So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wobei nur ein Teil der Kosten direkt von EWE beeinflusst werden kann. Beim Strompreis unterscheidet man zunächst zwischen Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh) deckt die variablen Kosten und steht somit in direktem Zusammenhang mit Ihrem Stromverbrauch. Hinzu kommt der fixe Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr, der unabhängig von der Höhe des Verbrauchs zu zahlen ist. Aber was steckt alles im Strompreis und wie ist die Verteilung der einzelnen Preisbestandteile? Alles was Sie über die Zusammensetzung des Strompreises wissen müssen, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Die Bestandteile des Strompreises im Überblick

So setzt sich der Strompreis zusammen.

*Bei einem MwSt.-Satz von 19 %; ausgewiesen ist der prozentuale Anteil am Gesamtpreis.


Zusammensetzung Energiebestandteile 

Steuern, Abgaben und Umlagen machen 26,88 % des Preises aus

In diesem Kostenblock sind sämtliche staatlich veranlasste Abgaben und Umlagen zusammengefasst. Den größten Anteil nimmt die Mehrwertsteuer ein. Auf den Strompreis wird jedoch mit der Stromsteuer noch eine weitere Verbrauchssteuer erhoben. Die Konzessionsabgabe fließt an die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen. Mit der KWKG-Umlage aus dem Energiefinanzierungsgesetz wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Mit der sogenannten Industrieumlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt. Gleiches gilt für die Offshore-Haftungsumlage. Diese Umlage sieht vor, dass Verbraucher für bestimmte Risiken der Errichter bzw. Betreiber von Offshore-Windparks, insbesondere bei einem verzögerten Netzanschluss, mithaften. Die Steuern, Abgaben und Umlagen schlagen sich überwiegend im Arbeitspreis nieder, lediglich die Mehrwertsteuer wird sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis berücksichtigt..
 Zusammensetzung Energiebestandteile

Beschaffungs- und Vertriebskosten bestimmen 50,55 %

Das ist der Einkaufspreis für Strom im engeren Sinne. Dieser ergibt sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb, Service und Abrechnung sind Bestandteil der Energiekosten - allerdings in einem deutlich geringeren Umfang als die Beschaffungskosten. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind sowohl im Arbeits- als auch im Grundpreis enthalten, wobei der überwiegende Teil im Arbeitspreis – also im Preis pro kWh – berücksichtigt wird.
 Zusammensetzung Energiebestandteile

Netzkosten machen ca. 22,58 % aus

Für die Benutzung der Stromnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Messstellenbetrieb und den Messpreis. Ihr persönlicher Messpreis hängt davon ab, welchen Zähler Sie haben und wie hoch Ihr Verbrauch ist. Um den Energieverbrauch im Zuge der Energiewende zu optimieren, werden alle alten Drehstromzähler im Laufe der Jahre gegen neue, digitale Messeinrichtungen ausgetauscht. Diese haben den Vorteil, dass sie einen detaillierten Überblick über den Stromverbrauch und die Stromerzeugung ermöglichen. Da sich die Kosten der neuen Messeinrichtungen von denen der alten, konventionellen Stromzählern unterscheiden, müssen wir die unterschiedlichen Messpreise separat ausweisen. Auch die Netzkosten verteilen sich sowohl auf den Arbeits- als auch auf den Grundpreis.