ist in dieser Zeit nicht eingegangen?
In diesem Fall kann es sein, dass deine Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden konnte. Bitte prüf, ob du die richtige Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck angegeben hast.

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Wichtig: Prüf bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn du mehrere Verträge hast, kann es sein, dass sie sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer haben.

Unser Tipp für die Zukunft:
Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für dich zu zahlen. Einmal erteilt, musst du dich um nichts mehr kümmern und zahlst automatisch rechtzeitig deine Abschläge und Jahresabrechnungen. Du kannst unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, deine Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ kannst du uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.
Wichtig zu wissen: Dein Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir dir in Rechnung stellen müssten.

Mahnungen bei Daueraufträgen erfolgen meist aus diesen zwei Gründen:

  1. Der überwiesene Betrag ist geringer als der von uns geforderte.
  2. Die Zahlung erreicht uns nach der Fälligkeit der Forderung.

Den genauen Abschlagsbetrag und die Fälligkeit findes du auf deiner Vertragsbestätigung und auf deiner Abrechnung.

Bei einem SEPA-Mandat mahnen wir grundsätzlich eine Bankrückweisung an. Es erfolgt keine erneute Abbuchung. In diesem Fall ist der Forderungsbetrag zu überweisen.
Bitte wirf einen Blick auf deine Kontoauszüge.

Zahlungsnachweise ersetzen keine Zahlungen. Bitte überweis den Forderungsbetrag rechtzeitig, um weitere Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden. Die Verbuchung deiner Zahlung kann bis zu 3 Werktage dauern. Spätere Eingänge können leider nicht berücksichtigt werden.

Rückstände buchen wir grundsätzlich nicht ab. Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Mahnung trotz Umzug

Du bist umgezogen, doch plötzlich liegt eine Mahnung für eine nicht bezahlte Rechnung für Ihr altes Zuhause vor?

Eine Mahnung trotz Umzug kann folgende Gründe haben:

  1. Uns liegt keine Kündigung für deine alte Anschrift vor. Die Abschläge werden somit weiterhin berechnet.
    Du möchtest deinen Umzug jetzt mitteilen? Über unser Mein EWE können Sie dies ganz bequeme nachholen.
  2. Die Schlussrechnung aus der vorherigen Wohnung ist bisher nicht bezahlt.

Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Wichtig: Prüf bitte für jeden einzelnen Vertrag (Strom, Gas etc.), ob dieser eine 12-stellige Vertragsnummer oder eine 10-stellige Vertragsnummer hat. Wenn du mehrere Verträge hast, kann es sein, dass du sowohl eine 12-stellige als auch eine 10-stellige Vertragsnummer hast.

Banküberweisung für Verträge mit 10-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

Banküberweisung für Verträge mit 12-stelliger Vertragsnummer:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

Zahlungsnachweise ersetzen keine Zahlungen. Bitte überweis den Forderungsbetrag rechtzeitig, um weitere Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden. Beachte, dass die Verbuchung deiner Zahlung bis zu 3 Werktage dauern kann.

Sperrung und Entsperrung

Du kannst trotz zweimaliger Mahnung deine Energierechnung nicht begleichen? Erfahre hier, wann dir eine Sperrung der Strom- und Gas-Lieferung droht – und unter welchen Voraussetzungen sich die Sperrung wieder aufheben lässt.

  • Der frühestmögliche Sperrtermin wird in der Sperrankündigung schriftlich mitgeteilt.
  • Ab dem genannten Sperrtermin musst du jederzeit mit einer Einstellung der Energieversorgung rechnen.
  • Der örtliche Netzbetreiber wird mit der Außerbetriebnahme deines Zählers beauftragt.
  • Mitarbeitende des örtlichen Netzbetreibers erscheinen am Tag der Sperrung bei dir vor Ort und nehmen den Zähler außer Betrieb.
    Bitte gewähr den Zugang zum Zähler. Die rechtliche Grundlage hierfür findest du in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) unter §21.
  • Wichtig: Solltest du keinen Zutritt zur Sperrung gewähren, wird ggf. eine Zutrittsklage beantragt. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden dir in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten für eine Sperrung am Zähler beträgt 65 Euro.
    Die Kosten für eine Wiederinbetriebnahme belaufen sich auf 77,35 Euro für Strom und 148,75 Euro für Erdgas.
  • Sind weitere Besuche erforderlich, entstehen dir weitere Kosten.
  • Die Beträge für die Sperrung und die Wiederinbetriebnahme sind vor der Wiederaufnahme der Versorgung zu bezahlen.

  • Der Auftrag zur Wiederinbetriebnahme an den örtlichen Netzbetreiber erfolgt erst nach der Bezahlung aller offenen Forderungen zuzüglich der angefallenen Sperr- und Wiederinbetriebnahmekosten.
  • Nach Eingang deiner Zahlung wird die Versorgung binnen zwei Arbeitstagen (Montag – Freitag) vom Netzbetreiber wieder freigegeben.
    Beachte bitte, dass es bis zu 3 Werktage dauern kann, bis die Gutschrift Ihrer Zahlung auf deinem Vertragskonto verbucht wurde.
  • Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Sobald uns deine Zahlung erreicht, leiten wir die erforderlichen Schritte ein.

Rückstände buchen wir grundsätzlich nicht ab. Bitte überweis den Forderungsbetrag zeitnah.

Nein, ein Zahlungsnachweis ersetzt keine Zahlung. Die Beauftragung der Entsperrung kann erst dann erfolgen, wenn alle offenen Forderungen bezahlt und auf deinem Vertragskonto verbucht sind.

Eine Blitzüberweisung oder Sofortüberweisung wird bei dem Ausgleich von offenen Forderungen leider nicht den gewünschten Effekt erzielen, da seitens EWE keine Online-Bankanbindung besteht. Somit können wir den korrekten Zahlungseingang erst am Folgetag feststellen und erst im Anschluss den laufenden Mahn- und Sperrprozess stoppen. Es gilt auch zu beachten, dass von den Banken in der Regel für eine Blitzüberweisung/Sofortüberweisung verhältnismäßig hohe Gebühren berechnet werden.

Die Kosten werden durch EWE nicht übernommen. Bitte triff rechtzeitig Vorkehrungen, damit diese Situation nicht eintritt. Durch die Sperrung entstehenden Mehrkosten kannst du abwenden, in dem du die Forderung fristgerecht bezahlst.

Die Abwendungsvereinbarung gilt ausschließlich für Kunden im Grundversorgungsgebiet. Kunden außerhalb des Grundversorgungsgebiet können von der Abwendung keinen Gebrauch machen.

Lass es nicht zur Sperrung von Strom oder Gas kommen

Sorge dafür, dass deine offene Rechnung bzw. dein Rückstand schnellstmöglich beglichen wird. Bitte überweise den Betrag unter Angabe deiner Vertragsnummer auf das im Mahnschreiben genannte Konto.

Hilfe & Unterstützung

Du würdest deine Energierechnung sehr gerne begleichen ... wenn du es denn könntest. Aktuell geht es aber einfach nicht. Informier dich hier darüber, wie du gegebenenfalls Unterstützung bekommen kannst. Möglicherweise können dir die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben:
Zwei Geschäftspartner geben sich die Hand

Du würdest deine Energierechnung sehr gerne begleichen ... wenn du es denn könntest. Aktuell geht es aber einfach nicht. Informier dich hier darüber, wie du gegebenenfalls Unterstützung bekommen kannst. Möglicherweise können dir die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben:

Finanzielle Unterstützung kannst du gegebenenfalls auch bei deiner Bank bekommen. Wichtig für dich: Eine Inanspruchnahme von Hilfs- und Beratungsleistungen entbindet dich nicht von der Zahlungspflicht. Lass es am besten nicht zu einer Einstellung der Energieversorgung kommen. Sorg bitte für einen schnellstmöglichen Ausgleich der offenen Forderung.